Kurzantwort
Sind die Kosten für Abbruch und Freilegung eines Grundstücks bereits berücksichtigt, bedeutet das noch nicht automatisch, dass das Grundstück wirtschaftlich sofort wie eine freigelegte und unmittelbar entwicklungsfähige Fläche behandelt werden kann.
Zwischen dem Wertermittlungsstichtag und der tatsächlichen Verfügbarkeit können noch erhebliche Zeiträume liegen.
In dieser Phase entstehen unter anderem:
- Kapitalbindung,
- Planungs- und Organisationsaufwand,
- Verzögerungsrisiken,
- Unsicherheiten bei Schadstoffen,
- Ausschreibungs- und Vergaberisiken,
- Baustellen- und Logistikrisiken.
Diese zeitlich verzögerte Verwertbarkeit kann einen eigenständigen Einfluss auf die Kaufpreisüberlegungen des Marktes haben.
Abbruchkosten berücksichtigen die Kosten der Freilegung. Ein Marktabschlag für verzögerte Verwertbarkeit kann dagegen den Zeit- und Risikofaktor bis zur tatsächlichen wirtschaftlichen Verfügbarkeit abbilden.
Wo liegt der Unterschied zu den Abbruchkosten?
Diese Unterscheidung ist entscheidend.
Abbruch- und Freilegungskosten
Sie beantworten die Frage:
Was kostet es, den vorhandenen Bestand zu beseitigen?
Dazu gehören beispielsweise:
- Entkernung,
- Gebäudeabbruch,
- Materialtrennung,
- Transport,
- Entsorgung,
- Schadstoffmaßnahmen.
Zeitlich verzögerte Verwertbarkeit
Sie beantwortet dagegen:
Wann kann der Erwerber den wirtschaftlichen Nutzen des freigelegten Grundstücks tatsächlich realisieren?
Dabei steht nicht die Höhe der Abbruchrechnung im Vordergrund, sondern die Zeit bis zur wirtschaftlichen Verfügbarkeit.
Praxisbeispiel
In einem besonderen Bewertungsfall war ein großflächiger ehemaliger Hotelkomplex auf einem innerörtlichen Grundstück zu bewerten.
Der angepasste Bodenwert des Grundstücks betrug rund:
3,91 Mio. €
Für die vollständige Freilegung wurden angesetzt:
reguläre Freilegungs- und Abbruchkosten:
750.000 €
schadstoffbedingter Risikobetrag:
150.000 €
Damit ergab sich zunächst:
3,91 Mio. € – 900.000 € = rund 3,01 Mio. €
Das Grundstück war damit rechnerisch aber noch nicht wie eine bereits vollständig freigelegte Entwicklungsfläche verfügbar.
Warum war das Grundstück noch nicht sofort verfügbar?
Vor einer nachhaltigen Folgenutzung waren zunächst verschiedene Schritte erforderlich.
Im Gutachten wurden unter anderem genannt:
- nähere Schadstofferkundung,
- Rückbauplanung,
- Entsorgungskonzept,
- Ausschreibung,
- Vergabe,
- Entkernung,
- selektiver Ausbau belasteter Baustoffe,
- maschineller Abbruch,
- Materialtrennung,
- Abtransport,
- vollständige Freilegung.
Diese Maßnahmen benötigen Zeit.
Innerörtliche Lage kann zusätzlich verzögern
Der Gebäudekomplex befand sich in zentraler Ortslage.
Dadurch bestanden erhöhte Anforderungen an:
- Baustelleneinrichtung,
- Verkehrssicherung,
- An- und Abtransport,
- Staubschutz,
- Lärmschutz,
- Rücksichtnahme auf Nachbarbebauung,
- Logistik.
Ein Abbruch auf einer frei zugänglichen Gewerbefläche kann deshalb wesentlich anders ablaufen als mitten in einem gewachsenen Ortszentrum.
Warum ist Zeit überhaupt wertrelevant?
Ein Käufer zahlt heute einen Kaufpreis.
Den wirtschaftlichen Nutzen des freigelegten Grundstücks erhält er aber möglicherweise erst Monate oder später.
Während dieses Zeitraums ist Kapital gebunden.
Vereinfacht:
Kaufpreis heute
aber
wirtschaftlich frei verfügbares Grundstück erst später
Diese Zeitdifferenz besitzt einen wirtschaftlichen Wert.
Kapitalbindung aus Sicht des Käufers
Angenommen, ein Investor erwirbt ein Grundstück für mehrere Millionen Euro.
Zusätzlich finanziert er:
- Abbruch,
- Planung,
- Gutachten,
- Sicherung,
- Entsorgung.
Während der Freilegungsphase kann er das Grundstück noch nicht entsprechend der späteren Planung verwerten.
Das eingesetzte Kapital erzeugt in dieser Zeit möglicherweise noch keinen entsprechenden Ertrag.
Ein Marktteilnehmer wird diesen Umstand bei seiner Kaufpreisvorstellung berücksichtigen.
Verzögerung ist nicht nur Finanzierung
Der wirtschaftliche Nachteil besteht nicht nur aus Zinsen.
Zusätzlich bestehen Risiken wie:
- Kostensteigerungen,
- längere Genehmigungs- oder Abstimmungszeiten,
- unerwartete Schadstofffunde,
- eingeschränkte Verfügbarkeit von Abbruchunternehmen,
- Probleme bei Transport und Entsorgung,
- Verzögerungen durch die innerörtliche Lage.
Deshalb kann die Wertwirkung über eine reine mathematische Zinsrechnung hinausgehen.
Marktabschlag im Praxisfall
Im Gutachten wurde für die zeitlich verzögerte Verwertbarkeit ein Marktanpassungsfaktor von:
0,90
angesetzt.
Das entspricht einem Abschlag von:
10 %
Aus dem zuvor ermittelten Liquidationsergebnis von rund 3,01 Mio. € ergab sich damit ein Wert von rund:
2,71 Mio. €
beziehungsweise gerundet etwa:
2,70 Mio. €.
Was sollte der 10-%-Abschlag ausdrücklich nicht berücksichtigen?
Im Gutachten wurde klar abgegrenzt, dass mit diesem Abschlag nicht nochmals berücksichtigt werden sollten:
- eigentliche Abbruchkosten,
- eigentliche Entsorgungskosten,
- Schadstoffkosten,
- Grundstücksgröße,
- planungsrechtliche Einschränkungen,
- Grundstückszuschnitt,
- Topografie.
Diese Merkmale waren bereits an anderer Stelle berücksichtigt.
Warum ist diese Abgrenzung so wichtig?
Weil sonst schnell eine Doppelberücksichtigung entsteht.
Beispiel:
Ein Grundstück wird wegen schwieriger Freilegung bereits um 900.000 € reduziert.
Anschließend wird nochmals pauschal ein hoher „Risikoabschlag“ angesetzt, der dieselben Abbruch- und Schadstoffrisiken erneut enthält.
Dann würde dieselbe Belastung zweimal berücksichtigt.
Jeder Abschlag braucht einen klar definierten wirtschaftlichen Inhalt.
Ist ein pauschaler Marktabschlag immer richtig?
Nein.
Ein Marktabschlag wegen verzögerter Verwertbarkeit ist keine automatische Standardposition.
Es muss geprüft werden, ob tatsächlich ein eigenständiger zeitlicher und marktlicher Nachteil verbleibt.
Bei einem kleinen Gebäude, das innerhalb weniger Wochen problemlos abgebrochen werden kann, kann dieser Effekt gering sein.
Bei einem großen, komplexen Gebäudebestand kann er dagegen erheblich sein.
Welche Faktoren beeinflussen die Dauer der Freilegung?
Gebäudegröße
Je größer der Bestand, desto umfangreicher Rückbau und Materialtransport.
Bauweise
Komplexe und heterogene Gebäude benötigen mehr Planung und Trennung.
Schadstoffe
Schadstoffverdacht kann vorab Untersuchungen und selektiven Ausbau erforderlich machen.
Lage
Innenstadt- oder Ortskernlagen können Logistik und Bauablauf erschweren.
Zufahrt
Begrenzte Zufahrtsmöglichkeiten können den Abtransport verlangsamen.
Nachbarbebauung
Sicherungsmaßnahmen und Abstimmungen können erforderlich sein.
Unterschied zur planungsrechtlichen Verzögerung
Eine weitere wichtige Abgrenzung:
Die zeitliche Verzögerung kann verschiedene Ursachen haben.
Freilegungsbedingte Verzögerung
Das Grundstück ist noch bebaut und muss zunächst zurückgebaut werden.
Planungsrechtliche Verzögerung
Das Baurecht ist noch nicht ausreichend gesichert oder muss geändert werden.
Beide Aspekte können gleichzeitig bestehen.
Sie sollten jedoch getrennt analysiert werden.
Im Praxisfall war das Planungsrecht bereits an anderer Stelle berücksichtigt
Die projektbezogene Hotelnutzung und die unklare weitere planungsrechtliche Entwicklung waren bereits bei der Bodenwertanpassung berücksichtigt worden.
Der spätere 10-%-Abschlag sollte daher ausdrücklich nicht nochmals dieses Planungsrisiko erfassen.
Das ist methodisch besonders wichtig.
Vergleich mit einem freigelegten Grundstück
Man kann sich zwei ansonsten identische Grundstücke vorstellen.
Grundstück A
- vollständig geräumt,
- keine Altbebauung,
- sofort entwicklungsfähig.
Grundstück B
- großflächiger Altbestand,
- Schadstofferkundung erforderlich,
- Abbruch dauert mehrere Monate,
- erhebliche Baustellenlogistik notwendig.
Selbst wenn bei Grundstück B sämtliche direkten Abbruchkosten bekannt und rechnerisch abgezogen sind, können Marktteilnehmer Grundstück A dennoch bevorzugen.
Der Grund liegt in:
- schnellerer Verfügbarkeit,
- geringerer Unsicherheit,
- geringerem Managementaufwand,
- geringerer Kapitalbindung.
Verwertbarkeit beeinflusst den Käuferkreis
Auch die Zahl potenzieller Käufer kann sich verändern.
Ein fertig freigelegtes Grundstück kann für einen breiteren Kreis interessant sein.
Ein Grundstück mit komplexem Altbestand erfordert dagegen einen Erwerber, der
- das nötige Kapital,
- technisches Verständnis,
- Projektmanagement,
- Risikotragfähigkeit
besitzt.
Dadurch kann sich die Marktgängigkeit zusätzlich verschlechtern.
Liquidationswert ist mehr als Bodenwert minus Abbruch
Eine einfache Liquidationsrechnung lautet häufig:
Bodenwert – Abbruchkosten
Bei komplexeren Objekten kann dies zu kurz greifen.
Zusätzlich können marktlich relevant sein:
- Schadstoffrisiko,
- zeitlich verzögerte Verwertbarkeit,
- besondere Sicherungsmaßnahmen,
- eingeschränkter Erwerberkreis.
Wichtig ist jedoch, diese Faktoren voneinander abzugrenzen.
Kann die Verzögerung auch mathematisch abgezinst werden?
Grundsätzlich kann eine zeitlich verzögerte Verfügbarkeit auch über finanzmathematische Überlegungen untersucht werden.
Beispielsweise könnte ein zukünftiger Grundstückswert auf den Wertermittlungsstichtag abgezinst werden.
Im Praxisfall wurde dagegen ein sachverständiger Marktabschlag verwendet.
Entscheidend ist weniger die Bezeichnung des Rechenschritts als die nachvollziehbare Frage:
Welche wirtschaftliche Wirkung soll damit abgebildet werden?
Marktabschlag oder Abzinsung?
Beide Ansätze können unterschiedliche Schwerpunkte besitzen.
Abzinsung
Bildet primär den Zeitwert des Kapitals ab.
Marktabschlag
Kann zusätzlich berücksichtigen:
- Unsicherheit,
- organisatorischen Aufwand,
- eingeschränkte Marktgängigkeit,
- Realisierungsrisiken.
Der gewählte Ansatz muss zum konkreten Bewertungsfall passen und nachvollziehbar begründet werden.
Keine Scheingenauigkeit bei der Dauer
Häufig steht zum Wertermittlungsstichtag noch nicht exakt fest, ob die Freilegung
- sechs Monate,
- neun Monate oder
- zwölf Monate
dauern wird.
Auch hier sollte keine Genauigkeit vorgetäuscht werden, die nicht vorhanden ist.
Entscheidend ist, ob die Verzögerung so wesentlich ist, dass ein typischer Käufer sie kaufpreismindernd berücksichtigen würde.
Wann kann ein zusätzlicher Abschlag gerechtfertigt sein?
Typische Konstellationen sind:
- große Abbruchobjekte,
- komplexe Spezialimmobilien,
- innerörtliche Großgebäude,
- Schadstoffverdacht,
- schwierige Baustellenlogistik,
- längere Rückbauphasen,
- hoher Kapitalbedarf.
Wann sollte eher kein zusätzlicher Abschlag erfolgen?
Ein zusätzlicher Abschlag ist kritisch zu prüfen, wenn:
- der Abbruch kurzfristig möglich ist,
- sämtliche Auswirkungen bereits vollständig in den Kostenansätzen enthalten sind,
- die zeitliche Verzögerung wirtschaftlich kaum ins Gewicht fällt,
- bereits an anderer Stelle ein entsprechender Marktabschlag vorgenommen wurde.
Typische Fehler
Abbruchkosten und Zeitrisiko vermischen
Beide können unterschiedliche wirtschaftliche Wirkungen haben.
Pauschalen 10-%-Abschlag immer übernehmen
Der Ansatz des Praxisfalls ist kein allgemeiner Standardwert.
Planungsrisiko nochmals in den Abschlag hineinnehmen
Wenn es bereits im Bodenwert berücksichtigt wurde, entsteht eine Doppelberücksichtigung.
Nur Finanzierungskosten betrachten
Auch organisatorische und Realisierungsrisiken können marktlich relevant sein.
Freigelegtes und bebautes Entwicklungsgrundstück gleichsetzen
Die unmittelbare Verfügbarkeit besitzt selbst einen wirtschaftlichen Wert.
Abschlag ohne inhaltliche Definition verwenden
Begriffe wie „Marktrisiko“ oder „Verwertbarkeit“ sind zu unscharf, wenn nicht erklärt wird, was tatsächlich berücksichtigt wird.
Vorgehensweise
Für die Beurteilung einer zeitlich verzögerten Verwertbarkeit bietet sich folgende Prüfung an:
Schritt 1 – Zielzustand definieren
Welcher Zustand liegt dem Bodenwert zugrunde?
Beispielsweise ein freigelegtes entwicklungsfähiges Grundstück.
Schritt 2 – Ist-Zustand feststellen
Welche Bebauung und Belastungen bestehen aktuell?
Schritt 3 – Direkte Kosten erfassen
Zum Beispiel:
- Abbruch,
- Entsorgung,
- Schadstoffe.
Schritt 4 – Zeitbedarf beurteilen
Wie lange dauert die Herstellung des Zielzustandes voraussichtlich?
Schritt 5 – Kapitalbindung prüfen
Wie lange ist das investierte Kapital ohne vollständige wirtschaftliche Nutzung gebunden?
Schritt 6 – Realisierungsrisiken feststellen
Welche zusätzlichen Unsicherheiten bestehen während der Abwicklung?
Schritt 7 – Bereits berücksichtigte Faktoren abgrenzen
Was wurde schon im Bodenwert oder bei den boG berücksichtigt?
Schritt 8 – Marktliche Wirkung ableiten
Würde ein typischer Käufer hierfür einen geringeren Kaufpreis zahlen?
Formulierungsbaustein
Der abgeleitete Bodenwert bezieht sich wirtschaftlich auf ein freigelegtes und grundsätzlich entwicklungsfähiges Grundstück. Dieser Zustand steht einem Erwerber zum Wertermittlungsstichtag jedoch noch nicht unmittelbar zur Verfügung.
Vor einer nachhaltigen Folgenutzung sind zunächst vorbereitende Untersuchungen, Rückbauplanung, Ausschreibung und Vergabe sowie die vollständige Freilegung des vorhandenen Gebäudebestandes erforderlich. Die hiermit verbundenen unmittelbaren Rückbau-, Entsorgungs- und Schadstoffkosten werden bereits gesondert berücksichtigt.
Darüber hinaus verbleibt während des erforderlichen Abwicklungszeitraums eine wirtschaftliche Belastung aus der zeitlich verzögerten Verfügbarkeit des Grundstücks, der Kapitalbindung sowie den mit Vorbereitung und Durchführung der Freilegung verbundenen Realisierungsrisiken.
Soweit diese Umstände von einem typischen Marktteilnehmer zusätzlich kaufpreismindernd berücksichtigt würden, ist deren Einfluss gesondert und unter Vermeidung von Doppelberücksichtigungen sachverständig zu würdigen.
Kernaussage
Ein Grundstück ist wirtschaftlich nicht schon deshalb sofort freigelegt, weil die Abbruchkosten rechnerisch abgezogen wurden. Wenn bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit noch erhebliche Zeit, Kapitalbindung und Abwicklungsrisiken bestehen, kann auch diese Verzögerung einen eigenständigen Einfluss auf den Verkehrswert haben.
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