Kurzantwort
Ein Schadstoffverdacht ist noch kein Schadstoffnachweis.
Gerade bei älteren Gebäuden können bestimmte Baustoffe aufgrund ihres Alters und ihrer typischen Verwendung verdächtig sein.
Dazu gehören beispielsweise:
- ältere Bodenbeläge
- Bodenbelagskleber
- Putze
- Spachtelmassen
- bestimmte bauchemische Produkte
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass tatsächlich Asbest oder ein anderer Schadstoff vorhanden ist.
Für die Immobilienbewertung muss deshalb sauber unterschieden werden zwischen:
- möglichem Schadstoffvorkommen
- begründetem Schadstoffverdacht
- nachgewiesener Belastung
- konkret erforderlichen Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen
Verdacht ist ein Risiko. Erst der Nachweis macht daraus einen konkret bestimmbaren Schadens- und Kostenfall.
Worum geht es?
Bei älteren Gebäuden trifft der Sachverständige regelmäßig auf Materialien, bei denen aufgrund:
- Baualter
- Materialart
- Einbauzeitraum
- optischem Erscheinungsbild
eine Schadstoffbelastung nicht ausgeschlossen werden kann.
Besonders häufig betrifft dies Fragen nach:
- Asbest
- alter Mineralfaser
- belasteten Klebern
- schadstoffhaltigen Putzen
- Spachtelmassen
Die Schwierigkeit:
Bei einer normalen Ortsbesichtigung kann die chemische Zusammensetzung eines Baustoffs nicht zuverlässig festgestellt werden.
Anonymisiertes Praxisbeispiel
In einem historischen Wohngebäude aus der Zeit um 1900 bestanden umfangreiche Modernisierungs- und Sanierungsbedarfe.
Im Rahmen der Ortsbesichtigung wurden unter anderem ältere Bodenbeläge sowie ältere Putz- und Ausbauoberflächen festgestellt.
Aufgrund von Alter und Materialart konnte ein Schadstoffvorkommen nicht ausgeschlossen werden.
Was konkret verdächtig war
Im Gutachten wurden insbesondere genannt:
- ältere Bodenbeläge
- gegebenenfalls darunterliegende Kleber
- ältere Putze
- Spachtelmassen
- sonstige bauchemische Produkte
Insbesondere bei Bodenbelägen und Klebern bestand ein Verdacht auf asbesthaltige Materialien.
Warum solche Materialien verdächtig sein können
Asbest wurde in der Vergangenheit in zahlreichen Baustoffen eingesetzt.
Dazu können unter anderem gehören:
- Vinylbodenplatten
- bestimmte Bodenbelagskleber
- Putze
- Spachtelmassen
Ob ein konkret vorhandener Baustoff tatsächlich Asbest enthält, kann allein anhand von:
- Farbe
- Struktur
- Alter
- Optik
jedoch regelmäßig nicht sicher festgestellt werden.
Augenschein reicht nicht aus
Der Immobiliengutachter kann während einer normalen Ortsbesichtigung feststellen:
Es handelt sich um einen älteren Baustoff, bei dem ein Schadstoffvorkommen nicht ausgeschlossen werden kann.
Er kann daraus aber nicht sicher ableiten:
Dieser Baustoff enthält Asbest.
Dafür wäre eine Materialuntersuchung erforderlich.
Sicherer Nachweis nur durch Untersuchung
Im Praxisfall wurde deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine sichere Feststellung ausschließlich durch:
- fachgerechte Probenahme
- Laboranalyse
möglich ist.
Erst danach kann beurteilt werden, ob tatsächlich eine Schadstoffbelastung vorliegt.
Drei Bewertungsstufen unterscheiden
Für die Verkehrswertermittlung ist eine klare Staffelung sinnvoll.
Stufe 1 – kein konkreter Hinweis
Es bestehen lediglich allgemeine baualtersbedingte Möglichkeiten.
Dann ist ein gesonderter Wertabschlag regelmäßig nur schwer zu begründen.
Stufe 2 – begründeter Verdacht
Materialart, Alter oder konkrete Umstände sprechen dafür, dass eine Belastung möglich ist.
Dann kann ein Marktteilnehmer zusätzliche Untersuchungs- und Risikokosten berücksichtigen.
Stufe 3 – Belastung nachgewiesen
Laboruntersuchungen bestätigen den Schadstoff.
Dann können konkrete Sanierungs-, Rückbau- und Entsorgungskosten berücksichtigt werden.
Warum diese Unterscheidung so wichtig ist
Würde jeder Verdacht wie eine bestätigte Belastung behandelt, könnte der Immobilienwert massiv zu niedrig angesetzt werden.
Umgekehrt wäre es ebenfalls falsch, einen konkreten Schadstoffverdacht vollständig zu ignorieren.
Der Markt reagiert auch auf Unsicherheit.
Verdacht kann bereits wertrelevant sein
Ein Käufer eines Altbaus kann bei einem konkreten Schadstoffverdacht mit zusätzlichen Aufwendungen rechnen.
Zum Beispiel für:
- Probenahmen
- Laboranalysen
- Fachgutachten
- Schutzmaßnahmen
- mögliche Spezialentsorgung
Damit kann bereits der Verdacht einen wirtschaftlichen Einfluss besitzen.
Aber der Verdacht ist nicht mit der Maximalsanierung gleichzusetzen
Solange nicht feststeht:
- welcher Schadstoff vorhanden ist
- welche Fläche betroffen ist
- welche Konzentration vorliegt
- welche Bauteile entfernt werden müssen
können keine vollständigen Sanierungskosten als sicher angenommen werden.
Kosten für die Schadstofferkundung
Im Praxisfall wurden für:
Schadstofferkundung einschließlich Probenahmen und Laboranalysen
Kosten von rund:
2.500 € bis 5.000 €
angesetzt.
Diese Kosten sind relativ konkret, weil die Untersuchung selbst erforderlich sein kann, um die Unsicherheit aufzulösen.
Bodenbeläge und Kleber
Für den:
Ausbau und die Entsorgung verdächtiger Bodenbeläge und Kleber einschließlich Wiederherstellung
wurde eine Größenordnung von:
12.000 € bis 20.000 €
angesetzt.
Diese Position beruhte jedoch weiterhin auf dem bestehenden Verdacht und dem angenommenen Sanierungsumfang.
Putze und Spachtelmassen
Für mögliche Schadstoffe in Putzen und Spachtelmassen wurde zusätzlich eine:
Risikovorsorge
von rund:
5.000 € bis 15.000 €
angesetzt.
Gerade diese Bezeichnung ist wichtig.
Es handelt sich nicht um feststehende Sanierungskosten, sondern um einen Risikoposten.
Das Gutachten formuliert bewusst vorsichtig
Im Praxisfall wurde ausdrücklich festgehalten, dass ohne Laborergebnisse nicht von:
nachgewiesenem Asbest
gesprochen werden sollte.
Stattdessen ist die richtige Formulierung:
begründeter Schadstoffverdacht
Diese sprachliche Genauigkeit ist fachlich entscheidend.
Warum die Wortwahl wichtig ist
Zwischen:
Asbest ist vorhanden.
und:
Ein Asbestverdacht kann nicht ausgeschlossen werden.
besteht ein erheblicher Unterschied.
Die erste Aussage behauptet einen feststehenden Befund.
Die zweite beschreibt eine Unsicherheit.
Verkehrswertgutachten ist kein Schadstoffgutachten
Eine normale Immobilienbewertung umfasst regelmäßig keine:
- Materialentnahmen
- Laboranalysen
- zerstörenden Untersuchungen
- umfassende Schadstoffkartierung
Deshalb muss der Sachverständige die Grenzen seines Untersuchungsumfangs klar benennen.
Keine Diagnose ohne Befund
Ein Bewertungsgutachter sollte keine technische oder chemische Diagnose vortäuschen.
Wenn keine Laboranalyse vorliegt, bleibt die Aussage auf:
- sichtbare Auffälligkeiten
- Baualter
- Materialverdacht
- wirtschaftliche Risikowirkung
beschränkt.
Schadstoffverdacht vor Sanierungsarbeiten besonders wichtig
Im Praxisfall wurde empfohlen, vor:
- Abbrucharbeiten
- Elektroarbeiten
- Putzarbeiten
- Bodenarbeiten
- sonstigen Sanierungsmaßnahmen
eine Schadstofferkundung durchzuführen.
Der Grund:
Mechanische Bearbeitung kann gegebenenfalls Schadstoffe freisetzen.
Relevanz für den Erwerber
Ein Käufer übernimmt nicht nur das Gebäude.
Er übernimmt auch die Unsicherheit.
Wenn beispielsweise vor einer geplanten Sanierung erst untersucht werden muss, entstehen:
- Zeitaufwand
- zusätzliche Planung
- Untersuchungsaufwand
- mögliches Kostenrisiko
Auch dieser Unsicherheitsfaktor kann marktwirksam sein.
Wertminderung nicht automatisch in Höhe der Sanierungskosten
Wie bei anderen Baumängeln gilt auch hier:
Technische Kosten und Marktwertminderung sind nicht identisch.
Im Praxisfall wurden für Schadstofferkundung und Bodenbeläge rund:
22.000 €
als Kostenansatz angesetzt.
Davon wurden rund:
18.000 €
als wertrelevanter Anteil berücksichtigt.
Risikovorsorge Putze
Für die Putze wurde ein Kostenansatz von rund:
10.000 €
zugrunde gelegt.
Als wertrelevant wurden rund:
5.000 €
berücksichtigt.
Damit wurde die bestehende Unsicherheit bewusst gedämpft.
Warum nicht alles zu 100 % wertmindernd?
Weil nicht feststand:
- ob tatsächlich Asbest vorhanden ist
- welche Bauteile betroffen sind
- welcher Umfang saniert werden müsste
Ein vollständiger Abzug hätte aus einem Verdacht einen sicheren Schaden gemacht.
Was passiert nach einer Laboruntersuchung?
Nach einer Untersuchung kann sich die Bewertung deutlich verändern.
Ergebnis 1 – kein Schadstoff
Dann kann der zuvor angesetzte Risikoposten entfallen oder reduziert werden.
Ergebnis 2 – begrenzte Belastung
Dann können konkrete Kosten für einzelne Bauteile angesetzt werden.
Ergebnis 3 – umfangreiche Belastung
Dann kann der Sanierungsaufwand deutlich höher liegen als zuvor angenommen.
Der Wertansatz muss überprüfbar bleiben
Ein Risikoposten sollte deshalb nicht als endgültige unveränderliche Größe verstanden werden.
Er gilt unter dem Kenntnisstand am Bewertungsstichtag.
Neue Untersuchungsergebnisse können eine Neubewertung erforderlich machen.
Bewertungsstichtag beachten
Entscheidend ist immer:
Was war am Wertermittlungsstichtag bekannt?
Wenn später eine Laboruntersuchung durchgeführt wird, darf deren Ergebnis nicht automatisch rückwirkend so behandelt werden, als wäre es bereits am Bewertungsstichtag bekannt gewesen.
Die zeitliche Einordnung muss sorgfältig geprüft werden.
Marktteilnehmer reagieren auf den damaligen Kenntnisstand
Wenn am Stichtag ein konkreter Verdacht bestand, hätte ein typischer Käufer diesen Verdacht in seine Preisüberlegungen einbezogen.
War eine Belastung dagegen vollständig unbekannt und ohne erkennbare Anhaltspunkte, ist die Situation anders.
Schadstoffverdacht und Sanierung hängen zusammen
Bei einem Gebäude mit ohnehin geplantem umfassendem Rückbau oder Innenausbau kann der Schadstoffverdacht besonders relevant sein.
Denn gerade dann werden verdächtige Materialien mechanisch bearbeitet.
Beispiel Bodenbelag
Ein alter Bodenbelag kann im laufenden Bestand zunächst unauffällig sein.
Soll er entfernt werden, können jedoch zusätzliche Anforderungen entstehen.
Dann wird aus einem zunächst passiven Risiko ein konkretes Sanierungsthema.
Beispiel Putz
Auch ein alter Putz kann jahrelang ohne unmittelbare Nutzungseinschränkung bestehen.
Erst bei:
- Abschlagen
- Schleifen
- Bohren
- umfangreichem Rückbau
kann die mögliche Belastung wirtschaftlich besonders relevant werden.
Schadstoffrisiko und Modernisierungskosten nicht doppelt berücksichtigen
Wenn ein Schadstoffrisiko bereits innerhalb eines Sanierungskostenansatzes enthalten ist, darf es nicht zusätzlich nochmals vollständig als separater Abschlag angesetzt werden.
Das gilt insbesondere bei:
- Bodenbelagsarbeiten
- Putzsanierung
- Dachgeschossrückbau
Schnittstelle zu alten Mineralfasern
Im Praxisfall war im Dachgeschoss eine ältere Mineralfaserdämmung vorhanden.
Auch hier gilt:
Das Alter eines Materials allein ersetzt keine fachtechnische Untersuchung.
Bewertungstechnisch ist zwischen:
- bekanntem Material
- Verdacht
- konkret notwendiger Behandlung
zu unterscheiden.
Schimmel ist ein anderes Thema
Schimmelbefall wurde im Gebäude tatsächlich festgestellt.
Damit liegt hier eine andere Ausgangslage vor als beim Asbestverdacht.
Schimmel
sichtbar festgestellt
Asbest
lediglich vermutet
Diese Unterschiede müssen im Gutachten klar bleiben.
Rissbildungen ebenfalls separat behandeln
Auch die vorhandenen Risse waren sichtbar.
Unklar war jedoch deren Ursache.
Damit bestand auch dort eine Mischung aus:
- festgestelltem Schaden
- ungeklärter Ursache
- möglichem zusätzlichen Risiko
Das Prinzip ähnelt dem Schadstoffverdacht:
Bekanntes und Unbekanntes müssen getrennt werden.
Was ein guter Gutachter dokumentieren sollte
Bei einem Schadstoffverdacht sollten insbesondere festgehalten werden:
- welcher Baustoff betroffen sein könnte
- warum ein Verdacht besteht
- dass kein Laborbefund vorliegt
- welche Untersuchungen empfohlen werden
- welche wirtschaftlichen Risiken bestehen
- wie der Risikoposten in die Bewertung eingeflossen ist
Keine dramatisierende Sprache
Formulierungen wie:
„Das Haus ist asbestverseucht.“
sind ohne Nachweis fachlich nicht vertretbar.
Besser:
„Bei den vorhandenen älteren Bodenbelägen und gegebenenfalls den darunterliegenden Klebern kann eine asbesthaltige Materialzusammensetzung nicht ausgeschlossen werden.“
Keine verharmlosende Sprache
Ebenso falsch wäre:
„Es ist nichts bekannt, daher gibt es kein Risiko.“
Wenn aufgrund von Baualter und Material konkrete Hinweise bestehen, sollte der Verdacht sachgerecht dokumentiert werden.
Typische Fehler
Verdacht als sicheren Nachweis darstellen
Ohne Laboranalyse ist das regelmäßig nicht zulässig.
Schadstoffrisiko vollständig ignorieren
Ein konkreter Verdacht kann bereits markt- und kostenrelevant sein.
Maximalsanierung unterstellen
Ohne Erkenntnisse zu Art und Umfang ist das häufig zu spekulativ.
Jede alte Oberfläche als asbesthaltig bezeichnen
Alter allein ist kein Nachweis.
Verkehrswertgutachten mit Schadstoffgutachten verwechseln
Die Untersuchungsziele sind unterschiedlich.
Spätere Laborbefunde unkritisch zurückrechnen
Der Kenntnisstand am Bewertungsstichtag ist entscheidend.
Kosten doppelt berücksichtigen
Schadstoffpositionen dürfen nicht gleichzeitig in Sanierungskosten und nochmals als separater Vollabschlag enthalten sein.
Vorgehensweise
Bei einem Schadstoffverdacht im Altbau bietet sich folgende Vorgehensweise an:
Schritt 1 – verdächtige Materialien dokumentieren
Welche Bauteile oder Baustoffe sind betroffen?
Schritt 2 – Verdachtsgrund beschreiben
Zum Beispiel:
- Alter
- Materialtyp
- Einbauzeitraum
Schritt 3 – Nachweisstatus klarstellen
Liegt:
- kein Befund
- ein Verdacht
- oder ein Laborbefund
vor?
Schritt 4 – Untersuchung empfehlen
Bei konkretem Verdacht geeignete Probenahme und Laboranalyse vorsehen.
Schritt 5 – Untersuchungskosten berücksichtigen
Soweit marktüblich und wertrelevant.
Schritt 6 – Sanierungsrisiko abschätzen
Nur in einer zur Erkenntnislage passenden Größenordnung.
Schritt 7 – keine Vollkontamination unterstellen
Solange keine gesicherten Befunde vorliegen.
Schritt 8 – Zusammenhang mit geplanten Maßnahmen prüfen
Bei Rückbau und Modernisierung kann das Risiko stärker relevant werden.
Schritt 9 – Doppelberücksichtigung vermeiden
Bereits in Sanierungspositionen enthaltene Risiken nicht nochmals vollständig abziehen.
Schritt 10 – Neubewertung bei neuen Erkenntnissen vorsehen
Laborergebnisse können den Wertansatz verändern.
Formulierungsbaustein
Bei einzelnen älteren Bodenbelägen und gegebenenfalls den darunterliegenden Klebern sowie bei älteren Putzen und Spachtelmassen kann aufgrund des Baualters und der Materialart ein Schadstoffvorkommen nicht ausgeschlossen werden.
Ein Nachweis einer konkreten Asbest- oder sonstigen Schadstoffbelastung liegt nicht vor. Eine sichere Feststellung ist ausschließlich durch sachgerechte Probenahme und Laboranalyse möglich.
Vor Durchführung von Rückbau-, Boden-, Putz-, Elektro- oder sonstigen Sanierungsarbeiten wird daher eine fachgerechte Schadstofferkundung empfohlen.
Solange keine Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird der Sachverhalt bewertungstechnisch als Schadstoffverdacht beziehungsweise Kostenrisiko und nicht als nachgewiesene Kontamination behandelt. Ein vollständiger Abzug hypothetischer Maximalsanierungskosten ist daher nicht sachgerecht.
Sollten weitergehende Untersuchungen eine umfangreiche Schadstoffbelastung bestätigen, ist der angesetzte Wertabschlag entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Kernaussage
Ein Schadstoffverdacht im Altbau ist ernst zu nehmen, aber er ist noch kein Asbestnachweis. Solange keine fachgerechte Probenahme und Laboranalyse vorliegen, sollte die Immobilienbewertung zwischen konkretem Verdacht und nachgewiesener Belastung unterscheiden. Wertrelevant ist zunächst das Risiko aus Untersuchung, möglicher Sanierung und Unsicherheit – nicht automatisch der vollständige Aufwand einer hypothetischen Schadstoffsanierung.
Verwandte Themen
- Asbest in der Immobilienbewertung
- Schadstofferkundung vor Altbausanierung
- Sanierungskosten und Wertminderung
- Risikoabschlag bei ungeklärten Gebäudeschäden
- alte Mineralfaserdämmung
- Schimmel im Dachgeschoss
- Rissbildungen im Altbau
- besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
