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Außergewöhnlich große Wohnfläche – mehr Fläche ist nicht automatisch mehr Wert

Warum sehr große Wohnhäuser am Markt oft geringere Quadratmeterpreise und Mieten erzielen als kleinere, marktgängige Objekte

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  • Mietansatz
  • Drittverwendungsfähigkeit
  • Immobilienbewertung
  • Sonderimmobilie
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Kurzantwort

Mehr Wohnfläche bedeutet nicht automatisch proportional mehr Immobilienwert.

Bei außergewöhnlich großen Wohnhäusern kann sogar das Gegenteil eintreten:

Mit zunehmender Fläche sinkt häufig der erzielbare Quadratmeterpreis beziehungsweise die marktübliche Quadratmetermiete.

Der Grund liegt vor allem in der Marktgängigkeit.

Ein Haus mit beispielsweise:

  • 120 m² Wohnfläche
  • 180 m² Wohnfläche
  • oder 320 m² Wohnfläche

spricht nicht denselben Käufer- oder Mieterkreis an.

Je größer die Einheit wird, desto höher werden:

  • absoluter Kaufpreis
  • absolute Miete
  • Unterhaltskosten
  • Heizkosten
  • Modernisierungsaufwand

und desto kleiner kann der Kreis wirtschaftlich geeigneter Interessenten werden.

Mehr Fläche schafft nur dann mehr Wert, wenn der Markt diese zusätzliche Fläche tatsächlich nachfragt und wirtschaftlich nutzen kann.


Worum geht es?

Bei Immobilienbewertungen wird häufig mit Quadratmeterwerten gearbeitet.

Dadurch kann leicht der Eindruck entstehen:

Doppelte Wohnfläche bedeutet ungefähr doppelten Wert.

Das funktioniert in der Praxis nicht automatisch.

Vor allem bei außergewöhnlich großen Gebäuden treten Größeneffekte auf.

Typische Beispiele sind:

  • historische Bauernhäuser
  • ehemalige Mehrgenerationenhäuser
  • große Landhäuser
  • Villen
  • ehemalige Gast- oder Betriebsanwesen mit Wohnnutzung
  • zusammengelegte Wohnbereiche

Diese Objekte besitzen häufig deutlich mehr Wohnfläche als ein marktübliches Einfamilienhaus.


Anonymisiertes Praxisbeispiel

Im Bewertungsfall war der Wohnteil eines historischen Bauernhauses zu bewerten.

Die wohnlich genutzte Fläche betrug rund:

316,12 m²

Hinzu kamen Nutz- und Nebenflächen von rund:

107,39 m²

Die gesamte bewertungstechnisch erfasste Innenfläche lag damit bei über:

423 m²

Diese Größenordnung liegt deutlich über der Fläche eines üblichen Einfamilienhauses.


Warum große Wohnflächen einen kleineren Käuferkreis haben

Ein sehr großes Wohnhaus benötigt einen Käufer, der:

  • diese Fläche wirklich braucht
  • den Kaufpreis finanzieren kann
  • die laufenden Kosten tragen kann
  • den Instandhaltungsaufwand akzeptiert

Viele Haushalte benötigen aber keine 300 m² Wohnfläche.

Dadurch reduziert sich der potenzielle Käuferkreis.


Der Grenznutzen zusätzlicher Fläche nimmt ab

Die ersten Quadratmeter eines Hauses erfüllen zentrale Wohnfunktionen:

  • Küche
  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Bad

Mit zunehmender Größe kommen zusätzliche Räume hinzu.

Zum Beispiel:

  • weitere Schlafzimmer
  • große Flure
  • mehrere Aufenthaltsräume
  • zusätzliche Nebenräume

Für einen typischen Haushalt steigt der Nutzen dieser zusätzlichen Fläche nicht im gleichen Verhältnis wie die Fläche selbst.


Deshalb sinkt häufig der Quadratmeterpreis

Ein einfaches Beispiel:

Ein marktgängiges Einfamilienhaus mit 150 m² kann einen bestimmten Quadratmeterpreis erzielen.

Ein Gebäude mit 320 m² Wohnfläche muss nicht denselben Quadratmeterpreis erreichen.

Denn andernfalls würde sich ein sehr hoher Gesamtpreis ergeben.

Der Markt reagiert deshalb häufig mit einem niedrigeren Preis je Quadratmeter.


Dasselbe gilt für Mieten

Im Praxisfall wurde zunächst ein allgemeines regionales Mietniveau ausgewertet.

Mehrere Datenquellen führten zu einem rechnerischen Mittelwert von rund:

10,90 €/m² Wohnfläche monatlich

Dieser Wert konnte jedoch nicht unmittelbar übernommen werden.


Erster Schritt – Angebots- und Modelldaten anpassen

Die verwendeten Daten bestanden teilweise aus:

  • Angebotsmieten
  • modellhaft abgeleiteten Marktdaten

Solche Werte können oberhalb tatsächlich vereinbarter Vertragsmieten liegen.

Deshalb wurde zunächst ein Abschlag von:

5 %

vorgenommen.

Aus:

10,90 €/m²

wurden rund:

10,36 €/m²


Zweiter Schritt – außergewöhnliche Größe berücksichtigen

Die Wohnfläche betrug mehr als:

300 m²

Für den regionalen Mietmarkt stellte das einen Sonderfall dar.

Das Gutachten ging davon aus, dass mit zunehmender Wohnfläche die erzielbare Quadratmetermiete sinkt.

Deshalb wurde wegen der außergewöhnlichen Größe ein weiterer Abschlag von:

20 %

angesetzt.

Aus:

10,36 €/m²

wurden rund:

8,29 €/m²


Warum 20 % kein allgemeiner Standard sind

Der Abschlag von 20 % war ein objektspezifischer sachverständiger Ansatz.

Er bedeutet nicht:

Jede Wohnung oder jedes Haus über 300 m² erhält automatisch 20 % Abschlag.

Die Höhe muss im Einzelfall begründet werden.

Entscheidend sind:

  • örtlicher Markt
  • Objektart
  • Flächengröße
  • Zielgruppe
  • absolute Miethöhe

Dritter Schritt – Gebäudequalität berücksichtigen

Das Gebäude war kein zeitgemäß modernisiertes großes Wohnhaus.

Es handelte sich um einen historischen Gebäudebestand mit:

  • einfacher Ausstattung
  • älteren Grundrissen
  • energetischen Defiziten
  • teilweise überalterter Technik

Deshalb wurde zusätzlich ein Qualitätsabschlag von:

15 %

vorgenommen.

Aus:

8,29 €/m²

wurden rund:

7,04 €/m²


Vierter Schritt – eingeschränkte Gesamtvermietbarkeit

Das Gebäude war außerdem nicht ohne Weiteres mit einer üblichen abgeschlossenen Mietwohnung oder einem normalen Einfamilienhaus vergleichbar.

Die gesamte große Einheit an einen einzigen Haushalt zu vermieten, hätte zu einem hohen absoluten Mietbetrag geführt.

Gleichzeitig war die unabhängige Vermietung einzelner Geschosse nicht abschließend nachgewiesen.

Deshalb wurde ein weiterer Abschlag von rund:

15 %

vorgenommen.

Aus:

7,04 €/m²

wurden rund:

5,98 €/m²

Sachverständig gerundet:

6,00 €/m²


Die vollständige Mietableitung

Die Herleitung lässt sich vereinfacht darstellen:

Ausgangswert Marktdaten

10,90 €/m²

nach Anpassung von Angebots-/Modelldaten

10,36 €/m²

nach Berücksichtigung der außergewöhnlichen Größe

8,29 €/m²

nach Berücksichtigung von Ausstattung und Objektqualität

7,04 €/m²

nach Berücksichtigung der eingeschränkten Gesamtvermietbarkeit

5,98 €/m²

gerundeter Mietansatz

6,00 €/m²


Warum die absolute Miete entscheidend ist

Bei 316,12 m² Wohnfläche ergibt sich selbst bei nur:

6,00 €/m²

eine monatliche Wohnraummiete von rund:

1.896,72 €

Hinzu kommen noch die Nutzflächen.

Der gesamte monatliche Nutzungswert lag bei rund:

2.057,81 €

Damit wird deutlich:

Auch ein niedriger Quadratmeteransatz kann bei einer sehr großen Fläche zu einer erheblichen absoluten Miete führen.


Der Mieter denkt in Euro, nicht nur in Quadratmetern

Für einen Mieter ist letztlich nicht entscheidend:

Sind 6 €/m² günstig?

Sondern:

Kann und will ich monatlich rund 2.000 € zuzüglich Nebenkosten für dieses Objekt bezahlen?

Genau deshalb muss bei sehr großen Einheiten immer die absolute Mietbelastung mitgedacht werden.


Dasselbe gilt für den Kaufpreis

Auch Käufer beurteilen nicht nur den Quadratmeterpreis.

Ein niedriger Quadratmeterpreis kann trotzdem zu einem hohen Gesamtkaufpreis führen.

Hinzu kommen bei sehr großen Gebäuden häufig:

  • höhere Energiekosten
  • größere Dachflächen
  • mehr Fenster
  • mehr Installationen
  • höhere Sanierungsbudgets

Große Fläche bedeutet auch große Kostenfläche

Ein Gebäude mit 300 m² Wohnfläche besitzt nicht nur mehr Nutzwert.

Es besitzt regelmäßig auch mehr:

  • Fassadenfläche
  • Bodenflächen
  • Heizflächen
  • Elektroinstallation
  • Sanitärbereiche
  • Innenausbau

Bei älteren Gebäuden kann dadurch der Modernisierungsbedarf erheblich sein.


Im Praxisfall besonders relevant

Das Bauernhaus wies erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf.

Der tatsächliche Kostenrahmen wurde mit rund:

212.000 € bis 342.000 €

eingeschätzt.

Als mittlere Größenordnung wurden rund:

275.000 €

angesetzt.

Bei sehr großen Gebäuden können solche Beträge schnell hohe absolute Größenordnungen erreichen.


Große Fläche kann Sanierungsbereitschaft reduzieren

Ein Käufer könnte grundsätzlich sagen:

Ich könnte das Haus modernisieren.

Bei über 300 m² Wohnfläche bedeutet eine umfassende Modernisierung aber gegebenenfalls:

  • sehr hohe Gesamtkosten
  • lange Bauzeit
  • große energetische Investitionen

Das reduziert den Kreis sanierungsbereiter Erwerber zusätzlich.


Historische Grundrisse verstärken den Größeneffekt

Große Fläche ist besonders dann problematisch, wenn sie nicht optimal nutzbar ist.

Im Praxisfall bestand eine historisch gewachsene Raumstruktur mit:

  • großen Verkehrsflächen
  • mehreren Nebenräumen
  • teilweise ungünstigen Grundrissen
  • nicht vollständig unabhängigen Geschossen

Damit waren nicht alle Quadratmeter gleich wirtschaftlich wertvoll.


Wohnfläche ist nicht gleich Nutzungsqualität

Zwei Häuser können jeweils 300 m² Wohnfläche besitzen.

Haus A besitzt:

  • moderne offene Grundrisse
  • mehrere Bäder
  • flexible Nutzungseinheiten
  • zeitgemäße Technik

Haus B besitzt:

  • lange Flure
  • historische Raumstrukturen
  • einfache Ausstattung
  • eingeschränkte Teilbarkeit

Trotz identischer Fläche können die Marktwerte deutlich unterschiedlich sein.


Große Fläche und Drittverwendungsfähigkeit

Ein wesentliches Kriterium ist deshalb:

Kann die große Fläche flexibel von unterschiedlichen Nutzern verwendet werden?

Positiv wäre beispielsweise:

  • Einliegerwohnung
  • zwei rechtlich und funktional getrennte Wohnungen
  • Mehrgenerationennutzung
  • getrennte Zugänge

Dann kann eine große Gesamtfläche besser vermarktbar sein.


Im Praxisfall war die Teilbarkeit nicht nachgewiesen

Das Gebäude wurde zwar über mehrere Geschosse genutzt.

Eine rechtliche Aufteilung in mehrere selbstständige Wohneinheiten bestand jedoch nicht.

Auch die voneinander unabhängige Vermietbarkeit der einzelnen Geschosse war nicht abschließend nachgewiesen.

Damit konnte die Gesamtfläche nicht einfach wie mehrere kleine Wohnungen bewertet werden.


Große Fläche nicht künstlich in mehrere Wohnungen aufteilen

Ein häufiger Bewertungsfehler wäre:

Drei Geschosse = drei Wohnungen.

Das ist nicht automatisch richtig.

Für mehrere eigenständige Einheiten sind unter anderem zu prüfen:

  • Grundriss
  • Zugänge
  • Küchen
  • Bäder
  • technische Trennung
  • baurechtliche Zulässigkeit

Ohne diese Voraussetzungen darf eine höhere Vermietbarkeit nicht einfach unterstellt werden.


Nutzflächen gesondert betrachten

Neben den rund 316 m² Wohnfläche bestanden:

107,39 m² Nutz- und Nebenflächen

Diese wurden nicht mit der vollen Wohnraummiete bewertet.


Warum Nutzflächen weniger wert sind

Zu den Nutzflächen gehörten beispielsweise:

  • Heizungsraum
  • Waschküche
  • ehemalige Milchküche
  • Speicherräume

Diese Flächen verbessern zwar die Gebrauchstauglichkeit.

Sie sind aber nicht gleichwertig mit Wohnraum.


Mietansatz für Nutzflächen

Im Praxisfall wurde deshalb für die Nutzflächen lediglich:

25 % der Wohnraummiete

angesetzt.

Bei einer Wohnraummiete von:

6,00 €/m²

ergab sich:

1,50 €/m² Nutzfläche


Auch das zeigt: Quadratmeter sind nicht gleich Quadratmeter

Die reine Addition aller Flächen wäre methodisch falsch.

Entscheidend ist, welche wirtschaftliche Qualität die jeweilige Fläche besitzt.


Kaufpreissammlungen mit Vorsicht verwenden

Auch Vergleichskaufpreise müssen bei außergewöhnlich großen Gebäuden sorgfältig ausgewählt werden.

Ein Einfamilienhaus mit:

140 m²

ist nur eingeschränkt mit einem historischen Bauernhaus mit:

316 m² Wohnfläche

vergleichbar.

Ein durchschnittlicher Quadratmeterpreis aus einer Kaufpreissammlung kann deshalb zu falschen Ergebnissen führen.


Angebotsdaten sind besonders kritisch

Sehr große oder außergewöhnliche Immobilien werden häufig mit ambitionierten Angebotspreisen veröffentlicht.

Ob diese Preise tatsächlich erzielt werden, ist eine andere Frage.

Angebotsdaten sollten deshalb nicht unkritisch mit Kaufpreisen gleichgesetzt werden.


Größe kann positiv und negativ wirken

Eine große Wohnfläche ist nicht grundsätzlich ein Nachteil.

Sie kann attraktiv sein für:

  • große Familien
  • Mehrgenerationenhaushalte
  • Wohnen und Arbeiten
  • besondere Lebenskonzepte

Gleichzeitig ist dieser Interessentenkreis kleiner.


Der Markt entscheidet

Deshalb lautet die entscheidende Frage nicht:

Ist 316 m² viel Wohnfläche?

Sondern:

Wie bewertet der örtliche Markt eine 316-m²-Wohneinheit dieses Typs, in dieser Lage und in diesem Zustand?


Große Wohnfläche in guter Stadtlage kann anders wirken

Ein großflächiges hochwertiges Stadthaus in sehr guter Lage kann einen völlig anderen Markt besitzen als ein historisches Bauernhaus im Außenbereich.

Der Größeneffekt muss deshalb immer objektspezifisch untersucht werden.


Kombination mehrerer Merkmale

Im Praxisfall wirkte nicht nur die Wohnfläche.

Zusammen kamen:

  • mehr als 300 m² Wohnfläche
  • historisches Bauernhaus
  • Außenbereich
  • einfache Ausstattung
  • hoher Sanierungsbedarf
  • eingeschränkte Teilbarkeit

Erst diese Kombination bestimmte die Marktgängigkeit.


Mehrere Abschläge nur mit sauberer Abgrenzung

Wenn Größe, Ausstattung und Vermietbarkeit getrennt angepasst werden, muss darauf geachtet werden, dass derselbe Nachteil nicht mehrfach berücksichtigt wird.

Beispielsweise:

Größenabschlag

wegen sehr hoher Gesamtfläche und absoluter Miete.

Qualitätsabschlag

wegen einfacher Ausstattung.

Vermietbarkeitsabschlag

wegen besonderer Gebäudestruktur und fehlender selbstständiger Einheiten.

Diese Faktoren müssen inhaltlich voneinander abgrenzbar sein.


Doppelberücksichtigung vermeiden

Problematisch wäre beispielsweise:

  • 20 % wegen großer Fläche
  • nochmals 20 % wegen hoher Gesamtmiete
  • nochmals 20 % wegen kleiner Zielgruppe

wenn alle drei Abschläge im Wesentlichen denselben Größeneffekt beschreiben.

Die Bewertungsbegründung muss deshalb transparent sein.


Sachwert und große Wohnfläche

Auch im Sachwertverfahren kann eine außergewöhnliche Größe relevant werden.

Die Herstellungskosten steigen zunächst mit der Gebäudefläche.

Das bedeutet aber nicht, dass der Grundstücksmarkt diese zusätzlichen Herstellungskosten vollständig honoriert.

Der Sachwert muss deshalb marktangepasst werden.


Baukosten und Marktwert auseinanderhalten

Ein sehr großes Haus kann teuer zu errichten sein.

Trotzdem kann der Marktwert relativ niedrig bleiben, wenn nur wenige Käufer diese Größe nachfragen.

Das ist ein klassischer Unterschied zwischen:

Herstellungskosten

und

Marktwert


Große Wohnfläche kann zum Spezialobjekt führen

Je weiter ein Objekt vom üblichen Marktstandard abweicht, desto stärker nähert es sich einem besonderen Teilmarkt.

Dann werden besonders wichtig:

  • sachverständige Marktanalyse
  • Plausibilitätskontrollen
  • individuelle Anpassungen

Eine schematische Quadratmeterbewertung reicht häufig nicht aus.


Typische Fehler

Wohnfläche linear mit dem Wert multiplizieren

Große Flächen erzielen nicht automatisch denselben Quadratmeterwert wie marktübliche kleinere Häuser.

Nur auf den Quadratmeterpreis schauen

Die absolute Kaufpreis- beziehungsweise Mietbelastung ist entscheidend.

Nutzflächen wie Wohnflächen behandeln

Nebenflächen besitzen regelmäßig eine andere wirtschaftliche Qualität.

Marktübliche Einfamilienhäuser direkt vergleichen

Außergewöhnlich große Häuser bilden häufig einen eigenen Teilmarkt.

Mehrere Geschosse automatisch als mehrere Wohnungen behandeln

Die selbstständige Nutzbarkeit muss tatsächlich gegeben sein.

Größeneffekt mehrfach berücksichtigen

Abschläge müssen klar voneinander abgegrenzt sein.

Hohe Baukosten mit hohem Verkehrswert gleichsetzen

Herstellungskosten und Marktnachfrage sind unterschiedliche Größen.


Vorgehensweise

Bei einem Gebäude mit außergewöhnlich großer Wohnfläche bietet sich folgende Prüfung an:

Schritt 1 – tatsächliche Flächen bestimmen

Wohnflächen und Nutzflächen getrennt erfassen.

Schritt 2 – Marktüblichkeit prüfen

Wie groß sind vergleichbare Objekte im örtlichen Markt?

Schritt 3 – Zielgruppe analysieren

Welche Käufer oder Mieter benötigen diese Fläche?

Schritt 4 – absolute Belastung berechnen

Welche Gesamtmiete beziehungsweise welcher Gesamtkaufpreis ergibt sich?

Schritt 5 – Grundrissqualität prüfen

Ist die Fläche sinnvoll und flexibel nutzbar?

Schritt 6 – Teilbarkeit untersuchen

Sind eigenständige Wohneinheiten tatsächlich vorhanden oder herstellbar?

Schritt 7 – marktübliche Quadratmeterwerte anpassen

Größeneffekt sachverständig berücksichtigen.

Schritt 8 – Nutzflächen separat bewerten

Nicht vollwertige Flächen mit angemessenem Teilansatz berücksichtigen.

Schritt 9 – weitere Qualitätsmerkmale getrennt würdigen

Zum Beispiel:

  • Ausstattung
  • energetischer Zustand
  • Lage
  • Sanierungsbedarf

Schritt 10 – Doppelberücksichtigung prüfen

Größen-, Qualitäts- und Vermietbarkeitsabschläge sauber voneinander abgrenzen.


Formulierungsbaustein

Die wohnlich genutzte Fläche des Bewertungsobjekts liegt deutlich oberhalb der im regionalen Grundstücks- beziehungsweise Mietmarkt üblichen Größenordnung für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Mit zunehmender Wohnfläche steigt zwar der absolute Gebrauchswert des Gebäudes, der zusätzliche Nutzen je weiterem Quadratmeter nimmt jedoch regelmäßig ab. Gleichzeitig erhöhen sich der absolute Kauf- beziehungsweise Mietpreis sowie die laufenden Unterhaltungs- und Modernisierungskosten.

Aufgrund der außergewöhnlichen Flächengröße ist daher von einem gegenüber marktüblichen Wohnhäusern eingeschränkten Interessenten- beziehungsweise Mieterkreis auszugehen. Dies führt dazu, dass die marktüblich erzielbare Quadratmetermiete beziehungsweise der marktübliche Quadratmeterwert nicht ohne Anpassung aus kleineren Vergleichsobjekten übernommen werden kann.

Die besondere Flächengröße wird deshalb sachverständig im Rahmen der Markt- beziehungsweise Mietableitung berücksichtigt. Eine darüber hinausgehende Mehrfachberücksichtigung desselben Größeneffekts ist zu vermeiden.


Kernaussage

Mehr Wohnfläche bedeutet nicht automatisch proportional mehr Immobilienwert. Bei außergewöhnlich großen Häusern sinkt häufig der wirtschaftliche Wert jedes zusätzlichen Quadratmeters, weil absolute Kauf- und Mietpreise steigen und der Kreis geeigneter Interessenten kleiner wird. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Fläche, sondern deren tatsächliche Marktgängigkeit und Nutzungsqualität.

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