Dieser Bereich behandelt die Schnittstelle zwischen Verkehrswertermittlung und steuerlicher Bewertung nach dem Bewertungsgesetz – etwa bei Schenkung, Entnahme oder unentgeltlicher Übertragung.
Was findet man hier?
- Begriffsabgrenzung – Verkehrswert, gemeiner Wert und Entnahmewert sind nicht dasselbe und führen je nach Anlass zu unterschiedlichen Ansätzen.
- Nachweis nach § 198 BewG – wie der niedrigere gemeine Wert bei einer Schenkung stichtagsgenau nachgewiesen wird.
- Betriebsvermögen – Entnahme von Immobilien aus dem Betriebsvermögen, auch bei wirtschaftlich verbrauchter Bausubstanz oder bestehendem Nießbrauch.
Die vollständige Übersicht findest du in der Seitenleiste.
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Am besten startest du bei Verkehrswert, gemeiner Wert und Entnahmewert – nicht alles ist dasselbe.
