Kurzantwort
Bei einem Gebäude mit unterschiedlichen Baualtersstufen gibt es nicht zwangsläufig nur ein einziges „wahres“ Baujahr für alle Bewertungsfragen.
Im Praxisfall bestand das Gebäude aus:
- einem 1998 errichteten Keller- und Erdgeschoss in Massivbauweise
- einem rund 250 Jahre alten historischen Holzblockbau als Obergeschoss
Der historische Gebäudeteil wurde beim Bau des Hauses an den heutigen Standort umgesetzt.
Für die rechnerische Wertermittlung wurde das Wohnhaus dennoch mit:
Baujahr 1998
geführt.
Bei einer Gesamtnutzungsdauer von:
80 Jahren
wurde eine Restnutzungsdauer von:
52 Jahren
angesetzt.
Der historische Holzaufbau blieb trotzdem nicht unbeachtet.
Seine Besonderheiten flossen insbesondere ein über:
- Baukonstruktion
- energetische Qualität
- Erhaltungszustand
- Nagetierschäden
- Instandhaltungsbedarf
- Grundrissgestaltung
- Marktgängigkeit
Bei Gebäuden mit heterogener Baualtersstruktur darf das im Rechenmodell angesetzte Baujahr nicht mit dem tatsächlichen Alter jedes einzelnen Bauteils verwechselt werden. Entscheidend ist, wie das Gesamtgebäude wirtschaftlich und marktbezogen einzuordnen ist.
Worum geht es?
Normalerweise lässt sich bei einem Einfamilienhaus relativ einfach sagen:
Das Gebäude wurde im Jahr X errichtet.
Bei außergewöhnlichen Gebäuden kann diese Aussage jedoch zu kurz greifen.
Ein Haus kann aus:
- alten und neuen Gebäudeteilen
- versetzten historischen Bauteilen
- späteren Anbauten
- umfassend erneuerten Gebäudeteilen
bestehen.
Dann können mehrere Altersangaben gleichzeitig richtig sein.
Anonymisiertes Praxisbeispiel
Bewertet wurde ein Einfamilienhaus in einer oberbayerischen Gemeinde.
Das Gebäude besitzt eine ungewöhnliche Konstruktion.
Keller- und Erdgeschoss
Errichtet:
1998
Bauweise:
Massivbau
Obergeschoss
historischer Holzblockbau
Alter:
rund 250 Jahre
Der Holzbau wurde im Zusammenhang mit der Errichtung des heutigen Gebäudes an den Standort umgesetzt.
Welches Baujahr hat dieses Haus?
Diese Frage lässt sich nicht allein mit dem Alter des ältesten Holzbalkens beantworten.
Man muss unterscheiden zwischen:
- Alter einzelner Bauteile
- Errichtung beziehungsweise Entstehung des heutigen Gesamtgebäudes
- wirtschaftlicher Altersstruktur des Gebäudes
Das historische Bauteil ist deutlich älter
Der Holzblockbau im Obergeschoss stammt offensichtlich nicht aus dem Jahr 1998.
Seine konstruktive Substanz ist erheblich älter.
Das tatsächliche Materialalter kann daher mehrere Jahrhunderte betragen.
Das heutige Gesamtgebäude entstand aber 1998
Keller und Erdgeschoss wurden 1998 neu hergestellt.
Der historische Holzbau wurde auf diesen neu errichteten Gebäudeteil umgesetzt.
Damit entstand in dieser Form ein neues Gesamtgebäude aus:
neuerem Massivbau + historischem Holzaufbau
Im Gutachten wurde deshalb 1998 als Baujahr geführt
In den Objekt- und Berechnungsdaten wurde für das Einfamilienhaus angesetzt:
Baujahr 1998
Auch die Alterswertminderung wurde auf dieser Grundlage modelliert.
Gesamtnutzungsdauer
Für das Wohnhaus wurde angesetzt:
80 Jahre
Restnutzungsdauer
Zum Bewertungsstichtag wurde angesetzt:
52 Jahre
Rechnerische Alterswertminderung
Bei:
- 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer
- 52 Jahren Restnutzungsdauer
ergab sich eine Alterswertminderung von:
35 %
beziehungsweise ein verbleibender Faktor von:
0,65
Warum wurde nicht mit einem Baujahr vor 1800 gerechnet?
Würde der gesamte Gebäudewert ausschließlich nach dem Alter des historischen Holzaufbaus behandelt, würde dies die tatsächliche Gebäudestruktur nicht zutreffend beschreiben.
Denn wesentliche Teile des Hauses stammen aus 1998.
Dazu gehören insbesondere:
- Keller
- Erdgeschoss
- wesentliche Massivkonstruktionen
- technische Einbindung des Gesamtgebäudes
Historisches Materialalter ist nicht automatisch wirtschaftliches Gebäudealter
Ein 250 Jahre alter Holzbalken bedeutet nicht automatisch:
Das heutige Einfamilienhaus ist wirtschaftlich 250 Jahre alt.
Das wäre eine zu starke Vereinfachung.
Umgekehrt darf der historische Aufbau nicht verschwinden
Ebenso falsch wäre:
Baujahr 1998, deshalb ist der gesamte Baukörper technisch wie ein gewöhnliches Haus von 1998 zu behandeln.
Auch das trifft den Praxisfall nicht.
Genau hier liegt die besondere Bewertungsaufgabe
Das Rechenmodell benötigt zwar eindeutige Parameter.
Das reale Gebäude kann aber wesentlich komplexer sein.
Die Aufgabe besteht deshalb darin:
einen sachgerechten Modellansatz zu wählen und gleichzeitig die vom Modell nicht vollständig erfassten Besonderheiten an den richtigen Stellen zu berücksichtigen.
Was wurde beim historischen Holzaufbau konkret berücksichtigt?
Im Gutachten wurde die besondere Konstruktion ausführlich beschrieben.
Das Obergeschoss bestand aus einem historischen Holzbau mit:
- Holzwänden
- Holzdecken
- historischer Holztreppe
- Holzfassade
- besonderen konstruktiven Übergängen
Historischer Charakter kann positiv wirken
Der historische Holzaufbau verlieh dem Gebäude nach der Beschreibung einen:
- besonderen
- individuellen
- ortstypischen
Charakter.
Das kann für bestimmte Käufer durchaus attraktiv sein.
Historisch bedeutet aber nicht automatisch wertsteigernd
Dem besonderen Charakter standen erhebliche Nachteile gegenüber.
Dazu gehörten insbesondere:
- konstruktive Besonderheiten
- energetische Einschränkungen
- erhöhter Instandhaltungsbedarf
- verwitterte Holzbauteile
- außergewöhnlicher Nagetierschaden
- eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit
Der historische Charakter war deshalb nicht isoliert als Wertzuschlag zu behandeln.
Energetische Qualität separat beurteilen
Das Gutachten stellte fest, dass insbesondere der historische Holzaufbau hinsichtlich der Wärmedämmung nicht heutigen Anforderungen entspricht.
Die vorhandene Dämmung wurde als Holzwolldämmung beschrieben.
Damit war klar:
Das rechnerische Baujahr 1998 bedeutete nicht, dass der historische Gebäudeteil energetisch einem normalen Gebäude dieses Baujahrs entspricht.
Technischer Zustand separat beurteilen
Auch der Zustand des Holzaufbaus wurde nicht aus der Baujahreszahl abgeleitet.
Berücksichtigt wurden unter anderem:
- Verwitterungserscheinungen
- Schäden an Bauteilen
- allgemeiner Instandhaltungsbedarf
Vor allem aber bestand ein erheblicher dokumentierter Nagetierbefall.
Siebenschläferbefall als außergewöhnlicher Schaden
Nach einem gesonderten Bauschadensgutachten bestanden insbesondere:
- Schäden an der Wärmedämmung
- Schäden an der Dampfsperre
- zahlreiche Ein- und Austrittsöffnungen
- mögliche verdeckte Folgeschäden
Für diesen außergewöhnlichen Gebäudeschaden wurde ein gesonderter Wertabschlag von:
140.000 €
angesetzt.
Das zeigt die Funktion des Baujahrs sehr gut
Das Baujahr 1998 war ein Parameter des Bewertungsmodells.
Der tatsächliche Zustand wurde trotzdem zusätzlich untersucht.
Das Modell sagte also nicht:
Baujahr 1998 = durchschnittlicher Zustand eines Hauses von 1998.
Baujahr und Zustand sind zwei verschiedene Merkmale
Zwei Gebäude aus demselben Jahr können völlig unterschiedliche Zustände aufweisen.
Beispiel:
Gebäude A
Baujahr 1998
- laufend instand gehalten
- modernisiert
- technisch gepflegt
Gebäude B
Baujahr 1998
- historische Bauteile
- erhebliche Schäden
- Instandhaltungsstau
Beide haben dasselbe rechnerische Baujahr.
Ihr Marktwert kann trotzdem erheblich voneinander abweichen.
Restnutzungsdauer ist wirtschaftlich zu verstehen
Für die Immobilienbewertung ist deshalb die Restnutzungsdauer besonders wichtig.
Sie beschreibt nicht einfach:
Wie viele Jahre steht das Gebäude physisch noch?
Sondern vielmehr die voraussichtliche weitere wirtschaftliche Nutzbarkeit im zugrunde gelegten Bewertungsmodell.
Alter eines Holzbaus allein bestimmt die Restnutzungsdauer nicht
Ein historischer Holzbau kann bei guter Konstruktion und Unterhaltung sehr lange bestehen.
Allein aus einem tatsächlichen Materialalter von beispielsweise 200 oder 250 Jahren lässt sich deshalb nicht automatisch eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von:
0 Jahren
ableiten.
Auch ein sehr altes Bauteil kann weiterhin wirtschaftlich nutzbar sein
Entscheidend sind vielmehr beispielsweise:
- konstruktiver Zustand
- Gebrauchstauglichkeit
- Instandhaltung
- Modernisierungen
- funktionale Eignung
- Marktakzeptanz
Umsetzen eines historischen Gebäudeteils verändert die Bewertungsfrage
Bei einem versetzten Holzbau kommt eine weitere Besonderheit hinzu.
Der Gebäudeteil steht nicht mehr in seiner ursprünglichen Gebäudekonfiguration.
Er wurde:
- abgebaut beziehungsweise umgesetzt
- in ein neues Gesamtgebäude integriert
- mit neueren Gebäudeteilen verbunden
Damit ist sein ursprüngliches Errichtungsdatum nicht automatisch das Errichtungsdatum des heutigen Gesamtobjekts.
Mehrere Baualtersangaben können nebeneinander bestehen
Für eine fachlich saubere Beschreibung kann deshalb formuliert werden:
Gesamtgebäude
Errichtung in heutiger Form:
1998
historischer Gebäudeteil
Holzblockbau:
rund 250 Jahre alt
Bewertungsmodell
Baujahr:
1998
Diese Angaben widersprechen sich nicht.
Sie beantworten unterschiedliche Fragen.
Warum eine transparente Beschreibung wichtig ist
Würde in einem Gutachten nur stehen:
Baujahr 1998
könnte ein Leser annehmen, sämtliche konstruktiven Bauteile stammten aus diesem Jahr.
Das wäre hier missverständlich.
Besser ist eine differenzierte Beschreibung
Zum Beispiel:
Das heutige Wohngebäude wurde 1998 errichtet. Keller- und Erdgeschoss wurden hierbei in Massivbauweise neu hergestellt. Das Obergeschoss besteht aus einem wesentlich älteren historischen Holzblockbau, der im Zuge der Errichtung an den Standort umgesetzt und in das Gesamtgebäude integriert wurde.
Damit wird die Baugeschichte nachvollziehbar.
Dann das Bewertungsmodell erläutern
Anschließend kann erklärt werden:
Für die modellhafte Sachwertermittlung wird das Gesamtgebäude mit dem Errichtungsjahr 1998 geführt. Die besonderen Eigenschaften des historischen Holzaufbaus werden über dessen tatsächliche Konstruktion, Zustand und objektspezifische Wertmerkmale berücksichtigt.
Damit sind Beschreibung und Berechnung miteinander verbunden.
Historischer Aufbau und NHK
Im Sachwertverfahren wurde das Einfamilienhaus der Nutzungsgruppe:
Ein- und Zweifamilienhäuser
zugeordnet.
Für das Wohngebäude wurden standardbezogene NHK 2010 von:
835 €/m² BGF
verwendet.
Der Gebäudestandard wurde mit:
Standardstufe 3
angesetzt.
Auch hier bleibt das Modell typisierend
Normalherstellungskosten bilden keine individuelle historische Konstruktion exakt nach.
Sie dienen als modellhafte Grundlage für die Sachwertermittlung.
Gerade bei ungewöhnlichen Gebäuden ist deshalb die anschließende objektspezifische Würdigung besonders wichtig.
Heterogene Baualtersstruktur ist ein Warnsignal für den Sachverständigen
Wenn unterschiedliche Gebäudeteile deutlich verschiedene Altersstufen besitzen, sollte geprüft werden:
- Ist ein einheitlicher Modellansatz noch sachgerecht?
- Gibt es technisch eigenständige Gebäudeteile?
- Sind unterschiedliche Restnutzungsdauern erforderlich?
- Welche Besonderheiten sind bereits im Modell enthalten?
- Welche müssen zusätzlich berücksichtigt werden?
Der konkrete Lösungsweg hängt vom jeweiligen Objekt ab.
Im Praxisfall wurde ein einheitlicher Ansatz gewählt
Das Gutachten hat das Wohnhaus nicht in einen rechnerischen:
- Massivbauteil von 1998
- und einen 250 Jahre alten Holzbauteil
mit jeweils eigenständiger Alterswertminderung aufgeteilt.
Stattdessen wurde das Gesamtwohnhaus einheitlich mit:
Baujahr 1998 und Restnutzungsdauer 52 Jahre
bewertet.
Die Besonderheiten des historischen Gebäudeteils wurden an anderen Stellen berücksichtigt.
Warum diese Information wichtig ist
Der Fall zeigt:
Eine heterogene Baualtersstruktur muss nicht zwingend zu mehreren getrennten Baujahresberechnungen führen.
Aber sie muss beschrieben und wirtschaftlich gewürdigt werden.
Funktionale Besonderheiten ebenfalls berücksichtigen
Der historische Aufbau beeinflusste nicht nur die Konstruktion.
Das Gebäude wies laut Gutachten auch eine:
stark verwinkelte und teilweise verschachtelte Grundrissgestaltung
auf.
Grundriss als eigenständiges Wertmerkmal
Die Raumaufteilung wurde hinsichtlich:
- Übersichtlichkeit
- Flexibilität
- Drittverwendungsfähigkeit
als unterdurchschnittlich beurteilt.
Auch dieser Effekt lässt sich nicht allein aus dem Baujahr 1998 erkennen.
Marktgängigkeit ist entscheidend
Ein Käufer bewertet das Gebäude nicht nach einer einzelnen Jahreszahl.
Er sieht vielmehr:
- historischen Charakter
- besondere Bauweise
- Zustand
- energetische Qualität
- Schäden
- Raumaufteilung
- laufenden Unterhaltungsbedarf
Die Summe dieser Eigenschaften bestimmt die Marktreaktion.
Historisch kann einen kleineren Käuferkreis bedeuten
Ein außergewöhnlicher historischer Holzaufbau kann Liebhaber ansprechen.
Andere Käufer können dagegen zurückhaltend reagieren wegen:
- erhöhtem Instandhaltungsaufwand
- schwer kalkulierbaren Konstruktionen
- energetischen Fragen
- spezieller Gestaltung
Dadurch kann sich die Drittverwendungsfähigkeit reduzieren.
Keine persönliche Liebhaberbewertung
Ein einzelner Interessent könnte bereit sein, gerade wegen des historischen Holzaufbaus einen besonders hohen Preis zu zahlen.
Für den Verkehrswert ist jedoch nicht ein außergewöhnliches persönliches Interesse maßgeblich.
Entscheidend ist die Reaktion des gewöhnlichen Grundstücksmarktes.
Historischer Charakter ist nicht gleich Denkmalschutz
Ein weiterer wichtiger Punkt des Praxisfalls:
Trotz des rund 250 Jahre alten Holzaufbaus wurde für das Bewertungsobjekt kein Denkmalschutz festgestellt.
Alter allein begründet keine automatische Denkmaleigenschaft
Das tatsächliche Alter eines Gebäudeteils und ein rechtlicher Denkmalstatus sind zwei unterschiedliche Fragen.
Ein historischer Gebäudeteil darf daher nicht allein aufgrund seines Alters automatisch als Denkmal behandelt werden.
Denkmalrecht separat prüfen
Für die Bewertung sollte deshalb unterschieden werden zwischen:
- historischem Alter
- historischer Bauweise
- tatsächlicher Denkmaleigenschaft
- rechtlichen Schutzwirkungen
Keine automatische Alterswertminderung von nahezu 100 %
Ein besonders häufiger Denkfehler wäre:
Holzaufbau rund 250 Jahre alt, also vollständig abgeschrieben.
Eine solche Schlussfolgerung würde die tatsächliche wirtschaftliche Nutzbarkeit des Gebäudeteils ignorieren.
Physisches Alter ist nicht lineare wirtschaftliche Entwertung
Ein Bauteil kann wesentlich älter als eine modellhafte Gesamtnutzungsdauer sein und dennoch weiterhin:
- vorhanden
- tragfähig
- nutzbar
- marktfähig
sein.
Deshalb muss die wirtschaftliche Situation betrachtet werden.
Ebenso wenig darf das Baujahr 1998 alle Altersprobleme neutralisieren
Die andere Extremposition wäre:
Das Gebäude gilt als Baujahr 1998, also spielen die 250 Jahre alten Holzbauteile keine Rolle.
Auch das wäre falsch.
Der richtige Ansatz liegt in der differenzierten Würdigung
Der Praxisfall zeigt eine sinnvolle gedankliche Trennung:
Rechenparameter
Baujahr 1998
historische Baugeschichte
rund 250 Jahre alter Holzaufbau
wirtschaftliche Bewertung
über tatsächlichen Zustand und Marktmerkmale
Weitere technische Altersunterschiede
Auch die Gebäudetechnik stammte teilweise aus 1998.
Beispielsweise:
- Ölzentralheizung
- Fenster
Diese Bauteile besaßen wiederum ein anderes tatsächliches Alter als der historische Holzaufbau.
Ein Gebäude kann deshalb viele „Alter“ gleichzeitig besitzen
Zum Beispiel:
- Tragstruktur Holz: rund 250 Jahre
- Massivgeschosse: Baujahr 1998
- Heizung: 1998
- einzelne Reparaturen: später
- heutiger wirtschaftlicher Zustand: stichtagsbezogen
Eine einzige Jahreszahl kann diese Komplexität nicht vollständig darstellen.
Baujahr bleibt trotzdem eine notwendige Modellgröße
Bewertungsverfahren benötigen standardisierte Eingangsgrößen.
Das Baujahr dient unter anderem zur Einordnung von:
- Gebäudealter
- Restnutzungsdauer
- Alterswertminderung
Es darf aber nicht losgelöst von der tatsächlichen Objektbeschaffenheit verwendet werden.
Typische Fehler
Das Alter des ältesten Bauteils zum Baujahr des gesamten Hauses erklären
Das kann das Gesamtgebäude falsch einordnen.
Das jüngere Baujahr verwenden und historische Bauteile ignorieren
Dann werden konstruktive und technische Besonderheiten ausgeblendet.
Historischen Holzbau automatisch mit Restnutzungsdauer 0 ansetzen
Physisches Alter und wirtschaftliche Restnutzungsdauer sind nicht identisch.
Historischen Charakter automatisch als Wertzuschlag behandeln
Die Marktreaktion kann positiv oder negativ sein.
Alter mit Denkmalschutz gleichsetzen
Ein historischer Bauteilbestand begründet nicht automatisch einen Denkmalstatus.
Besonderheiten nur über das Baujahr abbilden
Zustand, Schäden und Funktionalität müssen eigenständig geprüft werden.
Dasselbe Merkmal mehrfach abschlagen
Wenn die Besonderheit bereits über Zustand, Marktmiete oder andere Parameter berücksichtigt ist, darf sie nicht nochmals pauschal vollständig abgezogen werden.
Vorgehensweise
Bei Gebäuden mit unterschiedlichen Baualtersstufen empfiehlt sich folgende Prüfung:
Schritt 1 – Baugeschichte rekonstruieren
Welche Gebäudeteile stammen aus welcher Zeit?
Schritt 2 – heutiges Gesamtgebäude bestimmen
Wann entstand das Objekt in seiner heutigen konstruktiven Form?
Schritt 3 – historische Gebäudeteile dokumentieren
Zum Beispiel:
- ursprüngliches Alter
- Herkunft
- Umsetzung
- Einbindung in den Neubau
Schritt 4 – Bewertungsmodell bestimmen
Welches Baujahr beziehungsweise welche Altersstruktur wird modelltechnisch verwendet?
Schritt 5 – Restnutzungsdauer prüfen
Passt die rechnerische Restnutzungsdauer zur wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Gesamtgebäudes?
Schritt 6 – Zustand der einzelnen Komponenten würdigen
Insbesondere:
- Konstruktion
- Dämmung
- Holzbauteile
- technische Anlagen
Schritt 7 – funktionale Besonderheiten prüfen
Zum Beispiel:
- Grundriss
- Raumhöhen
- Erschließung
- Drittverwendungsfähigkeit
Schritt 8 – außergewöhnliche Schäden gesondert erfassen
Im Praxisfall insbesondere der erhebliche Nagetierbefall.
Schritt 9 – Marktgängigkeit untersuchen
Wie reagieren durchschnittliche Käufer auf die ungewöhnliche Gebäudestruktur?
Schritt 10 – Doppelberücksichtigung vermeiden
Historisches Alter nicht gleichzeitig mehrfach über:
- Restnutzungsdauer
- Gebäudestandard
- Marktanpassung
- pauschalen Abschlag
vollständig erfassen.
Formulierungsbaustein
Das Bewertungsobjekt weist eine heterogene Baualtersstruktur auf. Keller- und Erdgeschoss wurden im Zuge der Errichtung des heutigen Wohngebäudes in neuerer Massivbauweise hergestellt. Das Obergeschoss besteht dagegen aus einem wesentlich älteren historischen Holzblockbau, der an den heutigen Standort umgesetzt und in das Gesamtgebäude integriert wurde.
Für die modellhafte Wertermittlung wird das Wohngebäude mit dem Errichtungsjahr des heutigen Gesamtobjekts geführt. Hieraus folgt jedoch nicht, dass sämtliche Bauteile tatsächlich dieses Alter besitzen oder konstruktiv einem üblichen Gebäude dieses Baujahres entsprechen.
Die Besonderheiten des historischen Gebäudeteils werden daher gesondert anhand seiner tatsächlichen Konstruktion, seines Erhaltungszustands, seiner energetischen Eigenschaften, seiner funktionalen Auswirkungen und gegebenenfalls vorhandener Schäden gewürdigt.
Das tatsächliche Alter einzelner historischer Bauteile ist nicht mit der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer des Gesamtgebäudes gleichzusetzen. Entscheidend ist vielmehr, über welchen Zeitraum das Gebäude in seiner konkreten Gesamtheit bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.
Kernaussage
Bei einem Gebäude aus neueren und historischen Bauteilen ist das Baujahr keine rein materialbezogene Altersangabe. Im Praxisfall wurde das heutige Gesamtgebäude mit Baujahr 1998 bewertet, obwohl das Obergeschoss aus einem rund 250 Jahre alten versetzten Holzblockbau bestand. Das historische Alter wurde dadurch nicht ignoriert: Konstruktion, energetische Qualität, Erhaltungszustand, Schäden und Marktgängigkeit wurden eigenständig berücksichtigt. Entscheidend ist daher nicht, zwanghaft eine einzige Jahreszahl auf sämtliche Bauteile zu übertragen, sondern zwischen Baugeschichte, Bewertungsmodell und wirtschaftlicher Restnutzungsdauer sauber zu unterscheiden.
Verwandte Themen
- heterogene Baualtersstruktur in der Immobilienbewertung
- Restnutzungsdauer bei historischen Gebäudeteilen
- historischer Holzbau in der Verkehrswertermittlung
- versetzte Gebäude und Bauteile
- Baujahr und wirtschaftliches Alter
- historischer Charakter und Marktwert
- Denkmalschutz und historischer Gebäudebestand
- funktionale Überalterung von Grundrissen
- Siebenschläfer im historischen Holzaufbau
- besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
