Kurzantwort
Dass Vergleichspreise vorhanden sind, bedeutet noch nicht automatisch, dass das Vergleichswertverfahren das geeignete Hauptverfahren ist.
Entscheidend ist nicht:
Wie viele Preise habe ich?
Sondern:
Wie gut sind die Vergleichsobjekte tatsächlich mit dem Bewertungsobjekt vergleichbar?
Im Praxisfall standen zahlreiche regionale Marktinformationen zur Verfügung.
Eine eigene Sammlung enthielt:
40 Angebotsfälle
mit einem durchschnittlichen Preis von rund:
3.265 €/m²
und einem Median von rund:
3.248 €/m²
Trotzdem wurde der Verkehrswert nicht unmittelbar aus diesen Quadratmeterpreisen abgeleitet.
Der Grund:
Die Vergleichsfälle unterschieden sich teilweise erheblich hinsichtlich:
- Objektart
- Wohnfläche
- Ausstattung
- Grundstücks- beziehungsweise Gartenbezug
- Garage und Stellplatzsituation
- Photovoltaikanlage
- Modernisierungszustand
- Instandhaltungsbedarf
Das konkrete Bewertungsobjekt war eine größere Eigentumswohnung mit rund:
120,88 m² Wohnfläche
in einer kleinen Eigentümergemeinschaft, mit:
- Garage
- zusätzlicher Stellmöglichkeit
- Balkon
- Gartenbezug
- PV-Anlage
- erheblichem Modernisierungs- und Instandhaltungsbedarf
Deshalb wurden Ertragswert und Sachwert als tragfähigere Hauptverfahren verwendet.
Die Vergleichspreise erfüllten dennoch eine wichtige Funktion:
Sie zeigten, ob das Ergebnis von rund 340.000 € beziehungsweise die daraus abgeleitete Größenordnung pro Quadratmeter noch plausibel innerhalb des regionalen Marktgeschehens lag.
Worum geht es?
Das Vergleichswertverfahren gilt grundsätzlich als besonders marktnahe Bewertungsmethode.
Die Grundidee ist einfach:
Was haben Marktteilnehmer für vergleichbare Immobilien tatsächlich bezahlt?
Wenn ausreichend geeignete Vergleichskaufpreise vorliegen, kann daraus der Wert des Bewertungsobjekts abgeleitet werden.
Das entscheidende Wort lautet aber „vergleichbar“
Nicht jeder Immobilienpreis aus derselben Stadt ist automatisch ein geeigneter Vergleichspreis.
Ein Vergleichsobjekt muss in wesentlichen Merkmalen ähnlich sein
Dazu können gehören:
- Lage
- Objektart
- Wohnfläche
- Baujahr
- Zustand
- Ausstattung
- Grundstücksanteil
- Stellplätze
- Geschosslage
- Sondernutzungsrechte
- energetischer Standard
- Modernisierungsgrad
Je stärker die Unterschiede, desto schwieriger die direkte Übertragung
Ein Quadratmeterpreis ist kein universeller Marktwert.
Er ist das Ergebnis eines konkreten Verkaufsobjekts mit konkreten Eigenschaften.
Anonymisiertes Praxisbeispiel
Bewertet wurde eine Eigentumswohnung im ersten Obergeschoss eines kleineren Wohngebäudes.
Die Wohnung verfügte über rund:
120,88 m² Wohnfläche
Hinzu kamen unter anderem:
- eine Garage
- zusätzliche Stellmöglichkeit
- Balkonflächen
- Gartenbezug
- Photovoltaikanlage
Gleichzeitig bestand erheblicher Modernisierungsbedarf
Wertrelevant waren unter anderem:
- modernisierungsbedürftiges Badezimmer
- veraltetes Gäste-WC
- Feuchtigkeits- und Schimmelerscheinungen
- ältere Heizungsanlage
- ältere Fenster
- Instandhaltungsbedarf am Gemeinschaftseigentum
Auch die Eigentümergemeinschaft war atypisch
Es bestand nach den vorliegenden Informationen:
- keine professionelle Verwaltung
- kein angespartes Rücklagenkonto
Bei einer kleinen Eigentümergemeinschaft kann dies für Erwerber zusätzliche organisatorische und finanzielle Risiken bedeuten.
Vergleichspreissammlung vorhanden
Das Gutachten enthielt eine eigene Marktpreissammlung mit:
40 Fällen
Statistische Kennzahlen
Der durchschnittliche Quadratmeterpreis lag bei rund:
3.265 €/m²
Der Median lag bei rund:
3.248 €/m²
Die Standardabweichung betrug rund:
258 €/m²
Der Variationskoeffizient lag bei rund:
7,9 %
Auf den ersten Blick eine gute Datengrundlage
40 Fälle wirken zunächst umfangreich.
Die Preisspanne erscheint statistisch zudem nicht völlig ungeordnet.
Trotzdem reicht dies noch nicht für ein belastbares Vergleichswertverfahren.
Warum?
Weil die Stichprobe hinsichtlich der Objektarten sehr heterogen war.
Enthalten waren beispielsweise:
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser
- Doppelhaushälften
- Reihenhäuser
- Reihenendhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Maisonettewohnungen
Das ist keine homogene Vergleichsgruppe
Ein Einfamilienhaus folgt anderen Marktmechanismen als eine Eigentumswohnung.
Ein Reihenhaus kann wiederum nicht ohne Weiteres mit einer großen Wohnung innerhalb einer kleinen Eigentümergemeinschaft verglichen werden.
Gleicher Ort reicht nicht
Die Tatsache:
Alle Objekte liegen in derselben Stadt
stellt noch keine ausreichende Vergleichbarkeit her.
Vergleichbarkeit muss mehrdimensional geprüft werden
Eine gute Vergleichsgruppe sollte möglichst hinsichtlich mehrerer Merkmale ähnlich sein.
Objektart
Eine Eigentumswohnung sollte möglichst mit anderen Eigentumswohnungen verglichen werden.
Wohnfläche
Eine Wohnung mit:
120,88 m²
ist möglicherweise nicht direkt mit einer Wohnung von:
55 oder 65 m²
vergleichbar.
Warum?
Der Quadratmeterpreis kann von der Wohnungsgröße abhängen.
Kleinere Wohnungen erzielen häufig andere Quadratmeterpreise als sehr große Wohnungen.
Ausstattung
Eine Wohnung mit:
- Garage
- Gartenbezug
- Balkon
- PV-Nutzen
kann höher bewertet werden als eine ansonsten vergleichbare Wohnung ohne diese Merkmale.
Zustand
Dieser Punkt war im Praxisfall besonders wichtig.
Das Bewertungsobjekt war nicht vollständig modernisiert.
Viele Vergleichsangebote können dagegen bereits saniert sein
Wenn ein Vergleichspreis von:
3.300 €/m²
für eine modernisierte Wohnung gilt, kann dieser Wert nicht ungeprüft auf eine Wohnung mit erheblichem Sanierungsbedarf übertragen werden.
Deshalb Vergleichspreis nicht einfach multiplizieren
Ein häufiger Fehler wäre:
120,88 m² × 3.265 €/m²
=
rund:
395.000 €
und diesen Betrag als Verkehrswert anzusetzen.
Warum wäre das problematisch?
Weil dadurch unterstellt würde, dass das Bewertungsobjekt exakt dem durchschnittlichen Zustand und der durchschnittlichen Ausstattung der Vergleichsgruppe entspricht.
Das war gerade nicht der Fall.
Tatsächlicher Verkehrswert
Im Gutachten wurde ein Verkehrswert von rund:
340.000 €
abgeleitet.
Daraus ergibt sich ein Ist-Wert pro Quadratmeter
340.000 € / 120,88 m²
=
rund:
2.813 €/m²
Deutlich unter dem Stichprobenmittel
Vergleichsdaten:
ca. 3.265 €/m²
Bewertungsobjekt:
ca. 2.813 €/m²
Differenz:
rund:
452 €/m²
Ist das ein Widerspruch?
Nein.
Gerade diese Differenz kann durch objektspezifische Nachteile plausibel sein.
Im Praxisfall insbesondere durch den Zustand
Das Gutachten berücksichtigt erhebliche Modernisierungs- und Instandsetzungserfordernisse.
Damit ist nachvollziehbar, dass ein Erwerber für den aktuellen Ist-Zustand weniger bezahlt als für ein marktüblich modernisiertes Vergleichsobjekt.
Vergleichswerte können trotzdem wertvoll sein
Auch wenn sie nicht zur unmittelbaren Wertableitung geeignet sind, können sie eine wichtige Kontrollfunktion erfüllen.
Plausibilisierung bedeutet
Man fragt:
Passt das Ergebnis grundsätzlich in das regionale Marktgefüge?
Im Praxisfall wurde zusätzlich ein sanierter Quadratmeterwert betrachtet
Das Gutachten stellte dem Ist-Wert von rund:
2.813 €/m²
einen rechnerischen Wert von rund:
3.246 €/m² sanierter Wohnfläche
gegenüber.
Dieser Wert lag nahezu beim Marktmittel
Eigene Stichprobe:
ca. 3.265 €/m²
Rechnerisch sanierter Objektwert:
ca. 3.246 €/m²
Das ist methodisch sehr anschaulich
Der niedrigere Ist-Wert konnte damit durch den Modernisierungsbedarf erklärt werden.
Gedanklich modernisiert lag das Objekt dagegen ungefähr im regional beobachteten Preisniveau.
Genau so können Vergleichsdaten zur Plausibilisierung dienen
Sie beantworten nicht zwingend:
Der Verkehrswert beträgt exakt X Euro.
Sondern:
Ist die abgeleitete Wertgrößenordnung marktlich nachvollziehbar?
Vergleichswertverfahren und Vergleichspreis-Plausibilisierung unterscheiden
Das sollte begrifflich sauber getrennt werden.
Vergleichswertverfahren
Der Wert wird unmittelbar aus geeigneten Vergleichspreisen beziehungsweise geeigneten Vergleichsfaktoren abgeleitet.
Vergleichspreis-Plausibilisierung
Ein anderweitig ermittelter Wert wird mit regionalen Marktpreisen verglichen und auf Plausibilität geprüft.
Im Praxisfall lag überwiegend die zweite Situation vor
Der Verkehrswert wurde im Wesentlichen gestützt auf:
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
Ertragswert
rund:
340.000 €
Sachwert
rund:
343.000 €
Sehr geringe Ergebnisdifferenz
Die beiden Verfahren lagen nur rund:
3.000 €
auseinander.
Dadurch bestand bereits eine starke interne Plausibilität
Die regionalen Vergleichsdaten lieferten eine zusätzliche externe Kontrolle.
Vergleichsdaten müssen nicht wertlos sein, nur weil kein Vergleichswertverfahren möglich ist
Das ist ein wichtiger Grundsatz.
Zwischen:
vollwertiger direkter Vergleichswertableitung
und
keinerlei Aussagekraft
gibt es eine große Zwischenstufe.
Diese Zwischenstufe heißt Marktstützung
Vergleichsdaten können zeigen:
- regionales Preisniveau
- typische Marktbandbreite
- Entwicklung der Preise
- Plausibilität eines Ergebnisses
Aber sie dürfen nicht mehr behaupten, als sie leisten können
Wenn die Objekte nicht hinreichend ähnlich sind, sollte nicht formuliert werden:
Aus 40 Vergleichskäufen ergibt sich ein Vergleichswert von 3.265 €/m².
Besser
Die ausgewerteten Marktdaten zeigen für den regionalen Wohnimmobilienmarkt eine Preisbandbreite, innerhalb der sich das Bewertungsergebnis unter Berücksichtigung der objektspezifischen Unterschiede plausibel einordnet.
Angebotsfälle zusätzlich problematisch
Im Praxisfall war die eigene Sammlung ausdrücklich:
auf Basis von Angebotspreisen
erstellt.
Das reduziert ihre unmittelbare Aussagekraft zusätzlich.
Angebotspreis ist nicht Kaufpreis
Ein Angebot zeigt:
welchen Preis ein Verkäufer verlangt.
Ein Kaufpreis zeigt:
welchen Preis Käufer und Verkäufer tatsächlich vereinbart haben.
Dazwischen kann eine erhebliche Differenz liegen
Zum Beispiel wegen:
- Preisverhandlungen
- langer Vermarktungsdauer
- überhöhter Ausgangspreise
- späterer Preisreduzierungen
Deshalb besonders vorsichtig mit dem Begriff „Vergleichspreis“
Wenn Angebotsdaten verwendet werden, sollte klar benannt werden:
Es handelt sich um Angebots- beziehungsweise Marktbeobachtungsdaten.
Amtliche Kaufpreisdaten besitzen grundsätzlich andere Qualität
Beurkundete und vom Gutachterausschuss ausgewertete Transaktionen stehen näher am tatsächlichen Marktgeschehen.
Aber auch amtliche Durchschnittswerte sind nicht automatisch direkte Vergleichspreise
Das Gutachten nennt beispielsweise regionale Durchschnittspreise für verschiedene Wohnimmobilien.
Auch diese Werte bilden größere Gruppen ab.
Durchschnitt ist kein Einzelobjekt
Ein durchschnittlicher Marktpreis kann hilfreich sein.
Er sagt aber nicht:
Genau diese Wohnung ist genau so viel wert.
Beispiel
Ein Durchschnitt von:
3.200 €/m²
kann Objekte umfassen mit:
- saniertem und unsaniertem Zustand
- unterschiedlichen Baujahren
- verschiedenen Wohnungsgrößen
- unterschiedlichen Lagen
Deshalb Objektanpassung erforderlich
Bei einem echten Vergleichswertverfahren müssten wesentliche Abweichungen sachgerecht berücksichtigt werden.
Was macht einen guten Vergleichsfall aus?
Ein geeigneter Vergleich sollte möglichst ähnlich sein bei:
Lage
gleicher beziehungsweise vergleichbarer Teilmarkt
Nutzung
Eigentumswohnung zu Eigentumswohnung
Größe
ähnliche Wohnfläche
Baujahr
vergleichbare Altersklasse
Ausstattung
ähnlicher Standard
Zustand
ähnlicher Modernisierungsgrad
Nebenrechte und Zusatzausstattung
ähnliche Garage, Garten, Stellplatz, Balkon etc.
Je mehr Anpassungen erforderlich sind, desto schwächer wird der Vergleich
Wenn ein Vergleichsobjekt gleichzeitig angepasst werden muss wegen:
- Größe
- Baujahr
- Lage
- Zustand
- Stellplatz
- Garten
- PV
stellt sich irgendwann die Frage:
Ist es noch ein geeigneter Vergleich?
Quantität ersetzt keine Qualität
40 heterogene Fälle können weniger aussagekräftig sein als:
5 sehr gut vergleichbare echte Kaufpreise.
Das ist eine der wichtigsten Lehren des Falls
Eine große Tabelle sieht statistisch überzeugend aus.
Ihre fachliche Aussagekraft hängt aber davon ab, was tatsächlich miteinander verglichen wird.
Streuung allein beantwortet die Vergleichbarkeitsfrage nicht
Im Praxisfall lag der Variationskoeffizient der Quadratmeterpreise bei nur rund:
7,9 %
Das wirkt zunächst relativ kompakt.
Trotzdem war die Stichprobe heterogen
Denn statistische Preisnähe bedeutet nicht automatisch:
objektbezogene Vergleichbarkeit.
Zwei völlig verschiedene Immobilientypen können zufällig ähnliche €/m²-Preise besitzen
Das macht sie noch nicht zu geeigneten Vergleichsobjekten.
Median und Mittelwert helfen trotzdem
Der Mittelwert lag bei:
3.265 €/m²
Der Median bei:
3.248 €/m²
Die geringe Differenz zeigt:
Die Preisverteilung wurde offenbar nicht durch einzelne extreme Werte völlig dominiert.
Aber auch ein sauberer Median ersetzt keine Objektselektion
Zuerst muss die Vergleichsgruppe fachlich geeignet sein.
Danach werden statistische Kennzahlen interessant.
Reihenfolge ist entscheidend
Nicht:
- möglichst viele Daten sammeln
- Mittelwert bilden
- Wert bestimmen
Sondern:
- Teilmarkt definieren
- geeignete Vergleichsobjekte auswählen
- Unterschiede analysieren
- Daten gegebenenfalls bereinigen
- statistisch auswerten
- Ergebnis würdigen
Besonderheit Eigentumswohnung im kleinen Gebäude
Das Bewertungsobjekt war zudem keine völlig typische Eigentumswohnung in einer großen Wohnanlage.
Kleine Eigentümergemeinschaft
Nach den Gutachtenangaben bestanden:
- keine professionelle Verwaltung
- keine Rücklage
Das beeinflusst die Marktposition
Ein Käufer kann damit höhere Risiken verbinden:
- Abstimmungsbedarf
- Sonderumlagen
- Finanzierung gemeinschaftlicher Maßnahmen
Solche Merkmale sind in allgemeinen Wohnungspreisdaten kaum sichtbar
Eine Datenbank zeigt häufig nur:
- Lage
- Wohnfläche
- Kaufpreis
Nicht aber:
- Rücklagenstand
- Verwaltungsstruktur
- Sanierungsrisiko der Gemeinschaft
Genau deshalb reicht €/m² allein nicht
Der Quadratmeterpreis ist eine praktische Vergleichsgröße.
Er darf aber nicht zum vollständigen Immobilienmodell werden.
Garage ebenfalls nicht immer im €/m²-Wert enthalten
Bei einem Vergleichsangebot kann eine Garage:
- inklusive
- separat bepreist
- gar nicht vorhanden
sein.
Das muss vor einem direkten Vergleich geklärt werden.
Gartenbezug ähnlich
Eine Wohnung mit Gartennutzung kann gegenüber einer Wohnung ohne Außenfläche einen anderen Marktwert besitzen.
PV-Anlage ebenfalls individuell
Im Praxisfall wurde für die vorhandene PV-Anlage einschließlich Speicher ein zusätzlicher wirtschaftlicher Wert berücksichtigt.
Ein Vergleichsobjekt ohne PV ist damit nicht völlig identisch.
Zustand bleibt aber Hauptunterschied
Besonders stark war die Abweichung beim Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf.
Deshalb „sanierter Quadratmeterpreis“ als Kontrollgröße
Die rechnerische Betrachtung eines sanierten Zustands kann hilfreich sein, wenn die regionalen Vergleichsdaten überwiegend modernere oder modernisierte Objekte repräsentieren.
Aber auch das ist kein echtes Vergleichswertverfahren
Die Rechnung:
heutiger Wert + Sanierungsaufwand = sanierter Vergleichswert
ist keine automatische Vergleichswertformel.
Sie dient lediglich dazu, die Größenordnung zu prüfen.
Kosten und Wertwirkung unterscheiden
Auch hier gilt:
Sanierungskosten und Verkehrswertsteigerung müssen nicht exakt identisch sein.
Deshalb sollte eine solche Kontrollrechnung nicht überinterpretiert werden.
Verfahrenswahl richtet sich nach Datenqualität
Das Gutachten formuliert den Grundgedanken zutreffend:
Das geeignete Verfahren richtet sich unter anderem danach, welche Daten für das konkrete Objekt belastbar verfügbar sind.
Vergleichswert nicht um jeden Preis erzwingen
Nur weil Eigentumswohnungen häufig im Vergleichswertverfahren bewertet werden, muss dieses Verfahren nicht zwingend führend sein, wenn die erforderlichen Vergleichskaufpreise fehlen.
Stattdessen können andere Verfahren überzeugender sein
Im Praxisfall:
Ertragswert
ca. 340.000 €
Sachwert
ca. 343.000 €
Beide Ergebnisse waren nahezu deckungsgleich.
Das stärkte die Wertableitung
Die Vergleichsdaten konnten anschließend bestätigen:
Das Ergebnis liegt in einer plausiblen regionalen Größenordnung.
Vergleichswertdaten als dritte Kontrollsäule
Damit standen faktisch drei Informationsachsen zur Verfügung:
Ertragsmarkt
Was kann die Wohnung nachhaltig erwirtschaften?
Substanzmarkt
Welche sachwertbezogene Größenordnung ergibt sich?
Vergleichsmarkt
Wie liegen ähnliche Wohnimmobilien preislich?
Nicht jedes Verfahren muss zum selben Eurobetrag führen
Entscheidend ist die Gesamtschau.
Typische Fehler
Viele Daten mit hoher Datenqualität verwechseln
Die Anzahl sagt nichts über die Vergleichbarkeit.
Angebotspreise als Kaufpreise bezeichnen
Sie beruhen nicht auf abgeschlossenen Transaktionen.
Unterschiedliche Objektarten ungeprüft zusammenwerfen
ETW, EFH, Reihenhäuser und MFH sind keine einheitliche Vergleichsgruppe.
Durchschnittspreis direkt mit der Wohnfläche multiplizieren
Objektspezifische Unterschiede bleiben dann unberücksichtigt.
Wohnungsgröße ignorieren
Große und kleine Wohnungen können unterschiedliche €/m²-Niveaus besitzen.
Modernisierungszustand ignorieren
Sanierte und unsanierte Wohnungen sind nicht ohne Anpassung vergleichbar.
Garage, Garten und PV nicht differenzieren
Zusatzmerkmale können den Preis beeinflussen.
Niedrige statistische Streuung mit guter Vergleichbarkeit gleichsetzen
Auch heterogene Objekte können zufällig ähnliche Preise haben.
Vergleichswertverfahren erzwingen
Wenn geeignete Vergleichskaufpreise fehlen, kann ein anderes Verfahren tragfähiger sein.
Plausibilisierung mit Wertableitung verwechseln
Ein Marktvergleich kann ein Ergebnis bestätigen, ohne es unmittelbar erzeugt zu haben.
Vorgehensweise
Bei vorhandenen, aber nur eingeschränkt vergleichbaren Marktdaten empfiehlt sich folgende Prüfung:
Schritt 1 – Bewertungsobjekt exakt beschreiben
Welche Merkmale bestimmen den Marktwert?
Schritt 2 – Teilmarkt definieren
Zum Beispiel:
- Eigentumswohnungen
- bestimmte Lage
- vergleichbare Größenklasse
Schritt 3 – Daten nach Objektart filtern
Ungeeignete Immobilientypen möglichst ausschließen.
Schritt 4 – Vergleichbarkeit beurteilen
Prüfen:
- Größe
- Baujahr
- Zustand
- Ausstattung
- Garage
- Garten
- Sonderausstattung
Schritt 5 – Datenart feststellen
Handelt es sich um:
- tatsächliche Kaufpreise
- Angebotsdaten
- Marktberichte
- Durchschnittswerte?
Schritt 6 – ausreichend vergleichbare Kaufpreise prüfen
Nur dann unmittelbare Vergleichswertableitung erwägen.
Schritt 7 – bei schwacher Vergleichbarkeit anderes Hauptverfahren wählen
Zum Beispiel Ertrags- oder Sachwertverfahren.
Schritt 8 – Marktpreise als Plausibilisierung nutzen
Passt das Ergebnis in die regionale Bandbreite?
Schritt 9 – Zustand gesondert erklären
Warum liegt das Bewertungsobjekt gegebenenfalls unter oder über dem Durchschnitt?
Schritt 10 – Vergleichsdaten nicht überinterpretieren
Nur die Aussage treffen, die die Daten tatsächlich tragen.
Formulierungsbaustein
Für den regionalen Wohnimmobilienmarkt stehen umfangreiche Markt- und Angebotsdaten zur Verfügung. Unmittelbar vergleichbare, hinsichtlich Lage, Objektart, Größe, Ausstattung, Nebenflächen und Modernisierungszustand hinreichend übereinstimmende Kaufpreise liegen jedoch nur eingeschränkt vor.
Eine unmittelbare Ableitung des Verkehrswerts ausschließlich aus den vorhandenen Quadratmeterpreisen wäre daher mit erheblichen Anpassungsunsicherheiten verbunden. Die Vergleichsdaten werden aus diesem Grund nicht als alleinige Grundlage eines Vergleichswertverfahrens, sondern ergänzend zur Plausibilisierung der anderweitig ermittelten Verfahrensergebnisse herangezogen.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Angebotsdaten lediglich Preisvorstellungen der Anbieter wiedergeben und nicht mit tatsächlich realisierten Kaufpreisen gleichzusetzen sind. Ebenso sind Unterschiede hinsichtlich Wohnungsgröße, Modernisierungszustand, Garage, Garten- und Balkonflächen sowie weiterer objektspezifischer Merkmale zu beachten.
Die regionalen Marktdaten bestätigen die Größenordnung des ermittelten Verkehrswerts, ohne dass daraus ein unmittelbarer Vergleichswert für das konkrete Bewertungsobjekt abgeleitet werden kann.
Kernaussage
Vorhandene Vergleichspreise führen nicht automatisch zum Vergleichswertverfahren. Entscheidend ist die Qualität der Vergleichbarkeit. Im Praxisfall standen 40 regionale Angebotsfälle mit einem Mittelwert von rund 3.265 €/m² und einem Median von rund 3.248 €/m² zur Verfügung. Die Stichprobe war jedoch hinsichtlich Objektart, Größe und Ausstattung heterogen und bildete insbesondere den erheblichen Modernisierungsbedarf der konkreten Eigentumswohnung nicht zuverlässig ab. Deshalb wurde der Verkehrswert von rund 340.000 € beziehungsweise rund 2.813 €/m² nicht unmittelbar aus diesen Daten abgeleitet. Ertrags- und Sachwertverfahren lieferten mit rund 340.000 € und 343.000 € nahezu identische Ergebnisse; die Vergleichsdaten dienten anschließend als Markt- und Plausibilitätskontrolle. Quantität ersetzt beim Vergleichswert niemals Vergleichbarkeit.
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