Kurzantwort
Bei einer Berggaststätte darf der Ertragswert nicht einfach aus:
- dem letzten Umsatz
- dem letzten Gewinn
- einer normalen Gewerbemiete
- einer normalen Wohnraummiete
- oder einem pauschalen Quadratmeteransatz
abgeleitet werden.
Eine solche Spezialimmobilie besteht wirtschaftlich aus mehreren miteinander verbundenen Nutzungsbereichen:
- Gastronomie
- Wohn- und Beherbergung
- Funktions- und Nebenflächen
Im Praxisfall umfasste das Gebäude insgesamt rund:
473,05 m²
Da das Objekt leerstand, existierte keine tatsächliche Pacht.
Die nachhaltig erzielbare Jahrespacht wurde deshalb über mehrere Kontrollrechnungen mit rund:
24.000 € pro Jahr
abgeleitet.
Das entspricht rechnerisch rund:
2.000 € pro Monat
beziehungsweise:
ca. 4,20 €/m² monatlich
bezogen auf die gesamte Wohn- und Nutzfläche.
Dieser Quadratmeterwert war jedoch nicht Ausgangspunkt der Bewertung, sondern das Ergebnis einer differenzierten Pachtableitung.
Besonders wichtig war außerdem:
Der jährliche Reinertrag des Grundstücks betrug nach Bewirtschaftungskosten rund:
18.766,84 €
Davon entfielen bei einem Bodenwert von rund:
367.000 €
und einem Liegenschaftszinssatz von:
5,0 %
bereits:
18.350 €
auf die Bodenwertverzinsung.
Für die baulichen Anlagen verblieben damit nur:
416,84 € jährlich
als Gebäudereinertrag.
Der Fall zeigt zwei zentrale Grundsätze: Bei Spezialimmobilien muss die nachhaltige Pacht aus der tatsächlichen Nutzungsstruktur hergeleitet werden – und ein hoher Bodenwert kann dazu führen, dass vom Grundstücksreinertrag wirtschaftlich kaum noch etwas auf das Gebäude entfällt.
Worum geht es?
Das Ertragswertverfahren beantwortet vereinfacht die Frage:
Welche nachhaltig erzielbaren Erträge kann ein Grundstück einem typischen Eigentümer ermöglichen?
Dabei geht es nicht darum, wie erfolgreich ein bestimmter Betreiber persönlich wirtschaftet.
Entscheidend ist vielmehr:
Welche marktübliche Pacht wäre ein wirtschaftlich handelnder Pächter für genau diese Immobilie nachhaltig zu zahlen bereit?
Das ist bei einer Berggaststätte besonders schwierig
Eine normale Wohnung lässt sich häufig vergleichsweise einfach anhand von:
€/m² Wohnfläche
einordnen.
Bei einer Berggaststätte funktioniert das nur eingeschränkt.
Denn innerhalb eines Gebäudes können völlig unterschiedliche Flächen vorhanden sein.
Anonymisiertes Praxisbeispiel
Das Gebäude verfügte über insgesamt rund:
473,05 m² Wohn- und Nutzfläche
Diese gliederten sich in drei wesentliche Bereiche.
Gaststättenflächen
Rund:
130,49 m²
Dazu gehörten insbesondere:
- Gasträume
- Ausschank
- Küche
- Spülbereich
Wohn- und Beherbergungsflächen
Rund:
185,35 m²
Dazu gehörten unter anderem:
- Schlafräume
- Gästezimmer
- Wohnung
- Matratzenlager
- Bäder
- Flure
- anteilige Balkonfläche
Funktions- und Nebenflächen
Rund:
157,21 m²
Dazu gehörten insbesondere:
- Lager
- Büro
- Keller
- Technikräume
- Kühlraum
- Tankraum
- Heizraum
- Gaststätten-WC
- sonstige Funktionsflächen
Diese Flächen sind wirtschaftlich nicht gleichwertig
Ein Gastraum kann unmittelbar Umsatz ermöglichen.
Ein Gästezimmer kann Übernachtungserträge ermöglichen.
Ein Heizraum dagegen ist notwendig, aber nicht eigenständig vermietbar.
Deshalb nicht alle 473 m² mit demselben Marktmietwert ansetzen
Eine reine Rechnung wie:
473 m² × X €/m²
würde die unterschiedlichen Funktionen der Flächen verwischen.
Das Gutachten arbeitet deshalb mit mehreren Teilansätzen
Die nachhaltige Pacht wurde über:
- Wohn- und Beherbergungsanteil
- Gastronomie
- Funktions- und Nebenflächen
plausibilisiert.
Wohn- und Beherbergungsflächen
Für normale Wohnflächen in der Gemeinde wurde zunächst eine ortsübliche Vergleichsmiete abgeleitet.
Mehrere Marktquellen ergaben einen arithmetischen Mittelwert von rund:
11,94 €/m²
Nach einem sachverständigen Abschlag von etwa 5 % wurde als Vergleichsgröße angesetzt:
11,40 €/m² monatlich
Rechnerischer Wohnmietwert
Bei:
185,35 m²
ergäbe eine vollständige Wohnraumbewertung:
185,35 m² × 11,40 €/m² × 12
=
rund:
25.358 € pro Jahr
Dieser Wert wurde aber nicht vollständig übernommen
Warum?
Weil es sich bei den Flächen nicht um eine normale frei vermietbare Wohnung im Ortsbereich handelte.
Betriebsgebundene Wohnfläche ist nicht normale Wohnfläche
Die Wohn- und Beherbergungsräume waren funktional mit der Berggaststätte verbunden.
Sie befanden sich:
- in der Almlage
- innerhalb des Gaststättengebäudes
- teilweise in historisch gewachsener Raumstruktur
- teilweise mit Durchgangszimmern
- teilweise als Gäste- beziehungsweise Betreiberunterkunft
Freie Drittvermietung war deshalb nicht ohne Weiteres zu unterstellen
Eine normale Marktmiete von 11,40 €/m² vollständig anzusetzen hätte vorausgesetzt, dass die Flächen wirtschaftlich wie eine gewöhnliche Wohnung genutzt werden können.
Genau diese Vergleichbarkeit war nicht gegeben.
Deshalb Reduktion auf etwa 50 bis 60 %
Zur Plausibilisierung wurden Größenordnungen von:
50 % des rechnerischen Wohnmietwerts
=
rund:
12.700 € jährlich
und:
60 %
=
rund:
15.200 € jährlich
betrachtet.
Gewürdigter Korridor
Für den Wohn- und Beherbergungsanteil wurde ein plausibler Beitrag von ungefähr:
13.000 € bis 15.000 € pro Jahr
angenommen.
Keine allgemeine 50- oder 60-%-Regel
Diese Reduktion ist vollständig objektspezifisch.
Sie bedeutet nicht:
Wohnraum innerhalb einer Gaststätte ist immer nur 50 bis 60 % einer normalen Marktmiete wert.
Entscheidend sind unter anderem:
- bauliche Abgeschlossenheit
- Genehmigungslage
- Erschließung
- Ausstattung
- Nutzungsbindung
- tatsächliche Vermietbarkeit
Gastronomie separat betrachten
Der gastronomische Teil wurde nicht über die normale Wohnmiete abgeleitet.
Stattdessen wurde untersucht:
Welches wirtschaftliche Potenzial besitzt der Betrieb grundsätzlich?
Sitzplatzkapazität
Im Praxisfall bestanden ungefähr:
70 Innenplätze
verteilt auf zwei Gasträume.
Bewirtschaftungstage
Nach Angaben der Beteiligten wurden maximal etwa:
200 nutzbare beziehungsweise realistische Bewirtschaftungstage pro Jahr
angesetzt.
Theoretische Sitzplatztage
Daraus ergibt sich rein rechnerisch:
70 Plätze × 200 Tage
=
14.000 Sitzplatztage pro Jahr
Was bedeutet das?
Diese Zahl ist keine reale Gästezahl.
Sie stellt lediglich eine Kapazitätsgröße dar.
Sitzplatzkapazität ist noch kein Umsatz
Ein Sitzplatz kann:
- leer bleiben
- einmal pro Tag belegt sein
- mehrfach umgesetzt werden
Die bloße Zahl der Sitzplätze sagt daher noch nichts über den tatsächlich erzielbaren Jahresumsatz.
Deshalb Auslastungsszenarien
Das Gutachten prüfte mehrere vereinfachte Szenarien.
25 % nachhaltige Auslastung
Rund:
3.500 Gäste pro Jahr
bei angenommen:
18 € Durchschnittsverzehr
ergaben ein Umsatzpotenzial von rund:
63.000 €
30 % Auslastung
Rund:
4.200 Gäste
bei:
20 € Durchschnittsverzehr
ergaben:
84.000 €
35 % Auslastung
Rund:
4.900 Gäste
bei:
22 € Durchschnittsverzehr
ergaben rund:
107.800 €
Diese Szenarien sind keine Umsatzprognose
Sie dienen lediglich der Frage:
Ist die angenommene Pacht wirtschaftlich grundsätzlich mit einem plausiblen Gaststättenbetrieb vereinbar?
Umsatzbezogene Pachtkontrolle
Aus möglichen nachhaltigen Umsätzen wurden Pachtquoten von:
6 % bis 8 %
betrachtet.
Beispiel 80.000 € Umsatz
6 %:
4.800 €
8 %:
6.400 €
Beispiel 100.000 € Umsatz
6 %:
6.000 €
8 %:
8.000 €
Daraus Gastronomieanteil
Als plausible Größenordnung für die gastronomische Pacht wurden etwa:
6.000 € bis 8.000 € jährlich
abgeleitet.
Flächenbezogene Gegenkontrolle
Zusätzlich wurde geprüft, was sich bei den rund:
130,49 m² Gaststättenflächen
mit einfachen flächenbezogenen Pachtansätzen ergeben würde.
Bei 4 €/m² monatlich
rund:
6.264 € jährlich
Bei 5 €/m² monatlich
rund:
7.829 € jährlich
Auch daraus entstand praktisch derselbe Korridor
Nämlich:
ca. 6.000 € bis 8.000 € pro Jahr
Das ist gute Plausibilisierung
Zwei unterschiedliche Denkwege führen in eine ähnliche Größenordnung:
Umsatzorientiert
ca. 6.000 bis 8.000 €
Flächenorientiert
ca. 6.000 bis 8.000 €
Trotzdem keine starre Gastronomieformel
Weder:
70 Plätze × 200 Tage
noch:
6 bis 8 % vom Umsatz
sind universelle Bewertungsformeln.
Gastronomiekonzepte unterscheiden sich erheblich
Zum Beispiel bei:
- Preisniveau
- Speisenangebot
- Getränkeanteil
- Personalintensität
- Wareneinsatz
- Öffnungszeiten
- Sitzplatzumschlag
Deshalb nur Plausibilisierung
Die Zahlen dienen dazu, einen Pachtansatz auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen.
Sie ersetzen keine detaillierte Betriebsplanung.
Funktions- und Nebenflächen
Die rund:
157,21 m²
Funktionsflächen wurden ebenfalls nicht wie normale Hauptnutzflächen behandelt.
Warum?
Ein:
- Heizraum
- Tankraum
- Lager
- Technikraum
- Keller
ist für den Betrieb notwendig.
Er erzielt aber regelmäßig keinen eigenständigen Mietwert wie ein Gastraum oder eine Wohnung.
Niedriger Kontrollansatz
Im Gutachten wurden deshalb Größenordnungen von:
1 bis 2 €/m² monatlich
betrachtet.
Daraus ergaben sich
bei 1 €/m²:
rund:
1.887 € jährlich
und bei 2 €/m²:
rund:
3.773 € jährlich
Plausibler Anteil
Für die Funktionsflächen wurde daraus ungefähr:
2.000 € bis 3.000 € pro Jahr
abgeleitet.
Zusammenführung
Damit ergaben sich drei Pachtkomponenten.
Wohn- und Beherbergung
ca. 13.000 bis 15.000 €
Gastronomie
ca. 6.000 bis 8.000 €
Funktionsflächen
ca. 2.000 bis 3.000 €
Gesamtkorridor
Damit:
ca. 21.000 € bis 26.000 € pro Jahr
Gewählter Ansatz
Sachverständig angesetzt wurden:
24.000 € jährlich
Daraus Durchschnittswert
Bezogen auf:
473,05 m²
ergibt sich:
ca. 4,23 €/m² monatlich
beziehungsweise gerundet rund:
4,20 €/m²
Wichtig: Der Quadratmeterwert kommt am Ende
Er wurde nicht einfach vorher aus einer Datenbank übernommen.
Das ist methodisch ein entscheidender Unterschied.
Der €/m²-Wert ist hier Ergebnis, nicht Ausgangspunkt
Bei einer heterogenen Spezialimmobilie ist das oft sachgerechter.
Tatsächliche Betriebsergebnisse ebenfalls ausgewertet
Zusätzlich standen historische Gewinnermittlungen zur Verfügung.
Frühere Jahre
In den Jahren 2013/2014 wurden nach den vorliegenden Unterlagen Betriebseinnahmen in der Größenordnung von:
rund 90.000 €
erzielt.
Die steuerlichen Gewinne lagen ungefähr bei:
11.500 bis 12.500 €
2020
Nochmals ein wirtschaftlich tragfähigeres Jahr mit:
rund 80.900 € Betriebseinnahmen
und:
rund 14.400 € steuerlichem Gewinn
Spätere Entwicklung
Für 2021 wurde ein deutlicher Einbruch beschrieben.
Für 2023/2024 war kein nachhaltiger Normalbetrieb mehr erkennbar.
Es bestanden:
- geringe Einnahmen
- Verluste
Warum nicht einfach den letzten Gewinn verwenden?
Weil der Gewinn eines Gastronomiebetriebs von vielen Faktoren abhängt, die nicht unmittelbar Immobilienmerkmale sind.
Betreibererfolg hängt unter anderem ab von
- Öffnungszeiten
- Personal
- Wareneinsatz
- Küchenkonzept
- Preisgestaltung
- Werbung
- persönlichem Einsatz
- Betriebsführung
Umsatz ist deshalb nicht Immobilienertrag
Das ist ein zentraler Bewertungsgrundsatz.
Der Umsatz gehört zunächst zum:
Gastronomiebetrieb
nicht unmittelbar zur Immobilie.
Immobilienertrag ist hier die Pacht
Für den Eigentümer ist entscheidend:
Welche Pacht kann das Grundstück mit Gebäude nachhaltig erzielen?
Betreibergewinn und Eigentümerertrag trennen
Ein sehr guter Betreiber kann hohe Gewinne erzielen.
Ein schlechter Betreiber kann Verlust machen.
Die Immobilie bleibt möglicherweise dieselbe.
Deshalb nicht den persönlichen Betriebserfolg kapitalisieren
Sonst würde ein guter Unternehmer automatisch den Immobilienwert erhöhen.
Und ein schlechter Betreiber würde die Immobilie automatisch entwerten.
Das wäre nicht sachgerecht.
Historische Zahlen trotzdem wertvoll
Sie zeigen:
- ob das Konzept grundsätzlich funktionieren konnte
- wie stark die Erträge schwanken
- welche Saisonabhängigkeit besteht
- wie betreiberabhängig der Betrieb ist
Genau so wurden sie im Praxisfall verwendet
Nicht als direkte Wertformel, sondern als:
Plausibilisierungs- und Risikoinformation
Leerstand zum Stichtag
Das Objekt stand zum Bewertungszeitpunkt leer.
Damit war der tatsächliche aktuelle Ertrag:
0 €
Trotzdem ist Verkehrswert nicht automatisch Ertragswert null
Im Ertragswertverfahren wird grundsätzlich auf die marktüblich erzielbaren und nachhaltig gesicherten Erträge abgestellt.
Deshalb kann auch ein leerstehendes Objekt einen positiven Ertragswert besitzen.
Leerstand und nachhaltige Ertragsfähigkeit trennen
Die Frage lautet:
Ist die Immobilie grundsätzlich marktüblich verpachtbar?
Nicht nur:
Ist sie heute tatsächlich verpachtet?
Im Praxisfall allerdings mit erheblichen Einschränkungen
Die nachhaltige Pacht musste wegen:
- Almlage
- Saisonabhängigkeit
- eingeschränkter Erreichbarkeit
- baulichem Zustand
- Betreiberabhängigkeit
- Genehmigungsrisiken
vorsichtig angesetzt werden.
Vom Rohertrag zum Reinertrag
Aus dem angesetzten Rohertrag von:
23.841,72 € jährlich
wurden Bewirtschaftungskosten abgezogen.
Bewirtschaftungskosten
Insgesamt:
5.074,88 € jährlich
Das entsprach rund
21,3 % des Rohertrags
Enthalten waren unter anderem
- Verwaltungskosten
- Instandhaltung
- Mietausfallwagnis
Grundstücksreinertrag
Damit verblieben:
18.766,84 € pro Jahr
Jetzt kommt die Bodenwertverzinsung
Im allgemeinen Ertragswertverfahren wird der Grundstücksreinertrag gedanklich aufgeteilt in:
- Ertrag des Bodens
- Ertrag der baulichen Anlagen
Bodenwert
Der angesetzte Bodenwert betrug rund:
367.000 €
Liegenschaftszinssatz
Verwendet wurden:
5,0 %
Bodenwertverzinsung
Damit:
367.000 € × 5,0 %
=
18.350 € jährlich
Vergleich mit Grundstücksreinertrag
Gesamtreinertrag:
18.766,84 €
Bodenwertverzinsung:
18.350 €
Gebäudereinertrag
Differenz:
416,84 € jährlich
Das Gebäude trägt ertragsseitig fast nichts mehr bei
Das ist die ungewöhnliche, aber besonders lehrreiche Aussage des Falls.
Bedeutet das, dass das Gebäude wertlos ist?
Nein.
Es bedeutet zunächst nur:
Im verwendeten Ertragswertmodell verbleibt nach Verzinsung des angesetzten Bodenwerts kaum noch ein laufender Reinertragsanteil für die baulichen Anlagen.
Das ist keine technische Bewertung des Gebäudes
Das Gebäude besitzt weiterhin:
- Substanz
- Nutzflächen
- Sachwert
Deshalb war der Sachwert auch deutlich höher
Sachwert:
rund 340.000 €
Ertragswert nach weiteren objektspezifischen Abschlägen:
rund 173.000 €
Die geringe Gebäuderente zeigt wirtschaftliche Schwäche
Der Ertragswert macht sichtbar:
Die vorhandene Nutzung kann den hohen angesetzten Bodenwert und die vorhandene Gebäudesubstanz nur sehr schwach verzinsen.
Warum kann das passieren?
Mehrere Faktoren treffen zusammen:
- relativ hoher Bodenwert
- niedrige nachhaltige Pacht
- hohe Bewirtschaftungskosten
- hoher Risikozins
- eingeschränkte Nutzung
Bodenwertverzinsung ist keine tatsächliche Ausgabe
Das ist wichtig.
Der Eigentümer überweist nicht jährlich:
18.350 € Bodenverzinsung
an jemanden.
Es ist eine Rechengröße
Sie dient dazu, den Grundstücksreinertrag modelltechnisch auf:
- Boden
- Gebäude
aufzuteilen.
Deshalb nicht mit Bewirtschaftungskosten verwechseln
Die Bodenwertverzinsung ist keine:
- Rechnung
- Steuer
- Pacht
- Betriebsausgabe
Sie ist Bestandteil des Ertragswertmodells.
Hoher Bodenwert kann den Gebäudereinertrag stark reduzieren
Das ist mathematisch zwangsläufig.
Je höher:
- Bodenwert
- Liegenschaftszinssatz
desto größer der Reinertragsanteil des Bodens.
Sensitivität beachten
Gerade hier ist die Wertermittlung sehr empfindlich.
Wenn sich beispielsweise:
- Bodenwert
- Liegenschaftszinssatz
- Pacht
ändern, kann sich der Gebäudereinertrag stark verändern.
Liegenschaftszinssatz 5,0 %
Für Berggaststätten standen keine unmittelbar passenden veröffentlichten Liegenschaftszinssätze zur Verfügung.
Wohnobjekte nur als Orientierung
Genannt wurden unter anderem:
Ein- und Zweifamilienhäuser
Median:
1,4 %
Mehrfamilienhäuser
Median:
2,9 %
mit einer oberen Spanne von etwa:
3,7 %
Diese Werte waren nicht direkt übertragbar
Eine Berggaststätte trägt andere Risiken als eine Wohnimmobilie.
Insbesondere
- Betreiberabhängigkeit
- Saisonabhängigkeit
- eingeschränkte Erreichbarkeit
- geringe Drittverwendung
- besondere Ver- und Entsorgung
- öffentlich-rechtliche Unsicherheiten
Deshalb deutlich höherer Zinssatz
Der gewählte Liegenschaftszinssatz betrug:
5,0 %
Aber auch 5,0 % keine allgemeine Berggaststättenregel
Es lagen gerade keine unmittelbar passenden Spezialmarktdaten vor.
Der Ansatz war deshalb:
sachverständig abgeleitet
und nicht statistisch als allgemeiner Marktzinssatz für Berggaststätten nachgewiesen.
Warum nicht noch höher?
Das Gutachten weist darauf hin, dass erhebliche technische und öffentlich-rechtliche Risiken zusätzlich über einen separaten pauschalen Abschlag berücksichtigt wurden.
Doppelberücksichtigung vermeiden
Würde man dieselben Risiken:
- vollständig in der Pacht
- vollständig im Liegenschaftszinssatz
- und vollständig nochmals über boG
berücksichtigen, könnte das Ergebnis übermäßig gedrückt werden.
Deshalb Rollen der Parameter trennen
Pacht
bildet die nachhaltige wirtschaftliche Nutzbarkeit ab.
Liegenschaftszinssatz
bildet insbesondere das marktübliche Rendite- und Investitionsrisiko ab.
boG
bilden besondere, im Modell noch nicht erfasste objektspezifische Belastungen ab.
Das ist bei Spezialimmobilien besonders wichtig
Je weniger direkte Marktdaten vorhanden sind, desto größer ist die Gefahr, dass derselbe Nachteil in mehreren Parametern gleichzeitig berücksichtigt wird.
Ergebnis des Ertragswertmodells
Gebäudereinertrag:
416,84 € jährlich
Kapitalisierungsfaktor bei:
- 5,0 % Liegenschaftszins
- 24 Jahren Restnutzungsdauer
rund:
13,799
Gebäudeertragswert
Damit nur rund:
5.752 €
Bodenwert wieder hinzu
plus:
367.000 €
ergibt zunächst rund:
372.752 €
Danach besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Abschlag:
200.000 €
Ertragswert
Damit rund:
173.000 €
Das Ergebnis zeigt die Schwäche der Ertragskraft besonders deutlich
Die Immobilie besitzt einen erheblichen Boden- und Substanzwert.
Die nachhaltige Pacht reicht aber nur begrenzt aus, um diesen Wert wirtschaftlich zu tragen.
Ertragswert als Warnsignal
Gerade deshalb ist ein stark vom Sachwert abweichender Ertragswert nicht nutzlos.
Er kann zeigen:
Die vorhandene Substanz steht in einem ungünstigen Verhältnis zur nachhaltig erzielbaren Ertragskraft.
Typische Fehler
Letzten Jahresumsatz kapitalisieren
Umsatz ist Betreiberertrag und nicht unmittelbar Immobilienertrag.
Letzten steuerlichen Gewinn als Immobilienrendite verwenden
Auch dieser hängt stark vom Betreiber ab.
Leerstand mit dauerhaft null Ertrag gleichsetzen
Maßgeblich ist die nachhaltig marktüblich erzielbare Pacht.
Sämtliche Flächen mit derselben Pacht pro m² bewerten
Gastronomie, Beherbergung und Technikflächen besitzen unterschiedliche wirtschaftliche Funktionen.
Wohnflächen innerhalb des Betriebs wie normale Wohnungen bewerten
Die tatsächliche Drittvermietbarkeit muss geprüft werden.
50 bis 60 % der Wohnmiete als allgemeine Regel verwenden
Der Ansatz ist einzelfallbezogen.
70 Plätze × 200 Tage als prognostizierte Gästezahl behandeln
Es handelt sich nur um eine Kapazitätsgröße.
Umsatzpacht von 6 bis 8 % verallgemeinern
Auch diese Bandbreite ist nur eine Plausibilisierung des konkreten Falls.
5,0 % Liegenschaftszins als Standard für Berggaststätten übernehmen
Der Ansatz wurde mangels direkter Spezialmarktdaten sachverständig entwickelt.
Bodenwertverzinsung als tatsächliche Kostenposition verstehen
Sie ist eine Rechengröße des Ertragswertverfahrens.
Gebäudereinertrag von 417 € mit Gebäudewert von 417 € verwechseln
Der Gebäudereinertrag ist eine jährliche Ertragsgröße, kein Sachwert.
Dieselben Risiken mehrfach vollständig berücksichtigen
Pacht, Liegenschaftszinssatz und boG müssen aufeinander abgestimmt sein.
Vorgehensweise
Bei einer gastgewerblichen Spezialimmobilie empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Schritt 1 – tatsächliche Nutzungseinheiten trennen
Zum Beispiel:
- Gastronomie
- Beherbergung
- Wohnen
- Nebenflächen
Schritt 2 – tatsächliche Vermietbarkeit untersuchen
Sind einzelne Flächen wirklich separat marktgängig?
Schritt 3 – Vergleichsmieten nur als Ausgangspunkt verwenden
Normale Wohn- oder Gewerbemieten nicht blind übertragen.
Schritt 4 – Gastronomiebereich funktional plausibilisieren
Zum Beispiel über:
- Sitzplätze
- Öffnungstage
- Auslastung
- Umsatzpotenzial
Schritt 5 – frühere Betriebsergebnisse auswerten
Aber Betreiberleistung und Immobilienertrag trennen.
Schritt 6 – nachhaltigen Pachtkorridor bestimmen
Nicht nur einen einzelnen Rechenweg verwenden.
Schritt 7 – Bewirtschaftungskosten abziehen
Nur Eigentümerkosten berücksichtigen.
Schritt 8 – Bodenwertverzinsung bestimmen
Bodenwert × Liegenschaftszinssatz.
Schritt 9 – Gebäudereinertrag prüfen
Ist er:
- deutlich positiv
- gering
- null
- negativ?
Schritt 10 – Ergebnis wirtschaftlich interpretieren
Nicht nur rechnen, sondern fragen:
Was sagt das Verhältnis von Bodenwert, Pacht und Gebäudereinertrag über die Tragfähigkeit des Objekts aus?
Formulierungsbaustein
Für das Bewertungsobjekt liegt keine nachhaltig erzielte tatsächliche Pacht vor. Die marktüblich erzielbare Pacht wird daher aus den unterschiedlichen Nutzungsbereichen des Gebäudes sachverständig abgeleitet und durch mehrere voneinander unabhängige Betrachtungen plausibilisiert.
Die vorhandenen Wohn- und Beherbergungsflächen sind aufgrund ihrer funktionalen Einbindung in den Gaststättenbetrieb und der besonderen Außenbereichs- beziehungsweise Almlage nicht mit frei vermietbarem Wohnraum im Ortsbereich gleichzusetzen. Der aus allgemeinen Wohnmarktdaten ableitbare Mietwert wird daher lediglich als Orientierungsgröße verwendet und objektspezifisch reduziert.
Für den gastronomischen Bereich werden die vorhandene Sitzplatzkapazität, die realistisch verfügbare jährliche Bewirtschaftungsdauer sowie mögliche Auslastungs- und Umsatzgrößen ausschließlich zur Plausibilisierung einer nachhaltig tragfähigen Pacht herangezogen. Die individuellen Umsätze und Gewinne früherer Betreiber stellen dagegen keine unmittelbaren Immobilienerträge dar.
Der nachhaltig erzielbare Rohertrag ist anschließend um die marktüblichen Bewirtschaftungskosten zu vermindern. Vom verbleibenden Grundstücksreinertrag ist der auf den Grund und Boden entfallende Verzinsungsanteil abzuziehen. Ergibt sich hieraus nur noch ein geringer Gebäudereinertrag, ist dies als Hinweis darauf zu würdigen, dass die vorhandene bauliche Substanz durch die nachhaltig erzielbaren Grundstückserträge nur schwach getragen wird.
Der verwendete Liegenschaftszinssatz ist an die besondere Objekt- und Risikostruktur anzupassen. Soweit spezielle Marktdaten fehlen, sind herangezogene Vergleichswerte anderer Objektarten lediglich als Orientierung zu verstehen. Überschneidungen mit bereits in der Pacht oder in besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen erfassten Risiken sind zu vermeiden.
Kernaussage
Die Ertragsbewertung einer Berggaststätte kann nicht auf eine einzelne Quadratmetermiete oder den letzten Betreibergewinn reduziert werden. Im Praxisfall wurden rund 473 m² Gesamtfläche funktional in Gastronomie, Wohn- und Beherbergung sowie Nebenflächen aufgeteilt. Aus Wohnmietwerten, reduzierten Ansätzen für betriebsgebundene Wohnflächen, Sitzplatz- und Auslastungsbetrachtungen, Umsatzplausibilisierung und Nebenflächenansätzen wurde ein Pachtkorridor von etwa 21.000 bis 26.000 € jährlich und daraus eine nachhaltige Jahrespacht von rund 24.000 € abgeleitet. Nach Bewirtschaftungskosten verblieben rund 18.767 € Reinertrag. Die Bodenwertverzinsung von rund 18.350 € verbrauchte davon nahezu den gesamten Betrag, sodass rechnerisch nur rund 417 € jährlicher Gebäudereinertrag übrig blieben. Dieser geringe Gebäudereinertrag bedeutet nicht, dass das Gebäude keinen Sachwert besitzt. Er zeigt vielmehr, dass die vorhandene Substanz durch die nachhaltig erzielbare Pacht wirtschaftlich nur sehr schwach getragen wird.
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