Kurzantwort
Bei älteren Spezialimmobilien besteht häufig nicht nur ein einzelner klar bezifferbarer Bauschaden.
Vielmehr treffen gleichzeitig aufeinander:
- tatsächlich sichtbare Schäden
- technisch überalterte Bauteile
- Verdachtsmomente auf Schadstoffe
- ungeklärte Ursachen sichtbarer Schäden
- sicherheitsrelevante Mängel
- mögliche behördliche Anpassungsanforderungen
- Planungs- und Untersuchungsbedarf
Diese Punkte dürfen nicht alle gleich behandelt werden.
Ein augenscheinlich morscher Balkon ist etwas anderes als:
ein lediglich vermuteter Schadstoff im Bodenbelag.
Ein sichtbarer Mauerwerksriss ist wiederum etwas anderes als:
eine bereits technisch nachgewiesene Tragwerksschädigung.
Und eine alte Tankanlage bedeutet noch nicht automatisch:
Es liegt bereits ein Umweltschaden vor.
Im Praxisfall wurden deshalb unterschiedliche technische und regulatorische Risiken zunächst einzeln beschrieben und anschließend im Rahmen eines pauschalen Abschlags für besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale zusammengeführt.
Der zentrale Grundsatz lautet:
Sichtbarer Schaden, technischer Verdacht, Untersuchungsbedarf und tatsächliche Sanierungskosten sind vier unterschiedliche Bewertungsstufen. Erst ihre marktliche Gesamtwirkung ist für den Verkehrswert maßgeblich.
Worum geht es?
Bei einer Verkehrswertermittlung wird regelmäßig nur zerstörungsfrei untersucht.
Der Sachverständige sieht:
- Oberflächen
- erkennbare Schäden
- offensichtliche technische Defizite
- sichtbare Alterungserscheinungen
Er führt jedoch normalerweise keine:
- Laboruntersuchungen
- Bauteilöffnungen
- statischen Berechnungen
- Schadstoffanalysen
- Tankprüfungen
- brandschutztechnischen Fachplanungen
durch.
Deshalb besitzt nicht jede Feststellung dieselbe Sicherheit
Es ist sinnvoll, mindestens vier Ebenen zu unterscheiden.
Ebene 1 – sichtbarer und sicherer Schaden
Beispiel:
- stark geschädigter Balkon
- defekte Dachrinne
- wirtschaftlich verbrauchte Sanitäreinrichtung
Ebene 2 – sichtbares Symptom, Ursache unklar
Beispiel:
- Mauerwerksrisse
- Feuchtigkeit
- Verformungen
Ebene 3 – Verdacht
Beispiel:
- möglicherweise schadstoffhaltiger Bodenbelag
- ältere Mineralfaserdämmung
Ebene 4 – regulatorisches Risiko
Beispiel:
- mögliche Brandschutzauflagen
- mögliche Hygieneanforderungen
- möglicherweise erforderliche Genehmigungsanpassungen
Diese Ebenen sollten nicht miteinander vermischt werden.
Anonymisiertes Praxisbeispiel
Bewertet wurde eine ältere Berggaststätte aus den 1970er-Jahren.
Das Gebäude war weitgehend nicht modernisiert und wies erheblichen Instandhaltungs- und Anpassungsbedarf auf.
Festgestellt beziehungsweise angesprochen wurden unter anderem:
- veraltete Küche und Spülbereiche
- wirtschaftlich verbrauchte Sanitäranlagen
- alte Fenster
- überalterte Elektroinstallation
- Mauerwerksrisse
- mangelhafte Dachentwässerung
- stark geschädigter Balkon
- alte Tankanlage
- möglicher Schadstoffverdacht
- mögliche Anforderungen an Brandschutz und Gaststättenbetrieb
Ein Teil war unmittelbar sichtbar
Das betrifft beispielsweise den Balkon.
Das Gutachten beschreibt Holzbauteile und Geländer als:
- morsch
- stark geschädigt
- augenscheinlich nicht ausreichend verkehrssicher
Sicherheitsrelevanter Mangel
Damit geht dieser Befund über einen rein optischen Mangel hinaus.
Bei einem sicherheitsrelevanten Bauteil kann nicht selbstverständlich unterstellt werden:
Es wird einfach bis zu einer späteren Modernisierung weitergenutzt.
Nutzung gegebenenfalls nicht unterstellen
Wenn nach dem augenscheinlichen Zustand ernsthafte Zweifel an der Verkehrssicherheit bestehen, muss die Bewertungsannahme vorsichtiger sein.
Im Gutachten wurde sinngemäß davon ausgegangen, dass der Balkon bis zu einer fachtechnischen Überprüfung beziehungsweise Instandsetzung nicht uneingeschränkt als nutzbar angesehen werden sollte.
Das ist ein anderer Bewertungsfall als reine Modernisierung
Ein alter Bodenbelag kann noch nutzbar sein.
Ein möglicherweise nicht verkehrssicherer Balkon kann dagegen unmittelbar die Gebrauchstauglichkeit einschränken.
Mauerwerksrisse: sichtbarer Schaden, aber unklare Ursache
Am Gebäude wurden zahlreiche Risse festgestellt.
Damit war der sichtbare Befund eindeutig.
Nicht eindeutig war aber:
Warum bestehen diese Risse?
Mögliche Ursachen
Im Gutachten wurden mögliche Zusammenhänge genannt wie:
- altersbedingte Bewegungen
- Setzungen
- Feuchtebeanspruchung
- konstruktive Schwächen
Keine Ursachenfeststellung
Ohne weitergehende bautechnische Untersuchung ließ sich nicht klären:
- ob die Risse statisch relevant sind
- ob sie weitgehend unkritisch sind
- ob laufende Bewegungen bestehen
- welche Sanierung erforderlich wäre
Deshalb Untersuchungsrisiko statt Schadensdiagnose
Bewertungstechnisch ist die richtige Aussage nicht:
Das Gebäude hat einen schweren statischen Schaden.
Sondern:
Es bestehen sichtbare Rissbildungen, deren Ursache und wirtschaftliche Tragweite ohne fachtechnische Untersuchung nicht abschließend beurteilt werden können.
Genau diese sprachliche Trennung ist wichtig
Ein Gutachten sollte nicht mehr behaupten, als tatsächlich untersucht wurde.
Der Markt reagiert trotzdem
Auch ein ungeklärter Riss kann wertrelevant sein.
Warum?
Ein Käufer sieht:
- möglichen Prüfbedarf
- mögliche Sanierungskosten
- Unsicherheit
Unsicherheit selbst kann Kaufpreis beeinflussen
Der Käufer muss möglicherweise nach Erwerb:
- Ingenieur beauftragen
- Bauteile öffnen
- Rissmonitoring durchführen
- Sanierung planen
Diese Unsicherheit besitzt einen wirtschaftlichen Wert.
Aber keine Vollsanierung unterstellen
Solange keine konkrete Diagnose vorliegt, sollte nicht automatisch der teuerste denkbare Schadensfall angesetzt werden.
Schadstoffverdacht bei Bodenbelägen
Im Praxisfall bestanden aufgrund:
- Baualter
- Erscheinungsbild
Hinweise auf möglicherweise schadstoffbelastete Bodenbeläge.
Keine Materialprüfung
Es wurde ausdrücklich keine materialtechnische Untersuchung durchgeführt.
Damit war nicht nachgewiesen:
Der Bodenbelag enthält Asbest.
Deshalb nur Verdacht
Korrekte Formulierung:
Es besteht ein materialbezogener Verdacht, der vor Eingriffen durch eine fachgerechte Untersuchung zu klären wäre.
Nicht:
Es liegt eine Asbestbelastung vor.
Verdacht kann trotzdem wirtschaftlich relevant sein
Ein Erwerber, der sanieren möchte, muss damit rechnen:
- Proben nehmen zu lassen
- Schutzmaßnahmen durchführen zu müssen
- gegebenenfalls höhere Entsorgungskosten zu tragen
Deshalb Untersuchungs- und Entsorgungsrisiko
Die Wertwirkung entsteht nicht erst dann, wenn der Schadstoff zweifelsfrei bestätigt ist.
Bereits die Unsicherheit kann marktlich relevant sein.
Aber Risiko ist nicht Vollkosten
Ein Schadstoffverdacht rechtfertigt nicht automatisch:
vollständige Schadstoffsanierungskosten in maximaler Höhe.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit bleibt offen.
Künstliche Mineralfasern im Dachstuhl
Auch ältere Dämmstoffe wurden als mögliches Risikofeld angesprochen.
Bei Eingriffen können:
- Schutzmaßnahmen
- Entsorgungsanforderungen
relevant werden.
Wieder gilt
Das Gutachten stellte keinen abschließenden Schadstoffbefund fest.
Bewertet wurde deshalb ein:
mögliches Untersuchungs- und Ausführungsrisiko.
Alter Stahltank
Im Gebäude befand sich ein älterer Stahltank.
Das Gutachten sah aufgrund des Alters einen erhöhten:
- Prüfungsbedarf
- Sicherungsbedarf
- möglichen Austauschbedarf
Aber kein nachgewiesener Leckageschaden
Der alte Tank allein beweist nicht:
- Undichtigkeit
- Bodenverunreinigung
- Gewässerschaden
Alter ist zunächst Risikomerkmal
Bewertungstechnisch muss unterschieden werden zwischen:
alter technischer Anlage
und
bestätigtem technischen Schaden.
Möglicher Austauschbedarf
Ein Käufer kann trotzdem berücksichtigen:
- kurze verbleibende Nutzbarkeit
- Prüfaufwand
- Erneuerungsbedarf
- Unsicherheit
Aber auch hier keine Umweltkontamination unterstellen
Ohne entsprechende Untersuchung wäre das nicht gerechtfertigt.
Brandschutz bei einer alten Gaststätte
Noch komplexer wird es bei regulatorischen Themen.
Das Gebäude wurde als Gaststätte mit Wohn- beziehungsweise Beherbergungsanteilen genutzt.
Brandschutz ist dann mehr als Gebäudeklasse
Im Gutachten wurden unter anderem als potenziell relevante Punkte genannt:
- tatsächliche Gastplatzzahl
- Beherbergungsnutzung
- Rettungswege
- Treppen
- Elektroinstallation
- Küchenbereiche
- Lösch- und Rettungsmöglichkeiten
Keine abschließende Fachprüfung
Eine brandschutztechnische Untersuchung war nicht Gegenstand der Wertermittlung.
Deshalb konnte nicht gesagt werden:
Für Brandschutz sind exakt 35.000 € erforderlich.
Was tatsächlich vorlag
Es bestanden:
- erkennbare ältere Treppenanlagen
- überalterte Elektroinstallation
- ältere Gaststättenbereiche
- Unsicherheit hinsichtlich heutiger Anforderungen
Daraus entsteht ein Anpassungsrisiko
Bei:
- Betreiberwechsel
- Neuverpachtung
- Nutzungsänderung
- Erweiterung
- behördlicher Prüfung
können zusätzliche Anforderungen ausgelöst werden.
Potenzielle Auflage ist keine bestehende Rechnung
Das ist für die Bewertung zentral.
Eine Behörde hat nicht zwingend bereits eine konkrete Maßnahme angeordnet.
Trotzdem kann der Markt das Risiko zukünftiger Anforderungen einpreisen.
Hygiene und Gaststättenbetrieb
Ähnlich verhält es sich mit:
- Küche
- Spülbereich
- Sanitäreinrichtungen
Ein historisch betriebener Gaststättenbereich erfüllt nicht automatisch alle Anforderungen eines heutigen Betreiberkonzepts.
Alter Bestand und heutige Nutzung unterscheiden
Ein Käufer wird prüfen müssen:
- welche Nutzung genehmigt ist
- welcher Betriebsumfang zulässig ist
- welche technischen Anpassungen erforderlich sind
Genehmigungsrisiko zusätzlich
Im Praxisfall bestanden historische Hinweise auf einen Gaststättenbetrieb mit:
35 Plätzen
Die heutige Nutzung wurde mit rund:
70 Innenplätzen
beschrieben.
Daraus entstand keine automatische Feststellung der Illegalität
Das Gutachten stellte nicht abschließend fest:
Die heutige Nutzung ist unzulässig.
Aber es entstand Unsicherheit
Zu prüfen wäre insbesondere:
- welcher Umfang genehmigt ist
- welche späteren Änderungen erfolgten
- welcher Bestandsschutz besteht
- welche Anforderungen bei Betreiberwechsel entstehen
Diese Unsicherheit hat Marktbezug
Ein Käufer kann nicht sicher kalkulieren:
Ich übernehme heute und betreibe morgen ohne weitere Auflagen exakt wie bisher weiter.
Deshalb regulatorisches Risiko
Dieses Risiko kann den Preis beeinflussen, obwohl die konkrete spätere behördliche Entscheidung unbekannt ist.
Warum all diese Punkte zusammen betrachtet werden können
Bei einer Spezialimmobilie greifen technische und regulatorische Risiken häufig ineinander.
Beispiel Küche
Eine Küchensanierung kann gleichzeitig betreffen:
- Hygiene
- Elektro
- Lüftung
- Oberflächen
- Brandschutz
Beispiel Treppe
Eine Treppenanlage kann gleichzeitig betreffen:
- Verkehrssicherheit
- Rettungsweg
- Brandschutz
- Genehmigung
Beispiel Schadstoffbelag
Der Belag wird möglicherweise ohnehin im Zuge einer Modernisierung entfernt.
Dann können sich:
- Rückbau
- Schadstoffuntersuchung
- Entsorgung
- neuer Innenausbau
überschneiden.
Deshalb Einzelkosten nicht blind addieren
Eine rein mathematische Addition kann Doppelansätze erzeugen.
Pauschale boG können dann sinnvoll sein
Wenn:
- zahlreiche Risiken bestehen
- keine Detailplanung vorliegt
- Maßnahmen ineinandergreifen
- Eintrittswahrscheinlichkeiten unterschiedlich sind
- behördliche Anforderungen noch offen sind
kann eine sachverständige Gesamtwürdigung sinnvoller sein als scheinpräzise Einzelkosten.
Aber Pauschalierung braucht Vorbereitung
Ein pauschaler Abschlag sollte nicht aus dem Bauch heraus entstehen.
Sinnvoll ist zunächst eine Risikomatrix
Zum Beispiel:
technisch sicher festgestellt
- morscher Balkon
- defekte Dachrinne
- alte Sanitärbereiche
technisch sichtbar, Ursache offen
- Mauerwerksrisse
Verdachtsfälle
- mögliche Schadstoffe
technische Altersrisiken
- Tank
- Elektroanlage
regulatorische Risiken
- Brandschutz
- Hygiene
- Genehmigungsumfang
Danach Marktreaktion würdigen
Für jeden Punkt ist zu fragen:
Wie würde ein typischer Erwerber mit dieser Unsicherheit umgehen?
Drei mögliche Marktreaktionen
1. Voller unmittelbarer Abschlag
eher bei konkret notwendiger Reparatur.
2. Teilweiser Risikoabschlag
eher bei wahrscheinlichen, aber noch nicht feststehenden Maßnahmen.
3. Nur Risikohinweis
wenn Eintritt und Wirkung sehr spekulativ sind.
Nicht jedes Risiko braucht eine eigene boG-Position
Bei vielen miteinander verbundenen Themen kann eine Gesamtposition besser nachvollziehbar sein.
Voraussetzung
Der Inhalt dieser Gesamtposition muss transparent erläutert werden.
Im Praxisfall
Die baulichen, technischen und öffentlich-rechtlichen Risiken wurden in einem pauschalen Abschlag von:
200.000 €
zusammengeführt.
Dabei waren auch diese Themen enthalten
- Küche und Spülbereich
- Sanitäranlagen
- Fenster
- Elektro
- Brandschutz
- Balkon
- Innenausbau
- Schadstoffrisiken
- Mauerwerksrisse
- Tankanlage
- Planungs- und Genehmigungsrisiken
Wichtig: 200.000 € sind keine Sanierungskostenprognose
Der Betrag bedeutet nicht:
Die vollständige Sanierung kostet exakt 200.000 €.
Er bedeutet vielmehr:
Die Gesamtheit der noch nicht anderweitig berücksichtigten technischen und regulatorischen Besonderheiten wird im konkreten Marktmodell mit rund 200.000 € wertmindernd eingeschätzt.
Marktreaktion statt Kostenrechnung
Das ist der methodische Kern.
Die Verkehrswertermittlung beantwortet nicht:
Was kostet eine vollständige technische Sanierung?
Sondern:
Wie wirken sich Zustand und Unsicherheit auf die Kaufpreisbereitschaft typischer Marktteilnehmer aus?
Untersuchungsrisiko kann eigenen Wert haben
Ein Käufer bezahlt häufig nicht nur für einen bestätigten Schaden weniger.
Er berücksichtigt auch:
- Unklarheit
- Planungsaufwand
- Zeitrisiko
- Kostenrisiko
Beispiel Mauerwerksriss
Zwei Käufer sehen denselben Riss.
Der eine erwartet:
2.000 € Reparatur
Der andere befürchtet:
50.000 € Tragwerksproblem
Der Markt kann deshalb bereits vor der Diagnose vorsichtiger reagieren.
Gutachter darf diese Unsicherheit aber nicht beliebig maximieren
Er muss eine sachverständige, nachvollziehbare Größenordnung ableiten.
Sicherheitsrelevante Mängel stärker behandeln
Ein morscher Balkon unterscheidet sich von einem rein kosmetischen Mangel.
Bei ernsthaften Sicherheitszweifeln ist unter Umständen:
- Nutzung einzuschränken
- unmittelbare Prüfung erforderlich
Daraus kann eine stärkere Marktreaktion entstehen
Vor allem wenn ein Erwerber das Objekt sofort betreiben möchte.
Betriebsimmobilien reagieren besonders sensibel
Bei einer Gaststätte kann ein einzelnes technisches Problem mehr bewirken als bei einem privaten Wohnhaus.
Denn mögliche Folgen können sein:
- Betriebseinschränkung
- behördliche Auflage
- Investitionsbedarf vor Wiedereröffnung
Nutzungskontext entscheidet
Derselbe Treppenmangel kann in einem:
- privaten Wohnhaus
anders bewertet werden als in einer:
- Gaststätte mit Publikumsverkehr.
Gleiches gilt für Elektroinstallation
Eine ältere Installation in einem privaten Gebäude besitzt eine andere wirtschaftliche Tragweite als in einer gewerblichen Küche mit hoher Anschlussleistung und Publikumsverkehr.
Deshalb Spezialimmobilie nicht mit Wohnhausmaßstäben bewerten
Die technische Bewertung muss die konkrete Nutzung berücksichtigen.
Doppelberücksichtigung prüfen
Viele dieser Risiken können auch andere Bewertungsparameter beeinflussen.
Zum Beispiel:
- Pachthöhe
- Liegenschaftszinssatz
- Sachwertfaktor
- Marktgängigkeit
Nicht alles nochmals vollständig als boG abziehen
Wenn der Zustand bereits eine niedrigere nachhaltige Pacht begründet, darf dieselbe Ertragseinbuße nicht noch einmal vollständig als separater Schaden abgezogen werden.
Im Praxisfall wurde ausdrücklich versucht, dies zu vermeiden
Der Rohertrag wurde nicht zusätzlich wegen sämtlicher Bauschäden reduziert.
Die konkreteren Risiken wurden stattdessen nachgelagert als boG berücksichtigt.
Ähnliches beim Liegenschaftszinssatz
Der Zinssatz wurde wegen des allgemeinen Spezialimmobilienrisikos erhöht.
Die konkreten technischen Risiken sollten aber nicht vollständig nochmals darin enthalten sein.
Typische Fehler
Schadstoffverdacht als bestätigte Schadstoffbelastung darstellen
Ohne Materialuntersuchung ist das zu weitgehend.
Risse automatisch als Statikschaden bezeichnen
Die Ursache muss untersucht werden.
Alter Tank mit bestehender Kontamination gleichsetzen
Alter und Schaden sind nicht identisch.
Sicherheitsrelevanten Balkon wie Schönheitsmangel behandeln
Bei Zweifeln an der Verkehrssicherheit ist besondere Vorsicht erforderlich.
Potenzielle Brandschutzauflage als bereits feststehende Sanierung behandeln
Erst die fachliche beziehungsweise behördliche Prüfung schafft Klarheit.
Genehmigungsunsicherheit mit sicherer Nutzungsuntersagung verwechseln
Unsicherheit und festgestellte Rechtsfolge sind unterschiedliche Dinge.
Sämtliche Einzelrisiken vollständig addieren
Überschneidungen können die Summe erheblich verzerren.
Pauschalen Abschlag ohne Erläuterung ansetzen
Dann fehlt die Prüfbarkeit.
Dieselben Risiken zusätzlich über mehrere Bewertungsparameter vollständig erfassen
Doppelberücksichtigung vermeiden.
Vorgehensweise
Bei einer Spezialimmobilie mit vielfältigen technischen und regulatorischen Risiken empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Schritt 1 – sichtbare Befunde dokumentieren
Was wurde tatsächlich gesehen?
Schritt 2 – Diagnosegrad bestimmen
Handelt es sich um:
- bestätigten Schaden
- sichtbares Symptom
- Verdacht
- regulatorisches Risiko?
Schritt 3 – weitergehenden Untersuchungsbedarf benennen
Zum Beispiel:
- Labor
- Statik
- Tankprüfung
- Brandschutz
Schritt 4 – konkrete Nutzung berücksichtigen
Welche Anforderungen entstehen gerade durch den Gebäudebetrieb?
Schritt 5 – mögliche Kosten nur überschlägig erfassen
Keine Detailkostensicherheit vortäuschen.
Schritt 6 – Überschneidungen prüfen
Welche Maßnahmen hängen technisch zusammen?
Schritt 7 – Eintrittswahrscheinlichkeit würdigen
Nicht jedes theoretische Risiko wird vollständig realisiert.
Schritt 8 – Marktreaktion abschätzen
Welchen Risikoabschlag würde ein typischer Käufer verlangen?
Schritt 9 – geeignete Bewertungsstelle wählen
Ist der Effekt bereits enthalten in:
- Pacht
- Sachwertfaktor
- Liegenschaftszinssatz
- boG?
Schritt 10 – Risikohinweis formulieren
Bei fehlender Fachprüfung die Aussagegrenzen klar benennen.
Formulierungsbaustein
Am Bewertungsobjekt wurden mehrere technische und bauliche Auffälligkeiten festgestellt. Ein Teil dieser Feststellungen stellt unmittelbar erkennbare Schäden beziehungsweise altersbedingte Abnutzungen dar; bei anderen Bereichen bestehen lediglich Verdachts- oder Untersuchungsrisiken.
Insbesondere bei sichtbaren Mauerwerksrissen, möglichen schadstoffhaltigen Baustoffen, älteren technischen Anlagen sowie brandschutz- und genehmigungsbezogenen Fragestellungen ist ohne weitergehende fachtechnische beziehungsweise behördliche Prüfung keine abschließende Aussage zu Ursache, Umfang und Kosten möglicher Maßnahmen möglich.
Diese Unsicherheiten werden deshalb nicht mit einer gesicherten Vollsanierung gleichgesetzt. Sie sind jedoch aus Sicht eines marktüblich handelnden Erwerbers wertrelevant, da Prüf-, Planungs-, Kosten- und gegebenenfalls Betriebsrisiken übernommen werden müssen.
Sicherheitsrelevante sichtbare Mängel sind davon zu unterscheiden. Soweit nach dem augenscheinlichen Zustand Zweifel an der gefahrlosen Nutzbarkeit einzelner Bauteile bestehen, wird eine uneingeschränkte Nutzung bis zur fachlichen Prüfung beziehungsweise Instandsetzung nicht unterstellt.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der einzelnen technischen und regulatorischen Besonderheiten werden unter Berücksichtigung möglicher Überschneidungen und ihrer unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit sachverständig zusammengefasst. Der daraus abgeleitete pauschale Abschlag stellt keine detaillierte Sanierungskostenberechnung dar, sondern bildet die marktliche Gesamtwirkung der zum Wertermittlungsstichtag erkennbaren Risiken ab.
Kernaussage
Bei komplexen Bestands- und Spezialimmobilien muss zwischen bestätigtem Schaden, sichtbarem Symptom, bloßem Verdacht und regulatorischem Risiko unterschieden werden. Im Praxisfall waren ein stark geschädigter Balkon und überalterte Bauteile unmittelbar erkennbar; die Ursachen der Mauerwerksrisse blieben dagegen ungeklärt. Bei Bodenbelägen und Mineralfasern bestand lediglich Schadstoffverdacht, beim alten Stahltank ein technisches Alters- und Prüfungsrisiko. Brandschutz-, Hygiene- und Genehmigungsfragen waren ohne Fachplanung beziehungsweise behördliche Prüfung ebenfalls nicht abschließend bestimmbar. Diese unterschiedlichen Risiken wurden deshalb nicht wie gesicherte Vollkosten behandelt, sondern in ihrer marktlichen Gesamtwirkung gewürdigt. Entscheidend ist nicht der theoretisch schlimmste Sanierungsfall, sondern der Wertabschlag, den typische Marktteilnehmer für die tatsächlich erkennbaren Schäden und verbleibenden Unsicherheiten berücksichtigen würden.
Verwandte Themen
- Schadstoffverdacht in der Immobilienbewertung
- Mauerwerksrisse und Verkehrswert
- alter Öltank als Bewertungsrisiko
- sicherheitsrelevante Bauschäden
- Balkon und Verkehrssicherheit
- Brandschutz bei Spezialimmobilien
- Genehmigungsrisiken bei Gaststätten
- pauschale boG
- Untersuchungsrisiko und Verkehrswert
- technische Risiken bei Berggaststätten
- Doppelberücksichtigung von Bauschäden
