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325.000 € Einzelrisiken, aber nur 200.000 € Wertabschlag – warum Sanierungs- und Anpassungsrisiken nicht einfach addiert werden dürfen

Wie sich bei einer stark sanierungsbedürftigen Spezialimmobilie technische Mängel, Schadstoffverdacht, Brandschutz- und Genehmigungsrisiken zu einem marktgerechten Gesamtabschlag verdichten lassen

  • Bauschäden
  • Sanierungsbedarf
  • besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
  • boG
  • Risikoabschlag
  • Gaststätte
  • Brandschutz
  • Schadstoffverdacht
  • Modernisierungsstau
  • Verkehrswert
  • Spezialimmobilie
  • Doppelberücksichtigung

Kurzantwort

Werden bei einer Immobilie zahlreiche Bauschäden, Modernisierungsdefizite und rechtliche beziehungsweise technische Risiken festgestellt, dürfen die hierfür überschlägig angesetzten Einzelkosten nicht automatisch vollständig addiert und als Verkehrswertminderung übernommen werden.

Im Praxisfall wurden für eine ältere Berggaststätte unter anderem folgende Risiken angesetzt:

  • Küche und Spülbereich: 60.000 €
  • Gaststätten-Sanitäranlagen: 25.000 €
  • Bäder im Wohn- und Beherbergungsbereich: 25.000 €
  • Fenster: 30.000 €
  • Elektroinstallation: 35.000 €
  • Brandschutz, Rettungswege, Türen und Treppen: 35.000 €
  • Balkon und Geländer: 20.000 €
  • Bodenbeläge, Innenausbau und Türen: 25.000 €
  • Schadstoffrisiken: 20.000 €
  • Mauerwerksrisse, Dachrinne und Feuchterisiken: 15.000 €
  • Stahltank und technische Risiken: 10.000 €
  • Planungs-, Prüfungs- und Genehmigungsrisiken: 25.000 €

Rechnerische Summe:

325.000 €

Das Gutachten leitete daraus jedoch keinen Wertabschlag von 325.000 € ab.

Stattdessen wurde unter Berücksichtigung von:

  • Überschneidungen zwischen den Einzelpositionen
  • fehlender Detailplanung
  • noch ungeklärten technischen Ursachen
  • möglichen Schadstoffrisiken
  • möglichen behördlichen Anforderungen
  • unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten

ein pauschaler marktlicher Wertabschlag von:

200.000 €

angesetzt.

Eine Liste möglicher Sanierungs- und Risikokosten ist noch keine Verkehrswertminderung. Entscheidend ist, welchen Abschlag ein typischer Marktteilnehmer unter Berücksichtigung von Kosten, Unsicherheit, Überschneidungen und späterem Nutzen tatsächlich im Kaufpreis berücksichtigen würde.


Worum geht es?

Bei älteren oder stark sanierungsbedürftigen Immobilien kann eine lange Liste von Defiziten entstehen.

Typische Beispiele sind:

  • veraltete Haustechnik
  • schlechte Fenster
  • defekte Sanitärbereiche
  • Schäden an Balkonen
  • Risse
  • Schadstoffverdacht
  • Brandschutzrisiken
  • öffentlich-rechtliche Unsicherheiten

Für jedes einzelne Problem kann zunächst eine überschlägige Kostengröße angesetzt werden.


Daraus entsteht aber noch kein fertiger Wertabschlag

Die Summe aller technisch denkbaren Maßnahmen beantwortet zunächst:

Welche Investitionen könnten bei einer umfassenden Sanierung oder Wiederinbetriebnahme entstehen?

Die Verkehrswertermittlung fragt dagegen:

Wie reagiert der Grundstücksmarkt auf den gegenwärtigen Zustand und die vorhandenen Risiken?

Das sind zwei unterschiedliche Fragestellungen.


Anonymisiertes Praxisbeispiel

Bewertet wurde eine Berggaststätte aus dem Jahr:

1970

Das Gebäude lag in besonderer Alm- und Außenbereichslage.

Es war:

  • nicht modernisiert
  • leerstehend
  • technisch deutlich überaltert
  • nur eingeschränkt marktgängig

Zusätzlich bestand eine besondere Nutzungssituation

Das Gebäude enthielt:

  • Gaststättenflächen
  • Küche und Spülbereich
  • Wohn- und Beherbergungsflächen
  • Keller- und Funktionsbereiche
  • technische Anlagen

Damit war nicht nur eine einfache Wohnhaussanierung zu betrachten.


Wiederinbetriebnahme als Gaststätte kann zusätzliche Anforderungen auslösen

Bei einer Gaststätte können neben rein baulichen Arbeiten weitere Themen relevant werden:

  • Hygiene
  • Brandschutz
  • Rettungswege
  • Elektrotechnik
  • Gaststättenrecht
  • technische Betriebssicherheit

Diese Anforderungen können ineinandergreifen.


Genau deshalb ist eine Einzelkostensumme problematisch

Wenn beispielsweise eine umfassende Sanierung der Küche erfolgt, werden möglicherweise gleichzeitig:

  • Elektroinstallation
  • Oberflächen
  • Leitungen
  • Hygieneanforderungen

mitbearbeitet.

Würde jede Position separat in voller Höhe addiert, könnten dieselben Maßnahmen teilweise mehrfach enthalten sein.


Küche und Spülbereich

Für den veralteten gewerblichen Küchen- und Spülbereich wurden im Praxisfall:

60.000 €

überschlägig angesetzt.

Begründet wurde dies mit:

  • überalterter Ausstattung
  • nicht mehr zeitgemäßen Oberflächen
  • technischem Anpassungsbedarf
  • hygienischem Anpassungsbedarf

Sanitärbereiche Gaststätte

Für die Damen- und Herren-Sanitäranlagen wurden:

25.000 €

angesetzt.

Die Anlagen waren:

  • wirtschaftlich verbraucht
  • teilweise defekt
  • für einen modernen Gaststättenbetrieb anpassungsbedürftig

Bäder im Wohn- und Beherbergungsbereich

Weitere:

25.000 €

wurden für die stark veralteten Bäder und Sanitärbereiche im Obergeschoss berücksichtigt.


Fenster

Für rund:

30 m² erneuerungsbedürftige Fensterfläche

wurden:

30.000 €

angesetzt.

Die vorhandenen Fenster waren teilweise:

  • technisch überaltert
  • energetisch nicht zeitgemäß
  • wirtschaftlich verbraucht

Elektroinstallation

Für die deutlich überalterte elektrische Anlage wurden:

35.000 €

angesetzt.

Festgestellt wurden insbesondere:

  • Aufputzleitungen
  • ältere Sicherungstechnik
  • einfacher Ausstattungsstandard

Für einen weiteren gewerblichen Betrieb konnte daher erheblicher Anpassungsbedarf entstehen.


Brandschutz und Rettungswege

Eine weitere Position von:

35.000 €

betraf:

  • Brandschutz
  • Rettungswege
  • Türen
  • Treppen

Hier bestand bereits eine besondere Unsicherheit

Es lag keine abschließende brandschutztechnische Fachprüfung vor.

Die 35.000 € waren deshalb keine bestätigten Sanierungskosten.

Sie bildeten ein:

Risiko möglicher zukünftiger Anpassungsmaßnahmen

ab.


Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Kosten und Risiko

Eine konkrete defekte Dachrinne ist etwas anderes als:

Möglicherweise fordert eine Behörde bei Betreiberwechsel zusätzliche brandschutztechnische Maßnahmen.

Im zweiten Fall sind:

  • Umfang
  • Zeitpunkt
  • Eintrittswahrscheinlichkeit
  • Kosten

noch unsicher.


Balkon und Geländer

Der Balkon befand sich nach dem augenscheinlichen Eindruck in einem schlechten Zustand.

Holzbauteile und Geländer erschienen:

  • morsch
  • stark geschädigt
  • möglicherweise nicht mehr verkehrssicher

Hierfür wurden:

20.000 €

angesetzt.


Sicherheitsrelevante Mängel können marktlich stark wirken

Ein Käufer muss möglicherweise unmittelbar handeln.

Deshalb können solche Mängel häufig einen höheren direkten Kaufpreiseffekt besitzen als rein optische Modernisierungsthemen.


Bodenbeläge und Innenausbau

Für:

  • wirtschaftlich verbrauchte Bodenbeläge
  • einfache alte Türen
  • überalterten Innenausbau

wurden:

25.000 €

angesetzt.


Schadstoffrisiken

Für mögliche:

  • asbesthaltige Bodenbeläge
  • künstliche Mineralfasern im Dachstuhl

wurden:

20.000 €

als Risikoposition angesetzt.


Aber kein Schadstoffnachweis

Eine materialtechnische Untersuchung war nicht erfolgt.

Deshalb handelte es sich um:

Verdachts- und Risikokosten

und nicht um gesicherte Schadstoffsanierungskosten.


Mauerwerksrisse und Feuchterisiken

Für:

  • zahlreiche Risse
  • defekte Dachrinne
  • mögliche Feuchteeinwirkungen

wurden:

15.000 €

angesetzt.


Auch hier keine abschließende Ursachenklärung

Die Risse konnten ohne weitere bautechnische Untersuchung nicht abschließend beurteilt werden.

Mögliche Ursachen waren beispielsweise:

  • Setzungen
  • altersbedingte Bewegungen
  • Feuchte
  • konstruktive Schwächen

Die tatsächliche Tragweite blieb offen.


Stahltank

Für die alte Tankanlage wurden:

10.000 €

angesetzt.

Berücksichtigt wurden:

  • Prüfungsrisiko
  • Sicherungsbedarf
  • möglicher Austauschbedarf

Auch hier lag nicht zwingend bereits ein bestätigter technischer Schaden vor.


Planungs-, Prüfungs- und Genehmigungsrisiko

Zusätzlich wurden:

25.000 €

angesetzt für mögliche:

  • Fachplanungen
  • Bauaufsicht
  • Brandschutzprüfung
  • Hygieneprüfung
  • gaststättenrechtliche Abstimmung
  • sonstige Genehmigungsfragen

Gerade diese Position kann andere Positionen überlagern

Planungs- und Genehmigungskosten können teilweise bereits Bestandteil einzelner Sanierungsmaßnahmen sein.

Deshalb darf auch diese Position nicht völlig isoliert betrachtet werden.


Rechnerische Summe 325.000 €

Addiert ergaben sich:

325.000 €


Das Gutachten nennt eine plausible Bandbreite

Die zusammengefasste Risikobetrachtung wurde mit:

ca. 250.000 € bis 325.000 €

beschrieben.


Trotzdem nur 200.000 € Wertabschlag

Der endgültig angesetzte Abschlag betrug:

200.000 €


Warum liegt der Wertabschlag unter der Einzelkostensumme?

Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe, die im Gutachten ausdrücklich angesprochen werden.


1. Überschneidungen zwischen den Maßnahmen

Viele Arbeiten greifen technisch ineinander.


Beispiel

Wird die Küche vollständig saniert, können gleichzeitig Teile der:

  • Elektroinstallation
  • Oberflächen
  • Leitungsführung
  • Hygieneanpassungen

mit erledigt werden.

Die Einzelpositionen sind deshalb nicht zwingend vollständig additiv.


2. Einige Positionen sind nur Risiken

Nicht jede Position wird sicher eintreten.

Das betrifft insbesondere:

  • Schadstoffrisiken
  • Brandschutzauflagen
  • Genehmigungsrisiken
  • Rissursachen
  • Tankrisiken

Risiko bedeutet nicht sichere Ausgabe

Ein Marktteilnehmer berücksichtigt solche Unsicherheiten zwar.

Er behandelt aber nicht jedes theoretische Risiko automatisch wie eine sofort fällige Rechnung.


3. Fehlende Detailplanung

Es lag keine vollständige:

  • Sanierungsplanung
  • Fachplanung
  • Schadstoffuntersuchung
  • Brandschutzplanung
  • Kostenermittlung

vor.

Die Einzelwerte waren deshalb überschlägige Orientierungsgrößen.


4. Nicht jede Maßnahme wird gleichzeitig erforderlich

Ein künftiger Erwerber kann:

  • Maßnahmen staffeln
  • Teilbereiche zunächst weiter nutzen
  • unterschiedliche Betreiberkonzepte verfolgen

Der tatsächliche Investitionsablauf kann daher anders aussehen als eine vollständige Sofortsanierung.


5. Sanierungen schaffen auch Nutzen

Ein weiterer wichtiger Punkt:

Nach einer Sanierung besitzt der Erwerber nicht mehr den heutigen alten Zustand.

Er besitzt möglicherweise:

  • neue Küche
  • neue Elektroanlage
  • neue Fenster
  • modernisierte Sanitärbereiche

Ein Teil der Investition führt damit zu einer Verbesserung des Gebäudes.


Deshalb Investitionskosten nicht vollständig als Verlust verstehen

Wer 35.000 € in eine neue Elektroinstallation investiert, verliert nicht automatisch 35.000 € Vermögen.

Er erhält anschließend eine modernisierte Anlage.


Marktwertminderung kann deshalb niedriger sein als Vollkosten

Gerade bei umfassenden Modernisierungen ist das häufig plausibel.


Aber auch das Gegenteil kann vorkommen

Die Marktwertminderung kann in besonderen Fällen auch über den reinen Reparaturkosten liegen.


Warum?

Zum Beispiel wegen:

  • Unsicherheit
  • Organisationsaufwand
  • Betriebsunterbrechung
  • Finanzierung
  • Genehmigungsrisiko
  • Zeitverzug

Ein Käufer kann einen zusätzlichen Risikoabschlag verlangen.


Deshalb gibt es keine feste Kosten-Wert-Quote

Aus:

325.000 € Risiken

und:

200.000 € Wertabschlag

ergibt sich rechnerisch eine Quote von rund:

62 %

Dieser Wert ist jedoch kein allgemeiner Marktparameter.


Keine 62-%-Regel

Man darf daraus nicht ableiten:

Sanierungsrisiken werden immer zu 62 % wertmindernd berücksichtigt.

Die Relation gilt ausschließlich für diesen Bewertungsfall.


Was sind besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale?

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale erfassen Eigenschaften, die vom üblichen Zustand vergleichbarer Grundstücke abweichen und in den bisherigen Modellansätzen noch nicht berücksichtigt wurden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Bauschäden
  • Baumängel
  • besondere rechtliche Risiken
  • atypische Ertragsverhältnisse
  • besondere Nutzungsbeschränkungen

Im Praxisfall wurden 200.000 € als boG angesetzt

Dieser Abschlag wurde sowohl im Sachwert- als auch im unterstützend gerechneten Ertragswertverfahren verwendet.


Sachwert vor boG

Der marktangepasste vorläufige Sachwert betrug rund:

536.000 €

Nach Abzug von:

200.000 €

ergab sich ein Sachwert von rund:

336.000 €

beziehungsweise gerundet:

340.000 €


Ertragswert ebenfalls mit 200.000 € korrigiert

Der vorläufige Ertragswert lag bei rund:

373.000 €

Nach Abzug der 200.000 € verblieben rund:

173.000 €


Dadurch wird die Bedeutung des Abschlags deutlich

Die boG waren einer der größten einzelnen Werttreiber des gesamten Gutachtens.


Deshalb besonders hohe Begründungsanforderungen

Je größer ein pauschaler Abschlag ist, desto nachvollziehbarer sollte dargestellt werden:

  • welche Risiken enthalten sind
  • welche Risiken nicht enthalten sind
  • welche Bezugsgrößen verwendet wurden
  • warum keine vollständige Einzelkostensumme übernommen wird

Pauschalierung ist nicht dasselbe wie Beliebigkeit

Ein pauschaler Wertansatz kann sachgerecht sein.

Er muss aber aus den vorhandenen Tatsachen nachvollziehbar hergeleitet werden.


Gute Pauschalierung

Eine gute Vorgehensweise ist:

  1. einzelne Risiken erfassen
  2. überschlägige Größenordnungen bestimmen
  3. Überschneidungen identifizieren
  4. gesicherte Kosten und bloße Risiken trennen
  5. Marktreaktion beurteilen
  6. Gesamtkorrektur ableiten

Genau diese Zwischenschritte sind wichtig

Ohne Einzelanalyse wäre ein pauschaler Abschlag von:

200.000 €

kaum nachvollziehbar.

Durch die vorherige Aufstellung der Einzelpositionen erhält der Leser dagegen eine Vorstellung von der Größenordnung.


Trotzdem bleibt die Zahl sachverständig geschätzt

Sie ist keine mathematisch exakt berechnete Sanierungssumme.


Sanierungsplanung und Verkehrswertermittlung unterscheiden

Eine Sanierungsplanung würde typischerweise detailliert untersuchen:

  • Mengen
  • Materialien
  • technische Lösungen
  • Bauablauf
  • Ausschreibung
  • Nebenkosten

Das war hier ausdrücklich nicht Gegenstand des Gutachtens.


Verkehrswertermittlung braucht eine andere Genauigkeit

Sie benötigt eine hinreichend belastbare Einschätzung:

Wie beeinflusst der vorhandene Zustand das Verhalten eines typischen Käufers?


Verdachtspositionen besonders vorsichtig behandeln

Im Praxisfall bestanden mehrere nicht abschließend geklärte Risiken:

  • mögliche Schadstoffe
  • Mauerwerksrisse
  • Brandschutz
  • Tankanlage
  • Genehmigungsumfang

Diese sollten weder:

ignoriert

noch:

wie sichere Vollkosten behandelt

werden.


Wahrscheinlichkeit gehört indirekt zur Marktreaktion

Ein Käufer wird ein wahrscheinliches Risiko stärker gewichten als ein rein theoretisches.


Beispiel

Sicher festgestellt

Balkon ist augenscheinlich stark geschädigt.

Noch unklar

Bodenbelag könnte schadstoffhaltig sein.

Die Marktreaktion auf beide Punkte muss nicht gleich sein.


Öffentlich-rechtliche Risiken zusätzlich besonders schwierig

Beim Praxisobjekt bestand eine weitere Besonderheit:

Historische Unterlagen nannten eine Gaststättennutzung mit:

35 Plätzen

Die heutige Nutzung wurde mit rund:

70 Innenplätzen

beschrieben.


Daraus entstand Genehmigungsunsicherheit

Das Gutachten konnte nicht abschließend klären, ob der heutige Umfang vollständig vom historischen Genehmigungsstand gedeckt war.


Auch dieses Risiko floss in die 200.000 € ein

Es wurde nicht als exakt bezifferbare Genehmigungskostenposition behandelt.

Vielmehr war es Teil der allgemeinen:

  • Planungs-
  • Prüfungs-
  • Anpassungs-
  • Marktunsicherheit

Das ist bei Spezialimmobilien typisch

Gerade bei:

  • Gaststätten
  • Hotels
  • Pflegeimmobilien
  • Produktionsgebäuden

können bauliche und öffentlich-rechtliche Anforderungen eng zusammenhängen.


Beispiel Betreiberwechsel

Ein neuer Betreiber kann Anlass dafür sein, bestehende Verhältnisse erneut zu überprüfen.

Dann können zusätzliche Anforderungen entstehen.

Das bedeutet aber nicht, dass jede theoretisch mögliche Auflage am Bewertungsstichtag bereits als sichere Kostenposition anzusetzen ist.


Doppelberücksichtigung vermeiden

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Frage:

Werden dieselben Risiken bereits in anderen Bewertungsparametern berücksichtigt?


Im Praxisfall wirkten Risiken auch auf

  • Sachwertfaktor
  • Liegenschaftszinssatz
  • Marktgängigkeit
  • Pachtableitung

Deshalb muss abgegrenzt werden

Der Bericht versucht dies ausdrücklich, indem er beispielsweise beim Sachwertfaktor darauf hinweist, dass wegen des separaten 200.000-€-Abschlags keine übermäßig starke zusätzliche Reduzierung vorgenommen werden soll.


Ähnlich beim Liegenschaftszinssatz

Auch dort wird ausdrücklich argumentiert, dass nicht sämtliche Risiken nochmals vollständig über einen extrem hohen Zinssatz berücksichtigt werden sollen.


Das ist methodisch zentral

Ein Risiko kann unterschiedliche Auswirkungen haben.

Aber dieselbe Wertwirkung darf nicht mehrfach vollständig abgezogen werden.


Beispiel Brandschutz

Brandschutzrisiko kann:

  • Investitionen verursachen
  • Käufer abschrecken
  • Renditeanforderung erhöhen

Wenn sämtliche Auswirkungen bereits vollständig im 200.000-€-Abschlag enthalten sind, sollte nicht ohne weitere Begründung nochmals ein großer separater Abschlag vorgenommen werden.


Marktwertabschlag ist keine Handwerkerrechnung

Dieser Satz fasst den Kern des Falls gut zusammen.

Der Marktwertabschlag von 200.000 € bedeutet nicht:

Die Sanierung kostet exakt 200.000 €.

Ebenso wenig bedeutet die Einzelkostensumme von 325.000 €:

Der Verkehrswert muss exakt um 325.000 € sinken.


Beide Zahlen haben unterschiedliche Funktionen

325.000 €

überschlägige Summe einzelner technischer und regulatorischer Risikopositionen

200.000 €

sachverständig geschätzte marktliche Wertwirkung im konkreten Bewertungsmodell


Typische Fehler

Alle Einzelpositionen vollständig addieren

Dadurch können Überschneidungen mehrfach berücksichtigt werden.

Verdachtsrisiken wie sichere Sanierungskosten behandeln

Schadstoff- oder Genehmigungsrisiken sind häufig noch nicht abschließend geklärt.

Pauschalen Abschlag ohne Einzelanalyse festlegen

Dann fehlt die Nachvollziehbarkeit.

Kosten und Wertminderung gleichsetzen

Der Marktwert reagiert nicht zwingend im Verhältnis 1:1 zu technischen Kosten.

Modernisierungsvorteile ignorieren

Neue Anlagen verbessern den zukünftigen Gebäudezustand.

Planungs- und Genehmigungskosten doppelt berücksichtigen

Sie können teilweise bereits in anderen Maßnahmen enthalten sein.

Risikoabschlag als allgemeine Quote verwenden

Die Relation 325.000 € zu 200.000 € ist nicht übertragbar.

Dieselben Risiken zusätzlich über Sachwertfaktor und Liegenschaftszins vollständig berücksichtigen

Dadurch droht Mehrfachberücksichtigung.


Vorgehensweise

Bei einer komplexen Spezialimmobilie mit vielen technischen und rechtlichen Risiken empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

Schritt 1 – Mängel und Risiken einzeln erfassen

Welche Probleme sind tatsächlich festgestellt?

Schritt 2 – gesicherte Befunde von Verdachtsfällen trennen

Was ist bewiesen und was nur möglich?

Schritt 3 – überschlägige Einzelgrößen ermitteln

Nur als Orientierungswerte.

Schritt 4 – technische Überschneidungen identifizieren

Welche Maßnahmen werden gemeinsam ausgeführt?

Schritt 5 – regulatorische Risiken getrennt untersuchen

Zum Beispiel:

  • Brandschutz
  • Hygiene
  • Gaststättenrecht

Schritt 6 – Eintrittswahrscheinlichkeit würdigen

Welche Kosten entstehen sicher und welche nur möglicherweise?

Schritt 7 – Verbesserungswirkung berücksichtigen

Welche Investitionen führen zu einem höheren zukünftigen Standard?

Schritt 8 – andere Bewertungsparameter prüfen

Sind Risiken bereits enthalten in:

  • Miete beziehungsweise Pacht
  • Liegenschaftszinssatz
  • Sachwertfaktor?

Schritt 9 – marktlichen Gesamtabschlag ableiten

Nicht mechanisch, sondern sachverständig.

Schritt 10 – Bandbreite und Unsicherheit offenlegen

Keine höhere Genauigkeit vortäuschen, als die Datengrundlage erlaubt.


Formulierungsbaustein

Am Bewertungsobjekt bestehen zahlreiche bauliche, technische und öffentlich-rechtliche Besonderheiten. Zur Plausibilisierung ihrer Größenordnung werden die einzelnen Mängel- und Risikobereiche zunächst überschlägig mit möglichen Kostenansätzen hinterlegt.

Die rechnerische Summe dieser Einzelansätze ist jedoch nicht mit der marktlichen Wertminderung gleichzusetzen. Einzelne Maßnahmen überschneiden sich technisch und organisatorisch, verschiedene Kostenpositionen können bei einer gemeinsamen Sanierungsmaßnahme gleichzeitig bearbeitet werden und mehrere Risiken sind ohne weitergehende Fachuntersuchungen beziehungsweise behördliche Abstimmungen hinsichtlich Eintritt und Umfang noch nicht abschließend bestimmbar.

Darüber hinaus führen verschiedene Modernisierungsmaßnahmen nach ihrer Durchführung zu einer Verbesserung des technischen Standards und der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Gebäudes. Aus diesem Grund wird die marktliche Wertwirkung nicht durch einfache Addition sämtlicher Einzelkosten, sondern durch eine sachverständige Gesamtwürdigung abgeleitet.

Der pauschale Wertabschlag stellt keine detaillierte Sanierungs- oder Kostenberechnung dar. Er beschreibt vielmehr den zum Wertermittlungsstichtag aus Sicht typischer Marktteilnehmer zu erwartenden Einfluss der vorhandenen baulichen, technischen und regulatorischen Risiken auf den Grundstückswert. Überschneidungen mit anderen Bewertungsparametern sind zu vermeiden.


Kernaussage

Bei komplexen Sanierungsfällen dürfen überschlägige Einzelrisiken nicht automatisch vollständig zum Verkehrswertabschlag addiert werden. Im Praxisfall ergaben die Einzelpositionen für Küche, Sanitär, Fenster, Elektro, Brandschutz, Balkon, Innenausbau, Schadstoffverdacht, Mauerwerksrisse, Tankanlage und Genehmigungsrisiken rechnerisch rund 325.000 €. Das Gutachten setzte dennoch nur 200.000 € als besondere objektspezifische Wertminderung an. Maßgeblich waren Überschneidungen zwischen den Maßnahmen, fehlende Detailplanung, unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie der Umstand, dass Sanierungen teilweise auch einen wirtschaftlichen Mehrwert schaffen. Die Summe möglicher Kosten ist deshalb nur ein Ausgangspunkt – der Verkehrswertabschlag muss die tatsächliche Reaktion des Grundstücksmarkts abbilden.

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