Kurzantwort
Bei heterogen gemischt genutzten Immobilien ist ein einheitlicher Mietansatz häufig nicht sachgerecht.
Ein Wohngebäude, eine geschlossene Lagerfläche, ein offener Unterstand und eine betriebliche Freifläche gehören zwar zum selben Grundstück, besitzen aber völlig unterschiedliche:
- Nutzungsqualitäten
- Marktsegmente
- Vermietungsrisiken
- Drittverwendungsmöglichkeiten
Deshalb sollte zunächst jede Nutzungsart mit einem eigenen nachhaltigen Mietansatz bewertet werden.
Erst anschließend werden die Teilroherträge zu einem Gesamtertrag zusammengeführt.
Im Praxisfall wurden angesetzt:
- Wohngebäude mit Mischnutzung: 8,00 €/m²/Monat
- geschlossene Lager-/Garagenflächen: 2,50 €/m²/Monat
- offene überdachte Lagerflächen: 2,00 €/m²/Monat
- betriebliche Frei- und Hofflächen: 1,00 €/m²/Monat
Der daraus resultierende Jahresrohertrag betrug rund:
41.149 €
Der zentrale Grundsatz lautet:
Je heterogener die Nutzung, desto wichtiger ist die getrennte Ableitung der einzelnen Ertragsbausteine. Eine Durchschnittsmiete kann wirtschaftlich völlig unterschiedliche Flächenarten verschleiern.
Worum geht es?
Bei klassischen Immobilien ist der Rohertrag oft vergleichsweise einfach abzuleiten.
Beispielsweise bei einem Mehrfamilienhaus:
Wohnfläche × nachhaltige Marktmiete.
Bei einer gewachsenen Mischimmobilie funktioniert diese Logik nur eingeschränkt.
Im Praxisfall bestanden gleichzeitig:
- Wohnflächen
- untergeordnete Büroflächen
- Garagen
- geschlossene Lagerflächen
- offene Unterstellflächen
- große betriebliche Freiflächen
Diese Flächen gehören zwar zum selben Gesamtobjekt, werden am Markt aber unterschiedlich bewertet.
Wohngebäude
Das Wohngebäude umfasste rund:
185,75 m² Wohnfläche
Einzelne Räume wurden zugleich betrieblich als Büro beziehungsweise Verwaltung genutzt.
Diese Bereiche waren jedoch nicht als selbstständig vermietbare Büroeinheit ausgebildet.
Deshalb wurde für das Wohngebäude insgesamt ein einheitlicher Wohnmietansatz verwendet.
Allgemeines Marktniveau
Die ausgewerteten regionalen Wohnmieten lagen ungefähr bei:
9,80 €/m² monatlich
Das Bewertungsobjekt wich davon jedoch deutlich ab.
Objektspezifische Nachteile
Insbesondere:
- älterer Ausstattungsstandard
- erheblicher Modernisierungsbedarf
- Feuchteschäden
- alte Heizungsanlage
- teilweise schadhafte Fenster
- enge Verflechtung mit dem Gewerbebetrieb
- Lage an einer stärker frequentierten Straße
Deshalb reduzierter Mietansatz
Im Gutachten wurde aus dem allgemeinen Marktniveau ein objektspezifischer Ansatz von:
8,00 €/m² monatlich
abgeleitet.
Geschlossene Lager- und Garagenflächen
Die geschlossenen betrieblichen Flächen umfassten rund:
56,84 m²
Sie waren einfach ausgeführt und dienten überwiegend:
- Fahrzeugen
- Maschinen
- Werkzeugen
- Materialien
Kein moderner Hallenstandard
Die Ausstattung war geprägt durch:
- einfache Bauweise
- begrenzte Andienung
- teilweise fehlende Heizung
- einfache Tore
- älteren Standard
Marktansatz
Für einfache Lagerflächen wurde deshalb angesetzt:
2,50 €/m² monatlich
Offene überdachte Lagerflächen
Die offenen Unterstellflächen umfassten rund:
100,50 m²
Sie boten:
- Wetterschutz
- Unterstellmöglichkeiten
aber keine Qualität einer geschlossenen Halle.
Deshalb geringerer Mietansatz
Ausgehend von der Miete für geschlossene einfache Lagerflächen wurde für die offenen Flächen angesetzt:
2,00 €/m² monatlich
Betriebliche Frei- und Hofflächen
Der größte Flächenanteil bestand aus:
1.600 m²
betrieblich genutzter Freifläche.
Diese wurde verwendet als:
- Fahrfläche
- Rangierfläche
- Abstellfläche
- Freilager
Freiflächen besitzen eigenen Ertragswert
Ein häufiger Fehler besteht darin, solche Flächen als bloße Nebenfläche ohne eigenständigen Ertrag zu behandeln.
Im Praxisfall hatten sie aber einen klaren betrieblichen Nutzwert.
Trotzdem deutlich niedriger als Hallenmiete
Die Freiflächen wiesen Nachteile auf:
- starke Geländeneigung
- steile Zufahrt
- eingeschränkte Rangiermöglichkeiten
- Lage an der Staatsstraße
- nur teilweise hochwertige Befestigung
Deshalb wurde angesetzt:
1,00 €/m² monatlich
Warum keine Durchschnittsmiete?
Man könnte theoretisch sämtliche Flächen zusammenrechnen und einen einheitlichen Mietwert ansetzen.
Das wäre hier fachlich problematisch.
Beispiel
Die Gesamtfläche aller ertragsrelevanten Bereiche betrug rund:
1.943 m²
Ein einheitlicher Ansatz von beispielsweise:
3 €/m²
würde so tun, als hätten:
- Wohnräume
- Lagerhallen
- offene Unterstände
- Freiflächen
dieselbe wirtschaftliche Qualität.
Das wäre offensichtlich nicht sachgerecht.
Deshalb Einzelansätze
Der richtige Weg lautet:
Wohnfläche
eigener Wohnmarkt
geschlossene Lagerfläche
eigener Gewerbemarkt
offene Unterstellfläche
reduzierte Lagerqualität
Freifläche
eigener Markt für Lager- und Hofflächen
Danach Zusammenführung
Die einzelnen Teilroherträge werden anschließend addiert.
So entsteht ein Gesamtertrag, der die tatsächliche Nutzungsstruktur des Objekts deutlich besser abbildet.
Jahresrohertrag im Praxisfall
Die getrennten Mietansätze führten zusammen zu:
41.149,20 € jährlich
Eigentümernutzung ändert daran nichts
Das Objekt war eigengenutzt.
Für die Verkehrswertermittlung wurde trotzdem nicht mit:
0 € tatsächlicher Miete
gerechnet.
Entscheidend waren die nachhaltig marktüblich erzielbaren Erträge.
Eigennutzung und Ertragswert schließen sich nicht aus
Das ist besonders bei:
- Handwerkeranwesen
- Betriebsleiterwohnungen
- Hofstellen mit Gewerbe
- selbst genutzten Mischobjekten
wichtig.
Auch hier kann das Ertragswertverfahren sinnvoll sein.
Danach Bewirtschaftungskosten
Vom Rohertrag wurden im Gutachten rund:
6.164 € jährlich
an Bewirtschaftungskosten abgezogen.
Damit ergab sich ein Reinertrag von rund:
34.986 €
Bodenwertverzinsung
Der Bodenwert betrug rund:
353.000 €
Bei einem Liegenschaftszinssatz von:
6,0 %
ergab sich eine Bodenwertverzinsung von:
21.180 € jährlich
Gebäudereinertrag
Damit verblieben für die baulichen und sonstigen Anlagen:
13.805,70 € jährlich
Kapitalisierung
Bei:
- Liegenschaftszinssatz 6,0 %
- Restnutzungsdauer 45 Jahre
wurde ein Kapitalisierungsfaktor von:
15,456
verwendet.
Vorläufiger Ertragswert
Daraus ergab sich zunächst ein Ertragswert der baulichen Anlagen von rund:
213.000 €
zuzüglich Bodenwert:
353.000 €
ergab einen vorläufigen Ertragswert von rund:
566.000 €
Danach objektspezifische Besonderheiten
Nach Berücksichtigung der im Ertragswert noch nicht erfassten Besonderheiten ergab sich:
rund 515.000 € Ertragswert
Die zweite Besonderheit: einheitlicher Liegenschaftszinssatz
Obwohl die einzelnen Nutzungsarten separat vermietet werden, wird das Gesamtobjekt im Gutachten mit einem einheitlichen Liegenschaftszinssatz von:
6,0 %
kapitalisiert.
Das ist zunächst erklärungsbedürftig.
Wohnanteil hätte deutlich niedrigeren Zinssatz
Für reine Wohnimmobilien lagen wesentlich niedrigere Marktdaten vor.
Im Gutachten wurde für den Wohnanteil eine Größenordnung von rund:
2,2 %
diskutiert.
Gewerbliche Bereiche deutlich höher
Für einfache gewerbliche Lagerobjekte lagen dagegen deutlich höhere Zinssätze vor.
Für einfache Gewerbeobjekte wurden Werte bis:
11,5 %
als Orientierung genannt.
Keiner dieser Werte passte zum Gesamtobjekt
Ein Ansatz von rund 2 % hätte das Gewerberisiko unterschätzt.
Ein Ansatz von 11,5 % hätte die Wohnkomponente deutlich überzeichnet.
Deshalb Mischzinssatz
Unter Würdigung von:
- Wohnanteil
- Gewerbeanteil
- einfacher Lagerqualität
- Freiflächen
- ländlicher Lage
- eingeschränkter Drittverwendung
wurde für das Gesamtobjekt:
6,0 %
angesetzt.
Wichtig: kein mathematisches Mittel
Der Mischzinssatz ist nicht einfach:
Wohnzinssatz plus Gewerbezinssatz geteilt durch zwei.
Die einzelnen Nutzungsanteile besitzen:
- unterschiedliche Erträge
- unterschiedliche Risiken
- unterschiedliche Marktanteile
Sachverständige Gesamtbetrachtung
Der einheitliche Zinssatz soll das Risiko des tatsächlich am Markt gehandelten Gesamtobjekts abbilden.
Wann wäre eine getrennte Kapitalisierung denkbar?
Bei stärker selbstständigen Nutzungseinheiten könnte es sinnvoll sein, Teilbereiche getrennt zu kapitalisieren.
Zum Beispiel wenn:
- Wohn- und Gewerbeeinheiten vollständig getrennt erschlossen sind
- eigenständige Mietverträge bestehen
- unterschiedliche Restnutzungsdauern marktlich stark prägend sind
- Teilobjekte selbstständig veräußerbar sind
Im Praxisfall gerade nicht
Die einzelnen Nutzungsbestandteile waren funktional stark miteinander verflochten.
Deshalb wurde das Objekt insgesamt kapitalisiert.
Das zeigt die wichtige Zweistufigkeit
Stufe 1
Erträge differenzieren.
Stufe 2
Gesamtobjekt als wirtschaftliche Einheit kapitalisieren.
Heterogenität nicht an jeder Stelle vollständig verdoppeln
Die unterschiedliche Nutzungsqualität wurde bereits über die Einzelmieten berücksichtigt.
Das erhöhte Gesamtmarktrisiko floss zusätzlich in den Liegenschaftszinssatz ein.
Doppelberücksichtigung vermeiden
Wenn beispielsweise die schlechte Freiflächennutzung bereits zu einer deutlich reduzierten Miete führt, darf dieselbe Einschränkung nicht nochmals vollständig über einen zusätzlichen Abschlag berücksichtigt werden.
Typische Fehler
Einheitliche Durchschnittsmiete für alle Flächen verwenden
Damit werden unterschiedliche Teilmärkte vermischt.
Freiflächen ohne Ertrag behandeln
Betriebliche Hof- und Lagerflächen können einen eigenständigen Mietwert besitzen.
Offene Unterstände wie geschlossene Hallen vermieten
Die Nutzungsqualität ist geringer.
Eigennutzung mit fehlendem Ertrag gleichsetzen
Für den Ertragswert zählt die nachhaltig marktübliche Nutzung.
Wohnliegenschaftszins auf das gesamte Objekt anwenden
Das Gewerberisiko würde unterschätzt.
Reinen Gewerbezinssatz verwenden
Die stabilere Wohnkomponente würde nicht ausreichend berücksichtigt.
Mischzinssatz einfach mathematisch mitteln
Entscheidend ist die wirtschaftliche Struktur des Gesamtobjekts.
Objektspezifische Nachteile mehrfach berücksichtigen
Miete, Liegenschaftszins und boG müssen unterschiedliche Wirkungen abbilden.
Vorgehensweise
Bei heterogener Mischnutzung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Schritt 1 – Nutzungsarten trennen
Welche Flächen dienen:
- Wohnen
- Büro
- Lager
- Unterstellung
- Freilager?
Schritt 2 – Markt für jede Nutzung bestimmen
Nicht einen einzigen Vergleichsmarkt verwenden.
Schritt 3 – nachhaltige Einzelmieten ableiten
Jede Fläche entsprechend ihrer tatsächlichen Qualität bewerten.
Schritt 4 – Teilroherträge berechnen
Miete × Fläche.
Schritt 5 – Gesamtertrag bilden
Teilroherträge addieren.
Schritt 6 – Bewirtschaftungskosten differenzieren
Wohn- und Gewerbebereiche können unterschiedliche Kostenstrukturen besitzen.
Schritt 7 – Gesamtobjektrisiko bestimmen
Wie wirkt die Mischung auf Vermietbarkeit und Marktgängigkeit?
Schritt 8 – Liegenschaftszinssatz ableiten
Nicht automatisch Wohn- oder Gewerbewert übernehmen.
Schritt 9 – Doppelberücksichtigung kontrollieren
Welche Risiken sind bereits in den Mieten enthalten?
Schritt 10 – Ergebnis mit Sachwert plausibilisieren
Gerade bei Mischimmobilien ist die Gegenüberstellung von Ertragskraft und Substanz besonders aussagekräftig.
Formulierungsbaustein
Das Bewertungsobjekt weist eine heterogene Nutzungsstruktur aus Wohn-, Lager-, Unterstell- und betrieblichen Freiflächen auf. Aufgrund der deutlich unterschiedlichen Nutzungsqualitäten und Teilmärkte wird der Rohertrag nicht anhand eines einheitlichen durchschnittlichen Mietansatzes ermittelt.
Für die einzelnen Nutzungsarten werden vielmehr jeweils objektspezifisch nachhaltige marktübliche Mietansätze abgeleitet. Die daraus resultierenden Teilroherträge werden anschließend zum nachhaltigen Gesamtrohertrag des Grundstücks zusammengeführt.
Obwohl die Ertragsansätze differenziert ermittelt werden, stellt das Bewertungsobjekt wirtschaftlich und funktional eine zusammenhängende Einheit dar. Die einzelnen Nutzungsbestandteile sind nicht ohne Weiteres selbstständig vermiet- oder veräußerbar. Für die Kapitalisierung wird daher ein objektspezifisch abgeleiteter Liegenschaftszinssatz für das Gesamtobjekt verwendet.
Dieser berücksichtigt sowohl die vergleichsweise stabilere Wohnnutzung als auch die höheren Vermietungs-, Standort- und Drittverwendungsrisiken der betrieblichen Lager-, Neben- und Freiflächen. Eine unmittelbare Übernahme eines ausschließlich wohnwirtschaftlichen oder ausschließlich gewerblichen Liegenschaftszinssatzes wäre für die vorhandene Mischstruktur nicht sachgerecht.
Kernaussage
Bei heterogenen Mischimmobilien müssen die Erträge zunächst differenziert und anschließend wirtschaftlich wieder zusammengeführt werden. Im Praxisfall wurden Wohnflächen mit 8,00 €/m², geschlossene Lagerflächen mit 2,50 €/m², offene Unterstellflächen mit 2,00 €/m² und betriebliche Freiflächen mit 1,00 €/m² monatlich angesetzt. Daraus entstand ein nachhaltiger Jahresrohertrag von rund 41.149 €. Trotz dieser unterschiedlichen Teilmärkte wurde das funktional zusammenhängende Gesamtobjekt anschließend mit einem einheitlich abgeleiteten Liegenschaftszinssatz von 6,0 % kapitalisiert. Die Methodik lautet deshalb: Teilnutzungen beim Ertrag sauber trennen – das tatsächlich am Markt gehandelte Gesamtobjekt bei der Kapitalisierung wieder als wirtschaftliche Einheit betrachten.
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